welche jobs kann ich wegen einer anzeige nicht mehr machen?
hallo :)
ich habe eine anzeige wegen ladendiebstahl.. ich war strafmündig aber minderjährig. Ich weiss das ich im öffentlichen Dienst nicht mehr arbeiten kann, aber was sind den noch so jobs im ö.D, ausser polizist ? Ist das Lehramt für mich auch schon tabu? Und gibts noch andere berufe die ich nicht mehr ausüben kann? z.b. politiker oder anwalt, arzt , etc.
Ich danke im vorraus :)
6 Antworten
Ein Blick ins Beamtenstatusgesetz hilft weiter:
§ 12 Rücknahme der Ernennung (1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn 1.sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde, 2.nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt, 3.die Ernennung nach § 7 Abs. 2 nicht erfolgen durfte und eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nicht zugelassen war und die Ausnahme nicht nachträglich erteilt wird oder 4.eine durch Landesrecht vorgeschriebene Mitwirkung einer unabhängigen Stelle oder einer Aufsichtsbehörde unterblieben ist und nicht nachgeholt wurde.
keine angst, wenn du dir jetzt nichts mehr zu schulden kommen lässt, kannst du noch lehrer werden. die einträge bleiben nicht ewig im register stehen, falls es überhaupt eingetragen wird.
siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Straftilgung
polizei wie du bereits geschrieben hast und security auf jedenfall. Zu dem rest kann ich dir leider nichts sagen.. für lehramt, anwalt und co. braucht man ja sowieso ein studium..
bin auf dem gymnasium und hatte arzt als aussicht.. also hatte ich auch logischerweise vor zu studieren..
Eine Anzeige schadet dir beruflich noch überhaupt nicht.Ein Gerichtsurteil kann dir eher Probleme machen.Es kommt aber auf die Höhe der Strafe an.Allerdings auf Diebstahl reagieren viele Chefs allergisch.Verständlich.Wer vertraut einem Dieb seine Güter an?
Du kannst dich auch bei der Polizei bewerben; teilweise muss man halt erwähnen was los war, was dann alles Ausschlusskriterium ist, steht dann in einem anderen Buch. Dass man als Jugendlicher mal Mist baut Oder auch unfreiwillig verwickelt ist, weiß jeder noch so spießige Sesselpupser.