Otto Zinsen bei frühzeitiger Rückzahlung zurückfordern?
Hallo Leute Und zwar wenn man bei Otto etwas auf raten bestellt werden ja immer die Zinsen schon in den Preis miteingerechnet. Also wenn ich etwas für 500 Euro kaufe auf 48 raten werden ja die raten mit dazu gerechnet und der endpreis dann durch 48 geteilt. Habe nun nach einem halben Jahr das Konto ausbezahlt, also das Konto durch eine Einzahlung auf null gesetzt. Also habe ich ja theoretisch Zinsen für 3 Jahre gezahlt, in denen ich ja alles schon bezahlt hatte. Kann ich dieses Geld zurückfordern. Es handelt sich hierbei um einen Betrag handeln, der sich im Bereich über 1000 Euro liegt.
7 Antworten
Hi,
das war natürlich unklug von Dir und ich bezweifel mehr als stark, das Du das Geld von denen zurückerhalten kannst und wirst! Solltest Da mal anrufen und nachfragen, vielleicht sind die Kulant, aber stell Dich drauf ein das die Dir sie Rückzahlung verweigern, denn die haben das Geld rechtsgültig und ja sogar freiwillig von Dir erhalten XD
Ich habe auch schon Ratenzahlungen bei Otto Jahre früher abgelöst, habe aber immer vorher angerufen sodass die das umstellen konnten, und ich somit keine Zinsen für etwas gezahlt habe, das ich dann doch nicht genutzt habe...^^
Beim nächsten Mal besser vorher "den Kopf anschalten", und nicht hinterher ;)
lg
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist im § 489 BGB geregelt. Dieser Paragraph regelt die sogenannte Kreditkündigung.
Ein Verbraucher darf nicht schlechter gestellt werden, als diese rechtlichen Rahmenbedingungen vorsehen!
Beim vorliegenden Fall gehe ich von einem Konsum- bzw. Ratenkredit aus. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung ist der Kreditgeber berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung stellt eine Art Schadenersatz für die nicht verdienten Zinsen dar. Berechnet wird sie für den Zeitraum zwischen der teilweisen bzw. vollständigen Tilgung und der kalkulierten Laufzeit.
Wurde ein Kredit über eine Laufzeit von 48 Monaten beantragt und genehmigt, fällt bei einer vorzeitigen und vollständigen Tilgung nach 12 Monaten somit eine Vorfälligkeitsentschädigung für die verbliebenen 36 Monate an.
Im Falle einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten darf der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % verlangen. Für Restlaufzeiten von weniger als 12 Monaten stehen diesem ausschließlich 0,5 % zu. Auch Restkreditversicherungen sind in der Regel anteilig zu erstatten.
Stand: 27.11.2015
WICHTIG: Für andere Kreditformen (Bsp.: Baufinanzierungen) gelten abweichende Regelungen.
nein, da hast du kein anrecht drauf
du hast einen vertrag, der läuft bis y mit x zinsen und wenn du schon viel früher zurückzahlst, verlieren sie ja geld, das war nicht vereinbart
vereinbart war, dass du bis ende zahlst
bei immobilien ist das nice, dann musst du vorfälligkeitsentschädigung zahlen
das ist eben kein konto, was du ausgleichst, das ist ein vertrag mit laufzeit
Ganz im Gegenteil. Der gläubiger kann von dir die gesamten Zinsen fordern. diese waren vertraglich vereinbart. Außer, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
du kannst ja mal hörlich bei otto anfragen, ob sie dir aus kulanz und nettigkeit zu mindest einen teil der zinsen erlassen möchten.
da du aber bereits alles bezahlt hast, halte ich das für ziemlich abwegig. du hättest eher fragen müssen, bevor du dein konto genullt hast. dann wäre die chance größer gewesen, dass sie dir entgegenkommen. wenn sie das jetzt machen würden, wären sie ja eigentlich ziemlich dämlich freiwillig auf geld zu verzichten, dass sie bereits rechtskräftig erhalten haben ^^