Gewährleistung bei Akkus für E-Bikes

8 Antworten

Die Sache mit den 24 Monaten Gewährleistung zieht nicht. Garantie und Gewährleistung sind zwei sehr unterschiedliche Dinge:

1. Gewährleistung (24 Monate, Beweislastumkehr nach 6 Monaten)
D.h. die Gewährleistung bezieht sich zunächst nur darauf, dass du einen voll funktionsfähigen Artikel bekommen hast. Dafür muss der Händler (nicht der Hersteller) geradestehen und es bezieht sich auf den Zeitpunkt des Kaufs. Der einfachheit halber geht man in den ersten 6 Monaten davon aus, dass der Artikel von Anfang defekt war und der Händler muss dafür geradestehen, außer er kann Beweisen, dass es deine Schuld ist (z.B. Wasserschaden). Nach 6 Monaten kann der Händler erst mal sagen, das wäre nicht sein Problem und du müsstest Beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag.

2. Garantie: Das ist eine komplett freiwillige Sache, in der Regel vom Hersteller. Es muss grundsätzlich gar keine Garantie geben. Die Bedingungen und die Dauer bestimmt ausschließlich der Garantiegeber. Er kann Teile ausschließen, er kann die Dauer bestimmen und er kann sogar Servicemaßnahen vorschreiben. 

Ich hatte das gleiche Problem bei einem E-Bike Akku wobei das Fahrrad aus einem Preisausschreiben Gewinn war und es sich um Lagerware handelte die schon 2 Jahre als Alter aufwies.Hier wurde mir mitgeteilt das nicht genau festgelegt werden könnte wie alt der Artikel schon wäre und eigentlich nur 6 Monate Garantie gelten. Über eine Rückfrage bei dem Preisausschreiben Veranstalter kam es doch zu einem Austausch.

Das gleiche Problem haben die iPhone-Käufer, die Notebook-Besitzer u.a., die seit Jahren nach Reklamation der defekten Geräte veräppelt werden.

Das BGB legt für solche Ware ohne Einschränkung fest: 2 Jahre.

Wir diskutieren das gleiche Probleme unter den Schlagworten Akku, Gewährleistung etc., weil nach den Apple-Importen auch ALDI, Medion und andere sich ein eigenes deutsches Recht ausgedacht haben.

Durch intensive Marktbearbeitung ist heute ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kunden der Meinung, daß Akkus "Verschleißartikel" sind und - sogar wenn sie fest verbaut sind - nur einer Garantie von 6 Monaten unterliegen.

Diese Einschränkung der Herstellergarantie wird in der Werbung verständlicherweise nicht vermittelt, wenn mit 36 Monaten Herstellergarantie geworben wird.

Natürlich ist eine offizielle, nicht heimliche Einschränkung der Garantie zulässig, wenn sie nicht wie bei ALDI und Medion durch einen Beipackzettel nach dem Kauf eingeschränkt wird.

Unzulässig ist aber jede Einschränkung der Gewährleistung, ganz gleich ob zeitlich oder technisch.

Was in Deutschland als Verschleißteil bezeichnet wird, dürfte noch nicht entschieden sein. Der Akku eines E-Smart für 6000 € kann es doch wohl auch nicht sein.

Wenn der Hertsteller sagt 12Monate kannst du nix machen (seine AGB`s lesen aber das wars). Da brauchst auch net zum anwalt gehen, der wird dir das gleiche sagen...

Wenn dann kann die Firma dir höchsten einen Akku Günstiger oder gar gratis aus eigener Kulanz geben...

Lieber Thomas,

es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Nach 6 Monaten muss der Käufer jedoch beweisen, dass der Mangel von Beginn an bestand und nicht durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Diesen Beweis anzutreten ist in der Praxis schwierig. Dadurch reduziert sich die gesetzliche Gewährleistung de facto auf 6 Monate.

Leider wüsste ich nichts von relevanten Gerichtsentscheidungen zu dem Thema.