Bleibt eine Anzeige für immer in der Akte?
Wie lange bleibt eine Anzeige in der Akte oder wird diese sogar ins führungszeugnis oder sowas geschrieben? Was passiert alles mit ner Anzeige und wie lange bleibt die dort stehen? Wurde beim klauen erwischt (14 Jahre alt). Was wird alles auf mich zukommen?
8 Antworten
nichts so wirklich...anzeige wegen diebstahls die (meine ich) nach 7 jahren gelöscht wird...du kannst dich aber mit sicherheit nett entschuldigen, die ware ersetzen und vlt den hof fegen und so ziehen die die anzeige eventuell zurück...denke dass die da kulant reagieren werden :)
HIER DIE RICHTIGE ANTWORT:
Ob und in welche Regsiter etwas eingetragen wird, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Bei einer (hier zu erwartenden) Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.
Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für 10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der Strafverfolgung)
ABER: ICH VERMUTE, DIE ANZEIGE WIRD WEGEN GERINGFÜGIGKEIT EINGESTELLT. DAS HEIßt: KEINE EINTRAGUNG !
LG Wei Shen
Vielen dank für die ausführliche antwort!
Deine Frage kann ich nicht sicher beantworten. Aber ich glaube, die bleibt für immer drin stehen. Und noch dazu: Klauen ist sowas von total bescheuert und ich werde es nie verstehen, wie man Klauen kann. Wie würdest du es finden, wenn jemand dein Bett mitnimmt oder dein Handy oder deinen PC oder Fernseher??? Findest bestimmt auch nicht witzig, oder???
hab ich hier nach deiner meinung gefragt wie du es findest dass ich geklaut hab? Nein! ich weis dass es dumm war! kümmer dich wenigstens um dein zeug wenn du mir nicht weiterhelfen kannst/willst!!
Das hängt ganz maßgeblich davon ab, was und wieviel du geklaut hast. Wenn es nur eine "Kleinigkeit" aus einem Klamottenladen war, bekommst du hoffentlich 10 Sozialstunden aufgebrummt in einem Altersheim.
Du bist erst 14, also strafunmündig. Die Anzeige wird gerichtlich fallen gelassen und eingestellt, da du ja erst 14 bist. Dadurch wird wahrscheinlich keine Eintragung vorgenommen.
LG Wei Shen
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor
DU LIEGST FALSCH
Völlig falsch, siehe Ronox.
Ist nicht falsch, da es eine Ersttat ist. !!!!! Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.
HIER DIE RICHTIGE ANTWORT:
Ob und in welche Regsiter etwas eingetragen wird, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Bei einer (hier zu erwartenden) Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.
Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für 10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der Strafverfolgung)
ABER: ICH VERMUTE, DIE ANZEIGE WIRD WEGEN GERINGFÜGIGKEIT EINGESTELLT. DAS HEIßt: KEINE EINTRAGUNG !
LG Wei Shen
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor.
Atzea !
DU LIEGST FALSCH!
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das** vollendete** 14. Lebensjahr vor
Ab 14 ist man strafmündig und nicht mehr strafunmündig, s. § 19 StGB.