Einkommen aus Russland nach Zuzug wie in der Steuererklärung angeben?
Meine Ehefrau ist im August 2021 zu mir nach Deutschland gezogen. Ihre Arbeit bei einer russischen Firma in Russland betreibt sie seitdem im Homeoffice weiter. Jetzt steht die Steuererklärung 2021 an (mit gemeinsamer Veranlagung). Frage: Wie wird sich das Einkommen meiner Frau (in Russland verdient und versteuert) auf unsere Steuer auswirken? Man muss es ja angeben - aber muss man auch Steuer hier in Deutschland nachzahlen deswegen? Ich blicke bei Doppelbesteuerungsabkommen nicht ganz durch. Und: Müssen wir das ganze Jahr 2021 angeben oder nur die Zeit ab August?
2 Antworten
Grundsätzlich (und vereinfacht erklärt) ist es so, dass in Deutschland jeder Einkommensteuer zu zahlen hat, wer in Deutschland lebt (was bei deiner Frau der Fall ist seit dem Umzug). Versteuert wird das sog. Welteinkommen, heißt alles was du (oder deine Frau) egal wo auf diesem Planeten verdient haszt im Jahr 2021. Hierbei ist es erstmal egal wie lange sie in Deutschland wohnt, die Zeit davor zählt mit.Auf etwaige DBA (oder andere Regelungen) oder so gehe ich Mal nicht ein, die sind perse auch zu speziell (und das für Russland ist mir aktuell auch nicht geläufig).
Der hier genannte Tip mit einem vernünftigen Steuerberater ist definitiv angebracht
Ohne Beratung durch einen darauf spezialisierten Steuerberater wirst nicht auskommen, mindestens beim ersten Mal. Lass dir für das Schweinegeld alles genau und die Gründe warum erklären.
Noch lustiger wird es wenn sie dann die deutsche Staatsbürgerschaft hat...