Einspruch gegen 120€ Rücksendekosten?
Hallo
für einen stornierten Kühlschrank wird mir ein Händler auf ebay 120€ Rücksendekosten von der Gutschrift abziehen. Es handelt sich um Speditionsware und der Händler hat die geschätzten Kosten von 120€ in den AGBs angegeben.
Der Kühlschrank hat die Spedition nichtmal verlassen und normal sind Kosten von 40€ bei Sperrgutversand
Lohnt sich gegen sowas vorzugehen ?
7 Antworten
Der Händler hat die Versandkosten rückzuerstatten. Auch die Rücksendekosten muss er im Falle von Speditionsware ersetzen, es sei denn, er hätte VOR Vertragsabscluss darauf hingewiesen, dass diese vom Käufer zu tragen sind und die GENAUEN Kosten genannt.
Habe über ebay bei einem Händler bestellt. Im Bestellvorgang wurde mir angezeigt "Käufer trägt Rücksendekosten" mit Link drunter zu den AGBs in denen in Etwa sowas steht : "Die Rücksendekosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 120 EUR geschätzt"
Hat der Händler damit seine Informationspflicht erfüllt ?
Hallo,
Du hast gewusst, was in den AGB´s steht und mit Deinem Einkauf eingewilligt.
Ganz ehrlich, wenn Du einen Kühlschrank per Internet bestellst, dann sollte eine Rücksendung nur infrage kommen, wenn das Teil defekt ist, da dies doch sonst sehr umständlich und - eben- teuer ist.
Die 120,-- waren Dir bekannt und jetzt überlegst Du, etwas dagegen zu unternehmen.
Klar, kannst Du dagegen vorgehen, wenn Du noch mehr Geld investieren möchtest. Denn, wenn ein Anwalt ein Schreiben an den Verkäufer schickt, bist Du schon mal ein paar hundert Euro los.
Warum frägst Du den Verkäufer nicht einfach, warum die Transportkosten so hoch sind? Der Kühlschrank hat ja auch ein ganz schönes Gewicht.
Sei mir nicht böse, aber jeder meint immer, aufs "Knöpfchen zu drücken", sich mit allem einverstanden zu erklären und wenn dann irgendwas nicht so läuft- obwohl man sein ok gegeben hat-, dann überlegt man gleich, was unternommen werden könnte.
Einfach mal akzeptieren oder eben nicht bestellen .
Was meinst Du damit, dass der Kühlschrank die Spedition nicht verlassen hat??
Gruß
Würden sie sagen die Informationspflicht ist mit einem Link zu den AGBs erfüllt ? das war bei eBay
...
Der Kühlschrank hat die Spedition nichtmal verlassen und normal sind Kosten von 40€ bei Sperrgutversand
Dem Käufer werden üblicherweise 40 EUR Versand berechnet. Die realen Kosten sind oft höher. Der Rest ist eine Mischkalkulation im Artikelpreis.
Zudem wird einem Großversender der Hinweg vom Spediteur bei oft günstiger berechnet, weil volle LKWs von diesem abgeholt werden können. Es kommt natürlich auch darauf an, wo sich die Ware befunden hat, als der Transport "abgebrochen" werden konnte (war die Ware schon im Umschlagslager in deiner Nähe?)
Hinzu kommen noch Einlagerungskosten, Warenprüfung usw.
Es gibt Shops die den Rückversand mit 40€ berechnen, alles über 100€ scheint eher eine Ausnahme zu sein
Und? Warum hast Du in dem Shop bestelltund nicht in einem, wo nur 40 EUR verlangt wird? Könnte es am Artikelpreis liegen? Denke mal darüber nach!
Ok ab jetzt lese ich mir die AGBs aller shops vor Bestellung genau durch
>Der Kühlschrank hat die Spedition nichtmal verlassen
Die Spedition hat die Ware aber abgeholt, vermutlich schon weiter befördert. Die Kosten sind doch die gleichen.
Was genau ist denn das Problem? Ist mal wieder die Katze auf das Keyboard gesprungen?
und der Händler hat die geschätzten Kosten von 120€ in den AGBs angegeben.
...und die hast Du mit dem rechtsverbindlichen Kaufvertrag gelesen und akzeptiert, deshalb lohnt es sich nicht gegen sowas vorzugehen !
Deshalb Augen und Gehirn auf bei Kauf
In AGB kann viel stehen. Das bedeutet noch lange nicht, dass es sich auch um wirksame Vertragsbestandteile handelt.
Das ist Unsinn! Die Pflicht zur Information darüber, dass der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, gilt nur dann als erfüllt, wenn der Unternehmer einen Beförderer und einen Preis für die Rücksendung der Waren im Zuge der Bestellung angibt.
Ein Hinweis in den AGB ist dafür jedenfalls nicht ausreichend!
Ich habe nochmal nachgesehen, ein Beförderer wird auch un den AGBs nicht genannt
Muss er auch nicht nennen
Das ist Unsinn! Die Pflicht zur Information darüber, dass der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, gilt nur dann als erfüllt, wenn der Unternehmer einen Beförderer und einen Preis für die Rücksendung der Waren im Zuge der Bestellung angibt.
Ein Hinweis in den AGB ist dafür jedenfalls nicht ausreichend!