Gebraucht Motor Garantie?
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage zur Garantie....
Und zwar, wenn ich als Privatperson einen gebrauchten Motor fürs Auto kaufe, und der Händler mir aber nur eine 14 Tage Startgarantie gibt. In seiner AGB steht aber drin 12 Monate auf Gebrauchtwaren. Wenn nach ca. 3 Wochen oder evtl 4 Monaten der Motor kaputt geht, hätte ich da einen Anspruch auf Garantie beim Händler. Da dies ja irgendwie Gesetzlich festgelegt ist mit 12 Monaten oder etwa nicht.
4 Antworten
Du schmeißt da zwei unterschiedlichen Dinge durcheinander. Garantie ist eine freiwillige Leistung von einem Händler die er dir nicht geben muss. Dort gibt er dir freiwillig 14 Tage. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gewährleistung, bei Gebrauchtteilen 12 Monate, dazu ist er verpflichtet und die muss er dir auch geben.
Durch die Garantie ist in der Regel mehr abgedeckt als durch die Gewährleistung (sonst wäre es ja unsinnig).
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, ihr Umfang, ihre Dauer und ihre Bedingungen müssen vertraglich genannt werden. Eine Garantie bezieht sich auf Schäden, die im Besitz und unter Nutzung des Käufers entstehen.
Was du meinst, ist die gesetzliche Sachmängelhaftung. Sie bezieht sich auf Schäden (nicht normalen Verschleiß), die bereits beim Kauf vorlagen und nicht genannt wurden. Gesetzlich hat die Sachmängelhaftung eine Laufzeit von 24 Monaten, kann bei Gebrauchtware auf 12 Monate reduziert werden und nach 6 Monaten ab Warenübergabe müsste der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass die Ware bereits bei Übergabe defekt, bzw. vorgeschädigt war.
Garantie ist freiwillig. Die gesetzliche Sachmängelhaftung von mindestens 12 Monaten muss er dir aber geben. Rechnung für den Einbau bitte aufheben.
Nein, da der Motor nur ein teil des fahrzeugs ist und teoretisch könnte er ja bei dem umbau unbrauchbar geworden sein