Wie lang ist die Gewährleistung?
ich dachte immer, dss die gesezliche Gewährleistung auf 2 Jahre festgelegt ist, aber jetzt habe ich in den AGBs einer Händlers etwas von 12 Monaten gelesen. Es handelt sich um eine Festplatte, die ich umtauschen möchte. Ist es zulässig, wenn der Händler die Gewährleistung kürzt?
6 Antworten
Gewährleistung und Garantie sind zwei grundverschiedene Sachen. Gewährlsitung bezieht sich auf die unversehrtheit zum Zeitpunkt des Kaufs, Garantie sichert die Funktion oder eine Eigenschaft eine bestimmte Zeit zu.
Gewährleistung in Deutschland bei Neuwaren ist 2 Jahre und besagt, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs (!!!) fehlerfrei war / ist. Inerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass die Ware einen Fehler enthielt, wenn ein Problem auftritt, in den nachfolgenden 1,5 Jahren liegt die Beweislast allerdings beim Kunden. Das heisst, wenn die Ware nach 7 Monaten nicht mehr funktioniert, muss der Kunde eigentlich beweisen, dass es ein Herstellungsfehler war.
Garantie ist etwas völlig anderes und wird gewöhnlich vom Hersteller gegeben. Die Garantie kann auch weniger als 2 Jahre oder auch länger sein (in Deutschland geht aber nicht "lebenslänglich"). Bei einer Garantie wird eine bestimmte Eigenschaft zugesichert. Z.B. 2 Jahre Garantie AUF Farbechtheit bei Wandfarbe oder 2 Jahre Funktionsgarantie bei Festplatten.
Fakt ist, dass man als Verbraucher rein rechtlich nach 6 Monaten auf die gute Mitarbeit der Verkäufers angewiesen ist. Da die meisten Hersteller aber Garantien von 1 bis 5 Jahren bei SSDs geben, sollte der Verkäufer zumindest die Garantieabwicklung für Dich übernehmen.
Man muss differenzieren. Die Gewährleistung besteht 24 Monate - Richtig. Aber: Wenn ein Mangel, der auf Basis eines Produktfehlers, der beim Kauf schon bestanden hat, entsteht, ist er innerhalb von 6 Monaten zu melden.
Gewährleistung und Garantie darfst du nicht durcheinander werfen. Eine Gewährleistung von 2 Jahren auf komplizierte Geräte wäre schon selten. Einen Mangel an der Festplatte hättest du doch längst vorher bemerkt.
Reinschreiben darf er das, aber die gesetzliche Gewährleistung bleibt bei 2 Jahren, dagegen kann er nichts machen.
Gebraucht- oder Neuware? Gewerblicher oder privater Händler?