Ladendiebstahl im Wert von 5€

7 Antworten

Sache im Wert von 5,- Euro.

Das ist die Wegnahme einer geringwertigen Sache.

Hoffentlich nimmst Du dir die Erfahrung auch zu Herzen, wenn nichts passiert.

Du wirst bei der Polizei aussagen müssen und das Verfahren wird eingestellt.

liina92 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 22:29

nur aussagen? ich bekomme doch eine anzeige oder wie jetzt

wfwbinder  16.05.2014, 09:38
@liina92

Du bekommst ein Vorladung zur Aussage vor der Polizei. Dann geht es zur Staatsanwaltschaft. Die sehen sich das an, mit dem Schaden von 5,- Euro.

Dann stellen die zu 99,9 % das Verfahren ein.

Ja,Du bekommst eine Anzeige und eine Vorladung zur Polizei.Du wirst aller Voraussicht keine Sozialstunden leisten müssen.Auch wird so eine Bagatelle nicht vor Gericht verhandelt.Die 60€ erhebt Das Kaufhaus als Strafe.Wie lange so ein Fall in den Akten stehen bleibt erfragst Du am besten beim Termin den Du von der Polizei bekommst. In der Regel werden die Verfahren in solchen Bagatellfällen eingestellt.

Wahrscheinlich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

ich denke das es aufgrund des geringen Geldwertes nicht zu einem Prozess oder ähnlichem kommt. Allerdings wirst du vorbestraft wegen Ladendiebstahls. Nicht dolle.

Saufziege  15.05.2014, 17:43

Wenn es nicht zum Prozess kommt, ist man auch nicht vorbestraft, weil es zu keiner Strafe kam! Das is Quark...

JesusGott  15.05.2014, 17:46
@Saufziege

Aber es steht in den Akten

liina92 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 19:08
@JesusGott

Wie lange

Das erste mal passiert da in der Regel nix