Kirchensteuer für den Ehegatten (Anlage N) - Was eintragen?
In der Steuererklärung gibt es bei den "Angaben zum Arbeitslohn" (Anlage N) die folgende Zeile: Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit)
Ich bin evangelisch, meine Frau römisch-katholisch - somit liegt bei uns Konfessionsverschiedenheit vor. Wir sind beide berufstätig und die Kirchensteuer wird bei uns regulär abgezogen - also für jeden einzeln auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Veranlagungsart der Steuererklärung ist Zusammenveranlagung; somit habe ich 2x die Anlage N: Einmal für mich und einmal für meine Frau.
Was muss hier eingetragen werden?
2 Antworten
Das ist vom Bundesland abhängig. Google mal nach "konfessionsverschieden Halbteilungsgrundsatz", das könnte das sein.
Ja, das ist ein guter Hinweis! Die Unternehmen bei denen meine Frau und ich arbeiten, haben ihren Sitz in Bayern. Und Bayern scheint das einzige Bundesland zu sein, dass diesen Halbteilungsgrundsatz NICHT anwendet. Konkret: Auf unserer Lohnsteuerbescheinigung ist nur die Zeile 6 befüllt, Zeile 7 ist einfach leer. Daher muss ich in meinem Fall in der Steuererklärung einfach "0" eintragen.
Normal müsste bei konfessionsverschieden Ehen Kirchensteuer für den Ehegatten auf deinem und dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung deiner Frau stehen.
Ab 2019 muss auf der Anlage N grundsätzlich der Lohn nicht ausgefüllt werden. Die Daten liegen ja elektronisch vor.