Muss man für Ebay Kleinanzeigen, Dienstleistungen ein Gewerbe anmelden?

8 Antworten

Ein Gewerbe musst Du - unabhängig vom Vetriebsweg - anmelden, wenn Du damit dauerhaft einen echtes Einkommen (also Gewinn) erzielen willst. Und dass Du dieses Einkommen auch versteuern musst sollte klar sein.

Für so was gibt es die 'Kleinunternehmer'-Regelung.
Der große Vorteil dabei: Dem Finanzamt reicht eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung.
Nachteil: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen.

Um mein Taschengeld aufzubessern.

Dafür müsste es kein Gewerbe sein. Aber bei der Steuer ist dieses Einkommen trotzdem anzugeben. Von welchem zeitlichen Rahmen reden wir den ?

Diese kaufe ich für ein paar euro ein und verkaufe sie teurer weiter.

Was machst Du, wenn Microsoft diese "Lizenzen" auf den Index setzt ? Hast Du Dich mal mit den rechtlichen Belangen dieser 'Gebraucht'-Lizenzen beschäftigt ?

kevin1905  03.04.2018, 11:50
Der große Vorteil dabei: Dem Finanzamt reicht eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung.

Wenn du die EÜR meinst korrekt. Eine formlose Gewinnermittlung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zulässig.

Dafür müsste es kein Gewerbe sein.

In welcher Einkunftsart, willst du das denn sonst unterbringen? Gewerbebetrieb stellt nicht ab auf die Höhe der tatsächlichen Einkünfte sondern auf die Absicht Gewinn zu erzielen, sowie das regelmäßige Handeln.

Einkünfte aus Leistungen wären es allenfalls wenn er das 1 bis 2 mal unregelmäßig getan hätte. Hier bietet er die Dienstleistung sogar noch aktiv auf Ebay Kleinanzeigen an.

Von Sachen wie

  • Widerrufsrecht
  • Sachmängelhaftung
  • Datenschutz und
  • Impressumspflicht will ich erst gar nicht anfangen.
AnReRa  03.04.2018, 13:39
@kevin1905
Eine formlose Gewinnermittlung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zulässig.

Gut zu wissen. Weil das muss ich nämlich noch machen ...

In welcher Einkunftsart

Ich habe das auf 'Taschengeld aufbessern' vs. 'Gewinnerziehungsabsicht' bezogen, aber gibt es da nicht ein Feld für 'sonstige Einkünfte' ?

Aber ich bin kein Fachmann. Bislang hat das Finanzamt aber auch nichts gegen meine Steuererklärungen einzuwenden. Kann also so falsch nicht sein ...

Orangensaftosio 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 11:28
Was machst Du, wenn Microsoft diese "Lizenzen" auf den Index setzt ? Hast Du Dich mal mit den rechtlichen Belangen dieser 'Gebraucht'-Lizenzen beschäftigt ?

Was meinst du mit "auf den index setzen"?

Es ist erlaubt gebrauchte Lizenzschlüssel zu verkaufen. Denke aber dafür müsste ich dann wiederrum ein gewerbe mit anmelden?

AnReRa  03.04.2018, 13:51
@Orangensaftosio
Es ist erlaubt gebrauchte Lizenzschlüssel zu verkaufen.

Ja, aber nicht jeden und auch nicht in jedem Umfeld. Außerdem ist alleine der Schlüssel keine Lizenz.

Eine wirkliche und unanfechtbare Lizenz hast Du nur mit einer CoA bzw PKC.

Ich muss Dir, der Du die Lizenz ja verkaufst und damit Ansprechpartner für den Käufer bist, die unterschiedlichen Lizenzmodelle (OEM, MAR, CoA ...) ja nicht erklären.

Wie prüfst Du also VOR dem Verkauf, ob der Schlüssel gültig und legal ist und Microsoft nicht morgen den Support für diese Volumenlizenz einstellt weil der Händler die Anzahl überschritten oder einen Schlüssel mehrfach verkauft hat ?

Orangensaftosio 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 08:12
@AnReRa

Dann würde mir ja an sich nichts anderes übrig bleiben als coa lizenzen zu kaufen. Dann müsste ich diese aber teurer als nur den lizenzschlüssel ohne aufkleber verkaufen.

