Wie kommt es zur starken Verringerung der Erstattung bei Zusammenveranlagung?
Hallo zusammen,
ich nutze die App Steuerbot zur Erstellung unserer Einkommensteuererklärung. Wir haben eine Zusammenveranlagung gewählt.
Nachdem ich meine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hatte, lag die voraussichtliche Erstattung bei mehreren Tausend Euro. Nach Eingabe der Daten meiner Frau fiel sie unter 1000 Euro.
Wir beide hatten einen Monat Elternzeit in diesem Jahr.
Mein Gehalt ist 50% höher als das meiner Frau. Wir haben beide Steuerklasse 4.
Kann sich das jemand erklären? Ich komm einfach nicht darauf, warum wir so große Abstriche in der Erstattungssumme haben, sobald ich die Daten meiner Frau eintrage.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
2 Antworten
wenn du nur die Hälfte der Angaben eingibst, dann kann der Wert der Erstattung ja nichts vernünftiges aussagen. Du hättest ja auch einfach die von dir gezahlte Steuer weglassen können, was glaubst du, was da erst für eine Erstattung rausgekommen wäre.
Wenn du nichts für deine Frau eingibst, dann bedeutet das, sie hatte kein Einkommen. Du kannst dann ja ihren Grundfreibetrag voll ausnutzen. Würde ja auch bedeuten, dass ihr ein geringeres Einkommen erzielt hättet und du ihren Unterhalt voll finanzieren musstest.
Und wenn das Einkommen deiner Frau dazu nimmst, dann nutzt sie ja ihren Freibetrag selbst, die Erstattung resultiert dann auf der Differenz eurer beiden Einkommen. Der Steuersatz sinkt insgesamt dadurch.
Das liegt daran, das der Steuersatz beineinem höheren Einkommen auch steigt.
Das Programm hat ohne die Eingaben für deine Frau mit einem geringen Steuersatz gerechnet als mit ihren Einkünften.
Da durch lohnt sich die zusammenveranlagung besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen. Bei der zusammenveranlagung zahlt man das zweifache der Steuer die sich ergeben würde wenn (beide zusammen) man nur die hälfte verdienen würde. Da wäre Steuersatz nämlich geringer
Alleine vielleicht. Mit der zusammenveranlagung aber vielleicht nicht mehr? Als lediger zählt man ab gut 57.000 Euro den spitzensteuersatz (270.000 ohne die s.g. "Reichensteuer" ab gut 270.000) . Bei der zusammen veranlagung erst ab 114.000 Euro (540.000)
P.s. die Beträge beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen nicht auf das bruttogehalt.
Danke für die Antwort. Ich erreiche mit meinem Gehalt alleine aber schon den Spitzensteuersatz. Der dürfte also eigentlich nicht höher werden. Oder?