Fangprämie trotz indirektem Erwischtwerden zahlen bei Ladendiebstahl?

6 Antworten

Naja Fangprämie, Bearbeitungsgebühr...jeder nennt die anders.

Rechtlich ist es eine Vertragsstrafe. Du hast mit dem Betreten des Ladens deren Bedingungen akzeptiert (das man nicht klauen darf), daher ist die auch nachträglich rechtens.

Mit den strafrechtlichen Konsequenzen die drohen, hat die übrigens nichts zu tun. Beides kann folgen.

Zu deiner Frage: Ja, musst Du zahlen. Die 50 € sind auch in dieser Höhe auf jeden Fall angemessen.

Whitebrolle 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 21:00

Wie wahrscheinlich ist es dass die sich melden? vielleicht haben sie es vergessen

Raven751  24.12.2020, 21:44
@Whitebrolle

Du hast ja geschreiben, dass sie Strafanzeige gemacht haben. Eigentlich müssten die Behörden dann Deine Eltern informieren, wenn Du minderjährig bist.

Die zivilrechtliche Forderung mit der Vertragsstrafe wird wohl an Dich persönlich adressiert sein.

Wann das alles eintrifft, kann ich Dir aber nicht sagen.

Whitebrolle 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 22:09
@Raven751

Ich bin 18 :/ Bin am überlegen da Montag anzurufen und mal zu fragen...dabei war das ganze glaub ich am 2.12

Raven751  25.12.2020, 09:55
@Whitebrolle

Okay, und warum machst Du Dir Sorgen wegen der Eltern? Das ist dann an Dich adressiert.

Anrufen beschleunigt das ganze nicht. Die werden sich melden, wenn sie was wollen.

Whitebrolle 
Beitragsersteller
 25.12.2020, 14:19
@Raven751

Weil meine Eltern sowas wie Briefgeheimnis nicht juckt. Die werden den Brief einfach aufmachen.

Whitebrolle 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 20:58

Dankeschön. Und wie mach ich das bevor die mir einen Brief zuschicken den meine Eltern sehen? Jetzt ist ja alles geschlossen wegen Corona

Das ist keine Fangprämie, sondern eine Strafe dafür, dass du die Vertragsbedingungen, mit denen du dich stillschweigend beim Betreten des Ladens einverstanden erklärt hast, gebrochen hast.

Dann wirst du in die 50€ bei New Yorker nicht herum kommen . Müller hat keinen Anspruch auf eine fangprämie aber auf Schadensersatz des Diebesgut .

Whitebrolle 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 23:24

Bei New Yorker musste ich nichts zahlen. Müller hat die Plakate hängen mit den 50€. Aber warum schadensersatz? Ich hab nichts beschädigt

Lkwfahrer1003  24.12.2020, 23:43
@Whitebrolle

Aber entwendet , dieses fällt dann unter Schadensersatz ! Hat nichts mit Beschädigung zu tun !

die 50€ bei Müller musst du nicht bezahlen

Die werden sich schon bei Dir melden. Schlimmer dürfte allerdings die Anzeige und die Gerichtsverhandlung sein. Bei zwei Diebstählen werden die nicht sehr freundlich sein.

Dummheit wird bestraft. Wie kann man nur einen Diebstahl zugeben, der einem nicht nachgewiesen werden kann?

Die 50€ musst du nicht zahlen, da du bei Müller nicht "gefangen"/erwischt wurdest. Da wird aber eine ordentliche Geldstrafe auf dich zukommen - deutlich höher als die 50€ bei zwei Diebstählen.

Whitebrolle 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 20:56

Ja das zuzugeben war echt dumm :'( War mit der ganzen Situation überfordert

Chiara143  09.09.2022, 08:49

Sie bekommt höchstens sozialstunden, da sie unter 21, noch bei ihrern Eltern wohnt und anscheinend nicht voll erwerbstätig ist. Vielleicht 20 sozialstunden. Ist wie ein sehr kurzes Praktikum. Kein Grund ihr solche Sorgen einzureden, wenn man offensichtlich keine Ahnung hat