Wie kann man legal einen Restposten aus dem ehemaligem eigenen Gewerbe verkaufen?

4 Antworten

Wenn ich 1000 Teile Modeschmuck aus meinem Keller entdecke, dann gehe ich entweder auf den Markt oder setz es bei ebay rein. Was soll daran illegal sein und warum sollte mich jemand abmahnen.

Es wäre allerhöchstens die steuerliche Seite zu bedenken. Wenn ich das Ding bei Betriebsaufgabe ordentlich entnommen habe, dann interessiert der Verkauf steuerlich nicht. Ist damals keine Entnahme erfolgt, dann wäre der Verkauf eine Betriebseinnahme die versteuert werden müsste.

Gewerbe: dauerhaft, planmäßig, Gewinnerzielungsabsicht

Bei ca. 1000 Gegenständen, wenn die einzeln nacheinander verkauft werden sollen mit Anschaffungskosten 0 Euro, gehe ich mal davon aus, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, weil dauerhaft, planmäßig und ein Gewinn übrig bleibt (Verkaufserlöse - Kosten ).

Andere Möglichkeit: alles in einem Schlag verkaufen, m.E. dann kein Gewerbe, weil nicht dauerhaft; oder in zwei oder drei Schüben

Hast Du damals bei der Beendigung des Gewerbes eine Schlussbilanz aufgestellt (Zwingend nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes)?

Wenn ja, hast Du die Bestände des Modeschmucks angegeben und damit auch versteuert?

Wenn nicht, ist und bleibt der Modeschmuck Betriebsvermögen, und der Verkauf führt zu Betriebseinnahmen und mangels Betriebsausgaben auch in gleicher Höhe zu einem Steuerpflichtigen Gewinn.

RudiRatlos1010 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 15:32

Solche Dinge habe ich immer den Steuerberater machen lassen. Wareneinkäufe und Einnahmen aus Verkäufen wurden immer vollständig und korrekt angegeben. Also gehe ich davon aus, dass die Sachen bei Beenden der gewerblichen Tätigkeit in meinen Privatbesitz übergegangen sind. Das beantwortet aber nicht meine Frage, unter welchen Umständen ich die Ware jetzt veräußern kann.

Helmuthk  06.05.2015, 16:13
@RudiRatlos1010

Ich habe ganz deutlich geschrieben: Wenn die Artikel seinerzeit in das Privatvermögen überführt wurden, kannst Du sie jetzt verkaufen.

Wenn du den Restposten in einem verkaufst (zB an einen Händler) ist das ok. Wenn du ihn aber in Stücken verkaufst, handelst du schon wieder gewerblich und musst es neu anmelden !