AnReRa  04.04.2018, 09:22
@Orangensaftosio
als coa lizenzen zu kaufen

Wenn Du auf Nummer gehen willst, dann kommst Du um CoA bzw. MAR-Lizenzen nicht herum.

Privat (bzw. für private Endkunden) besorge ich auch OEM-Lizenzen (und hatte da bisher erst einmal Schwierigkeiten) aber für Kunden mit Produktivsystemen, offiziell und mit Rechnung nur MAR/CoA. Immerhin muss ich als Dienstleister ja eine Garantie übernehmen. Und wenn das Produktivsystem wegen meines Fehlers ausfällt, dann stehe ich u.U. in der Haftung. Mal ganz abgesehen davon, dass das keine gute Werbung ist ...

Ich will Dir keine Angst machen, aber gerade bei gewerblichen Kunden können Dich evtl. Ausfallzeiten sehr schnell sehr teuer kommen.

Bitte beachte:

Ein Gewerbe anzumelden kostet wenige Euro. Eine Strafe wegen unterlassener Anmeldung dagegen verrutscht das Komma gerne mal um einige Stellen nach rechts.

Du meldest also Dein Gewerbe an. Vorher überlegst Du sehr gründlich, für welche Bereiche Du anmelden möchtest. Du kannst so viele Bereiche angeben wie Du bis zum Tot ausführen willst ohne gezwungen zu sein, alle auszuüben. Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich, aber alle im zweistelligen Bereich.

Am Ende bekommst Du ein Stück Papier, welches für das Finanzamt ist. Sinnvoller weise gehst Du damit gleich zum Finanzamt. Gibst Du es persönlich ab kannst Du auch gleich Deinen persönlichen Hintergrund schildern. Denn ob Du monatlich Angaben machen sollst oder jährlich, das liegt im Ermessen des Finanzbeamten.

So. In einem Ordner sammelst Du alle Ausgaben, in einem anderen Ordner alle Einnahmen.

Im nächsten Jahr nutzt Du die ELSTER. Das ist die vereinfachte Online-Steuererklärung.

Ob Du dann noch Steuern zahlen musst - aktuell sind nach meiner Kenntnis 17.500,- Euro steuerfrei. Ob vor oder nach Sozialversicherungsabgaben kannst Du selbst online nachlesen. Auf jeden Fall solltest Du diese Aufwendungen und die Ausgaben für das Studium auch aufheben und mit angeben.

Das Finanzamt beißt nicht. Oft genug genau das Gegenteil.

Das Finanzamt hat übrigens spezielle Software um das Internet auf nicht angemeldete Gewerbetreibende hin zu durchsuchen. Diese Tatsache verdanken wir einem gewissen Spahn mit seinem Netzdurchleitungsgesetz.

PatrickLassan  03.04.2018, 10:30
Denn ob Du monatlich Angaben machen sollst oder jährlich, das liegt im Ermessen des Finanzbeamten.

Nein, das steht im Umsatzsteuergesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

Das Finanzamt hat übrigens spezielle Software um das Internet auf nicht angemeldete Gewerbetreibende hin zu durchsuchen. Diese Tatsache verdanken wir einem gewissen Spahn mit seinem Netzdurchleitungsgesetz.

Spezielle Task Forces, die sich mit Ebay u.ä. beschäftigen, gibt es schon seit Jahren. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat das überhaupt nichts zu tun. Das trat nämlich erst 2017 in Kraft.

teafferman  03.04.2018, 10:38
@PatrickLassan

Die Mitarbeiter eines Finanzamtes haben durchaus einen Spielraum,, wie in dem von Dir eingestellten Link steht.

Persönlich habe ich ein als ruhend bezeichnetes Gewerbe angemeldet und mache lediglich jährlich meine Steuererklärung in Absprache mit dem Finanzamt.

Sicherlich gibt es solche sogenannten Task Forces schon, seit Wolfgang Schäuble entsprechende Software von unseren Steuergeldern damals als Innenminister entwickeln ließ. Das neue Recht hat allerdings die Nutzungsmöglichkeiten ausgeweitet. Um es mal salopp auszudrücken. Das ist auch reichlich öffentlich kommuniziert worden.

