Fangprämie trotz indirektem Erwischtwerden zahlen bei Ladendiebstahl?
Ich hab bei Müller und anschließend bei New Yorker geklaut, wo ich dann auch erwischt wurde und beides gestanden habe. Hab auch schon die Anzeige mitgeteilt gekriegt. Allerdings hat der Müller Plakate hängen, die besagen, dass man für jeden Diebstahl 50€ zahlen muss. Glaube, dass das auch Fangprämie genannt wurde. Allerdings wurde ich ja nicht direkt im Müller erwischt. Muss ich jetzt diese Fangprämie zahlen oder nicht?
6 Antworten
Naja Fangprämie, Bearbeitungsgebühr...jeder nennt die anders.
Rechtlich ist es eine Vertragsstrafe. Du hast mit dem Betreten des Ladens deren Bedingungen akzeptiert (das man nicht klauen darf), daher ist die auch nachträglich rechtens.
Mit den strafrechtlichen Konsequenzen die drohen, hat die übrigens nichts zu tun. Beides kann folgen.
Zu deiner Frage: Ja, musst Du zahlen. Die 50 € sind auch in dieser Höhe auf jeden Fall angemessen.
Das ist keine Fangprämie, sondern eine Strafe dafür, dass du die Vertragsbedingungen, mit denen du dich stillschweigend beim Betreten des Ladens einverstanden erklärt hast, gebrochen hast.
Dann wirst du in die 50€ bei New Yorker nicht herum kommen . Müller hat keinen Anspruch auf eine fangprämie aber auf Schadensersatz des Diebesgut .
Die werden sich schon bei Dir melden. Schlimmer dürfte allerdings die Anzeige und die Gerichtsverhandlung sein. Bei zwei Diebstählen werden die nicht sehr freundlich sein.
Dummheit wird bestraft. Wie kann man nur einen Diebstahl zugeben, der einem nicht nachgewiesen werden kann?
Die 50€ musst du nicht zahlen, da du bei Müller nicht "gefangen"/erwischt wurdest. Da wird aber eine ordentliche Geldstrafe auf dich zukommen - deutlich höher als die 50€ bei zwei Diebstählen.