Kann man sich als Geringverdiener von der GEZ befreien lassen?

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"Sie erhalten keine staatlichen Sozialleistungen, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze knapp übersteigt?

Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist.

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Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?

Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich, aus der ersichtlich ist, dass die Behörde den Anspruch auf eine Sozialleistung umfassend geprüft und bejaht hat. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob Ihr Vermögen unterhalb der Vermögensfreigrenze liegt und dass keine Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten bestehen."

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/#Haertefaelle

Versuchs.

Viel interessanter als der Beitragsservice ist bei deinem Einkommen ohne Stütze die Frage, wie/ob Du eigentlich krankenversichert bist. Es gibt in D eine Pflicht zur Krankenversicherung. Wenn Du nicht versichert bist (es kommt ja nur ein Versicherungsschutz als Selbstahler in Betracht), bleibt zu hoffen, dass Dir das Thema nicht jetzt oder später mal auf die Füße fällt.

Du kannst dann einen Härtefall im Antrag angeben,weil dein Einkommen zu gering ist !

Denn wenn du ca.600 € Netto verdienst,dann müsste dein Brutto bei ca.750 € liegen und danach hättest du nach § 11 b SGB - ll ,Freibeträge von min.230 € im Monat,die dir dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen würden und dein anrechenbares Einkommen ergeben.

Diese Freibeträge würden sich aus 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 650 € Brutto,noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 130 € zusammen setzen,gesamt also min.230 €.

Zieht man diese 230 € von deinen 600 € Nettoeinkommen ab,dann blieben noch ca.370 € anrechenbares Einkommen übrig,also weniger ( 391 € Regelsatz ) als dir vermutlich zustehen würde.

Dazu würde dir ja dann noch die angemessenen Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen,aber wenn du diese nicht beantragen möchtest,dann stünde dir auf jeden Fall eine Befreiung zu.

Ich weiß das er seit 2013 ARD ZDF und Beitragsservice heißt aber wer schreibt den ständig so einen Kilometer langen Namen.

Er heißt sogar ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ich nenn ihn einfach Beitragsservice.

Wer befreit wird und wer eine Ermäßigung bekommen kann, steht in § 4 RBStV geregelt. Für jede Befreiung/Ermäßigung ist immer im Voraus ein Antrag zu stellen.