Wie lange bleibt man bei Ladendiebstahl in den Akten registriert?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo TheDamnavril,

für Bewerbungen können grundsätzlich nur die Sachen ein Problem da stellen, die im Führungszeugnis stehen.

Im Führungszeugnis stehen wiederum nur die Taten, bei denen Du zu:

  • einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
  • zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen stehen.

Bei einer Verurteilung droht bei Diebstahl folgende Strafe:


§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Welche Strafe man für einen Diebstahl bekommt hängt aber von vielen Faktoren und nicht zuletzt vom Richter ab.

Übrigens, bist Du noch Jugendlicher sieht der § 5 des Jugendgerichtsgesetzes weder für Dich eine Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe vor, sondern nur eine erzieherische Maßnahme, die meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung verhängt wird.

Erzieherische Maßnahmen werden nicht mit im Führungszeugnis aufgenommen und haben somit keine Auswirkungen auf eine Bewerbung. Ausnahme Du willst später mal bei der Polizei anfangen, da ist im allgemeinen Voraussetzung, dass man gerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist

Lieb Grüße zurück
TheGrow

TheDamnavril 
Beitragsersteller
 23.08.2014, 18:09

Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort mit konkreten Paragraphen!

Ladendiebstahl kommt nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis! Da kommen nur die schlimmen Dinge rein, wenn du zu einer Geldstrafe verurteilt wurdes, Bewährung oder Haftstrafe bekommst, dann steht dies drin! Ein kleiner Ladendiebstahl den jeder mal macht steht da nicht drin. Also fürs Führungszeugnis: Ladendiebstähle ja, anderen paar auf ihr freches Maul hauen definitiv nein!

derdorfbengel  20.08.2014, 19:00

"Wissen" vom Hörensagen.

TheGrow  20.08.2014, 19:20
@Sodack

Frage mich woher Du diese falsche Information hast.

Was im Führungszeugnis steht und was nicht im Führungszeugnis steht hat nichts damit zu tun, welche Straftat Du begangen hast, sondern einzig und alleine, wie hoch die Strafe ausgefallen ist.

Jemand der einen Ladendiebstahl begangen hat, kann durchaus einen Eintrag im Führungszeugnis haben oder andersrum, Jemand der eine schwerwiegendere Straftattat wie z.B. Körperverletzung begangen hat, kann auch Glück haben, dass die Tat nicht drinnen steht.

Sodack  20.08.2014, 19:23
@TheGrow

So ein Quatsch.

TheGrow  20.08.2014, 19:27
@Sodack

Wenn Du keine Ahnung hast, was im Bundeszentralregister und vor allem was im § 32 des Registers steht, solltest Du hier nicht solche Antworten geben.

Aber hier mal ein Link für Dich zum Nachlesen, was dort im Paragraphen drinnen steht:

http://www.buzer.de/gesetz/66/a737.htm

Sodack  20.08.2014, 19:30
@TheGrow

Na jetzt machst du den Quatsch auch noch qätscher! So ein quatsch aber auch.

Wenn keine Anzeige gemacht wurde, gibts auch keine Akten. Irgendwelche Einträge gibts erst bei einer bstimmten Strafhöhe und natrülich erst, nachdem ein Urteil gefällt wurde.

Allerdings solltest du dich nicht gerade da bewerben, wo du geklaut hast.

nur wenn du ein polizeiliches führungsszeugnis vorlegen musst, hast du ein problem.

Welche Akten? Wenn keine Anzeige vorliegt, gibts auch keine Akten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.