PatrickLassan  03.04.2018, 10:46
@teafferman
Die Mitarbeiter eines Finanzamtes haben durchaus einen Spielraum,, wie in dem von Dir eingestellten Link steht.

Dann lies noch mal. Es giibt keinen Spielraum.

Das neue Recht hat allerdings die Nutzungsmöglichkeiten ausgeweitet. Um es mal salopp auszudrücken. Das ist auch reichlich öffentlich kommuniziert worden.

Um es mal salopp auszudrücken, ist dir offensichtlich der Sinn des Netzwerkdurchsetzungsgesetz entgangen.

daZap  03.04.2018, 12:40

Noch anzumerken wäre, dass er bei der Überlegung welche Art das Gewerbe hat, noch bedenken sollte, dass eventuelle Folgekosten entstehen (Berufsgenossenschaften - Handwerks/Industrie/Handelskammern). IT-Dienstleistung hat sowas ja (zum Glück?) nicht *smile*.

teafferman  03.04.2018, 12:42
@daZap

Sicher. Das Finanzamt meldet automatisch an die zuständige Kammer und womöglich andere vorhandene Pflichtmitgliedschaften.

Dort aber kann bei geringem Einkommen eine Befreiung vom Mitgliedsbeitrag beantragt werden. Zudem kann dieser nach meiner Kenntnis steuerlich geltend gemacht werden.

AnReRa  03.04.2018, 13:59
@daZap

Also von mir wollte das Gewerbeamt damals ein polizeiliches Führungszeugnis, weil ich ja mit Zitat:" [...]hochwertigen elektronischen Geräten[...]" umgehen würde. Dabei habe ich lediglich "IT Dienstleistungen" als Kleingewerbe angegeben.

daZap  03.04.2018, 14:03
@AnReRa

Echt? Bei mir nix. Kommt vielleicht auf die Gemeindeverordnung an, welche Bedingungen man erfüllen muss.

letsfishhd  03.04.2018, 10:13

Gute Antwort! Ich stimme voll zu,  bis auf den Teil welcher das Finanzamt beschreibt, die sind bissiger, als Hungrige Löwen 🦁😊...
Lg

teafferman  03.04.2018, 10:40
@letsfishhd

Meine nun doch seit einigen Jahrzehnten erworbene Lebenserfahrung mit dieser Behörde zeigt das genaue Gegenteil auf. Allerdings bin ich noch nie unvorbereitet da hin und schon gar nicht mit dem Wunsch, mich meiner gesellschaftlichen Pflicht entziehen zu wollen.

Klar musst Du ein Gewerbe anmelden und dich an die Vorgaben der Lizengeber halten, die Du anbietest. Ich würde Dir auch eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlen.

Ja.

Ist aber nicht wild. Kostet nicht die Welt. 2 Jahre brauchst Du nur Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen. Freibetrag bevor du überhaupt Umsatzsteuern zahlst ist sehr hoch - 17.500€. Solltest aber dennoch schauen - das Beste ist es immer am Ende des Jahrer seine Einnahmen und Ausgaben auf das gleiche Level zu bringen (sprich wenn Du Gewinn über die 17K hast, dann investiere in Deine Firma zurück).

Ifm001  03.04.2018, 10:17

Die Kleiunternehmer-Regelung ist nicht auf zwei Jahre begrenzt. Es kommt auf die Jahres-Einnahmen an, ob diese aufrechterhalten werden kann oder nicht.

daZap  03.04.2018, 10:21
@Ifm001

Stimmt.

Bin von mir ausgegangen *lach*.

"verkauf" von dienstleistungen und waren, die über ein privaten rahmen hinausgehen oder als handelsware zu bewerten sind, erfordern immer einen gewerblichen status.

das kostet nicht viel und hilft gegen abmahnungs-anwälte. wenn du mit deinem umsatz unter 17.500 pro jahr bleibst, bist du "kleingewerbetreibender", von der erhebung der mehrwertsteuer befreit und kannst eine einfach einnahme-überschuss-rechnung als buchführung betreiben.

PatrickLassan  03.04.2018, 10:43
wenn du mit deinem umsatz unter 17.500 pro jahr bleibst, bist du "kleingewerbetreibender",

Es gibt kein 'Kleingewerbe'. Es gibt die Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsastzsteuergesetz.