Arbeitgeber hält sich nicht an mündliche Verinbarung, wie handle ich richtig?
Hallo ihr Lieben,
bin seit 2019 in einer Pflegeeinrichtung als Leitung tätig. Habe bei Vertragsunterzeichnung eine mündliche Vereinbarung getroffen, in der es heißt: Ich kann von Montag bis Donnerstag so arbeiten, dass ich auf meine Stunden komme und habe dafür am Freitag frei. Ich habe eine 38,5 Stundenwoche, die Stunden verteile ich an 4 Tagen, sodass ich Freitag frei habe, dies stellte bei Vertragsunterzeichnung kein Problem da. In meinem Vertrag steht aber 5 Tage Woche...
Nun gut... ...über 1 Jahr ging dies auch problemlos, bis die Geschäftsführung zu mir kam und meinte, dass dies nicht mehr geht ich soll ab sofort auch die Freitage kommen. Eine plausible Begründung wurde nicht genannt. Ich verneinte dies und wies auf die mündliche Absprache hin. Die Geschäftsführung verdreht nun ihre Wort und meint: „Ich sagte, solange es machbar ist ja, sollte es nicht mehr gehen, müssen sie auch am Freitag kommen!“ So wurde das jedoch nie besprochen. Ich habe alle Dienstpläne, wo ich jeden Freitag frei hatte als Beweis. Sie besteht trotzdem weiterhin darauf und schrie mich heftig und und drängte mich zu kommen, sonst würde sie mich nicht mehr gebrauchen. Aus Angst um meinen Job bin ich nun 3 Freitage gekommen, sehe das aber wirklich nicht ein. Ich habe ihr nun gesagt, dass ich keinen Freitag mehr kommen werde und dann ist sie natürlich völlig durchgedreht und legte den Hörer einfach auf.
Wer ist so nett und klärt mich auf?
Danke im Voraus
Lg
Kannst Du die Absprache auch beweisen oder hast Du nur Deine Arbeitspläne?
Nur meine Dienstpläne
2 Antworten
In deinem Vertrag steht die 5-Tage-Woche. Schriftlich fixiert, von beiden Seiten unterschrieben und somit problemlos gerichtsfest beweisbar und eindeutig. Wenn dann noch die übliche Klausel in deinem Vertrag irgendwo zu finden sein sollte mit "...mündliche Nebenabreden bestehen nicht", dann stehst du rechtlich auf extrem dünnem Eis...
Das einzige, worauf du dann eventuell noch setzen könntest, wäre die sogenannte "betriebliche Übung". Also, dass durch die so lange Duldung deiner immer gleich liegenden Arbeitszeiten ein Anspruch auf das Beibehalten entstanden ist. Das ist aber sowas, was dann nur per Anwalt vor Gericht durchzusetzen ist, wenn der Arbeitgeber keine Lust darauf hat und nicht zufällig ein guter Betriebsrat vorhanden ist, der sich da besonders stark für die Mitarbeitenden einsetzt...
Letztendlich stehst du somit vor der Frage, ob der Job grundsätzlich ein so guter ist, dass du damit leben kannst, ab jetzt eben auch freitags zu arbeiten. Oder ob dich diese Veränderung so sehr anpiepen würde, dass du dir einen neuen Job suchst, wo du eine solche Regelung dann direkt in den Vertrag aufnehmen lässt. Denn wenn du es wirklich mit Anwalt vor Gericht ausfechten würdest, dann wäre ja wahrscheinlich auch keine irgendwie angenehme Zusammenarbeit danach mehr möglich, oder?
Aber mündliche Nebenabreden sind eben alles andere einfach beweisbar... Wenn dann die eine Seite A behauptet und die andere B, dann ist noch lange nicht klar, wie genau sich diese mündliche Nebenabrede denn nun wirklich dargestellt hat.
Wenn du eine solche "Vereinbarung" nicht schriftlich fixieren lässt, kann sie jederzeit widerrufen werden. Mündliche Vereinbarungen laufen ja im Zweifelsfall immer auf Aussage gegen Aussage hinaus. Was machst du, wenn es einen neuen Geschäftsführer gibt?
Leider keine Antwort auf meine Frage, trotzdem Danke!
Wie gesagt, wenn du das nicht schriftlich hast, kannst du dir nur eine neue Stelle suchen.
Die Klausel ist meistens unwirksam - eine mündliche Vereinbarung ist eine Individualvereinbarung - die geht dem (Formular-)Arbeitsvertrag, der i. d. R. AGB gleichgestellt ist, vor.