Wie kann man legal einen Restposten aus dem ehemaligem eigenen Gewerbe verkaufen?
Hallo liebe Community,
ich habe den Keller aufgeräumt und dabei ca. 1000 Teile Modeschmuck aus meinem ehemaligen Gewerbe wiederentdeckt. Das Gewerbe habe ich im Jahr 2008 abgemeldet. Jetzt habe ich mal alles durchgesehen und festgestellt, dass die Sachen absolut neu und unversehrt sind. Da wäre es doch schade, wenn diese Schmuckstücke den zukünftigen glücklichen Trägern und Trägerinnen vorenthalten blieben :)
Da ich keinen Bedarf an einer Abmahnung habe, möchte ich die Sachen natürlich nicht einfach als Privatperson über das Internet verkaufen und warten, bis mir ein Anwalt auf die Füße tritt.
Wie könnte eine legale Lösung hierfür aussehen? Gibt es evtl. Fristen, nach deren Verstreichen man ehemals gewerblichen Besitz privat veräußern darf? Wie sieht es mit dem Verkauf als Posten an einen Gewerbetreibenden aus?
Vielen Dank für Eure Tipps.
4 Antworten
Wenn ich 1000 Teile Modeschmuck aus meinem Keller entdecke, dann gehe ich entweder auf den Markt oder setz es bei ebay rein. Was soll daran illegal sein und warum sollte mich jemand abmahnen.
Es wäre allerhöchstens die steuerliche Seite zu bedenken. Wenn ich das Ding bei Betriebsaufgabe ordentlich entnommen habe, dann interessiert der Verkauf steuerlich nicht. Ist damals keine Entnahme erfolgt, dann wäre der Verkauf eine Betriebseinnahme die versteuert werden müsste.
Gewerbe: dauerhaft, planmäßig, Gewinnerzielungsabsicht
Bei ca. 1000 Gegenständen, wenn die einzeln nacheinander verkauft werden sollen mit Anschaffungskosten 0 Euro, gehe ich mal davon aus, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, weil dauerhaft, planmäßig und ein Gewinn übrig bleibt (Verkaufserlöse - Kosten ).
Andere Möglichkeit: alles in einem Schlag verkaufen, m.E. dann kein Gewerbe, weil nicht dauerhaft; oder in zwei oder drei Schüben
Hast Du damals bei der Beendigung des Gewerbes eine Schlussbilanz aufgestellt (Zwingend nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes)?
Wenn ja, hast Du die Bestände des Modeschmucks angegeben und damit auch versteuert?
Wenn nicht, ist und bleibt der Modeschmuck Betriebsvermögen, und der Verkauf führt zu Betriebseinnahmen und mangels Betriebsausgaben auch in gleicher Höhe zu einem Steuerpflichtigen Gewinn.
Ich habe ganz deutlich geschrieben: Wenn die Artikel seinerzeit in das Privatvermögen überführt wurden, kannst Du sie jetzt verkaufen.
Wenn du den Restposten in einem verkaufst (zB an einen Händler) ist das ok. Wenn du ihn aber in Stücken verkaufst, handelst du schon wieder gewerblich und musst es neu anmelden !
Solche Dinge habe ich immer den Steuerberater machen lassen. Wareneinkäufe und Einnahmen aus Verkäufen wurden immer vollständig und korrekt angegeben. Also gehe ich davon aus, dass die Sachen bei Beenden der gewerblichen Tätigkeit in meinen Privatbesitz übergegangen sind. Das beantwortet aber nicht meine Frage, unter welchen Umständen ich die Ware jetzt veräußern kann.