Auto kaufen und gleich wieder verkaufen - Legal?
Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen, wie es rechtlich und steuerlich aussieht, wenn ich ein Auto kaufe und gleich wieder verkaufen will (als privater Verkäufer). Ist das für einen privaten überhaupt legal, wenn er mit Gewinnabsichten handelt?
Und wie oft dürfte man soetwas machen, ohne Gewerbe anzumelden, oder muss man wenn, man mit Gewinnabsichten verkauft, sofort Gewerbe anmelden?
Vlt hat jemand von Euch sogar schon selbst Erfahrungen mit diesem Thema gemacht.
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand da mal ganz genau aufklären würde, bevor ich mich da in was hineinstürze :)
Danke im Voraus für Eure Hilfe!!
Jeggo24
10 Antworten
Ich weiß nicht genau, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, aber soweit ich mich erinnere, gibt es da gewisse Grenzen, unterhalb derer das nicht erforderlich ist.
Den Gewinn musst du natürlich bei deiner Einkommenssteuererklärung angeben.
(Bei Spekulationsgewinnen - was regelmäßig vorliegen dürfte, wenn du weißt, dass du das Ding gleich wieder verkaufst oder es sogar schon vor dem Kauf verkauft hast - könnte das schon wieder anders aussehen. Bei Aktien sind solche "Termingeschäfte" gang und gäbe.)
Ich weiß nicht genau, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, aber soweit ich mich erinnere, gibt es da gewisse Grenzen, unterhalb derer das nicht erforderlich ist.
Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge !
- Es ist legal Waren zu kaufen und dann wieder zu verkaufen, auch mit Gewinn.
- Bei einmaligen Geschäften benötigt man kein Gewerbeanmeldung. Wie oft man das machen darf bis man ein Gewerbe anmelden und den Gewinn versteuern muss ist nicht wirklich eindeutig. Viele Finanzämter sehen das schon beim zweiten Mal als gegeben, Finanzgerichte haben da auch schon Werte von 4 oder 5 in den Raum gestellt.
- Das ist komplett legal. Wenn Du das Auto sofort wieder mit Gewinn verkaufst, wirst Du steuerpflichtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
- Gewerblich bist Du damit noch nicht. Falls Du das jetzt aber regelmässig machst oder planst es regelmässig zu tun, bist Du auch ganz schnell gewerblich und musst dann auch Deinen Autohandel anmelden.
Einmal ist keinmal. Da wird also nichts passieren. Wenn du das aber innerhalb weniger Monate drei oder viermal machst, meldet sich das Finanzamt und prüft, ob du als Händler tätig bist.
Wenn du planst, wiederholt Fahrzeuge mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann bist du wegen der Gewinnerzielungsabsicht schon Gewerbetreibender und musst dich ab dem ersten Geschäft anmelden. Tatsächlich beweisen kann man dir diese gewerbliche Tätigkeit aber erst ab dem dritten bis vierten Fahrzeug... Dann gibt es aber Stress.