Café auf eigenem Grundstück ohne Gewerbe?
Hallo,
ich möchte auf meinem Grundstück (ein ehemaliger Bauernhof) ein kleines Café betreiben und von Frühling bis Herbst ein- bis zweimal die Woche selbstgebackene Kuchen und Quiches sowie Kaffee gegen freiwilllige Spende verkaufen. Gibt es eine Möglichkeit dies zu machen ohne ein richtiges Gewerbe anzumelden? Die Hürde mit den endlos vielen Auflagen im Gastrosektor ist zu hoch, da dies nur ein kleines Nebenprojekt aus der Lust am Backen ist.
Eine Gewinnerzielungsabsicht steht dabei auf jeden Fall nicht im Vordergrund, deshalb frage ich mich, ob es z.B möglich wäre die in Form eines (nicht) gemeinnützigen Vereins zu machen. Wenn das gehen würde wäre noch interessant, ob die Investitionskosten für den Umbau eines Teils der Scheune (ein Tausend Euro) von mir als Privatkredit dem Verein gegeben und aus den Überschüssen der Kredit finanziert werden könnte sowie Spenden an (andere) gemeinnützige Vereine gemacht werden könnten.
Herzliche Grüße
Lars
4 Antworten
Du musst Gewerbe anmelden.
Und du musst die Lebensmittel und Hygienegesetze, Verordnungen und Bestimmungen im Umgang mit Lebensmitteln einhalten.
Du musst entsprechende bauliche Vorgaben erfüllen, Brandschutz beachten und und und..
Und so wie du dir das mit einem Vereinvorstellst, geht das schon mal überhaupt nicht.
Prinzipiell schwierig. Das was über Nachbarschafts-Kaffeekränzchen hinausgeht und regelmäßig stattfindet, muss den Hygiene-Vorschriften entsprechen. Es müssen auch Toilettenanlagen und Kühlgeräte da sein und die Kuchenbackerei muss bestimmte Auflagen erfüllen. Stichwort Spuckschutz und Reinigung.
Außerdem kann das Bauamt dazwischenkommen, denn wenn die Scheune jetzt zum Gastraum / Cafe wird, ist das eine Umnutzung. Im Außenbereich auf jeden Fall ein Bauantrag.
Als erstes solltest du den Begriff Spende vergessen. Spenden können nur gemeinnützige Organisationen bekommen.
Wenn du sagst, du beitreibst ein Café, dann heißt das, dass du Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort gegen Entgelt. Das ist Gaststättengewerbe und muss angemeldet werden.
Das gilt für Einzelunternehmer wie dich und für Vereine (egal, ob gemeinnützig oder nicht).
Gibst du Speisen und Getränke umsonst ab, ist es natürlich kein Gewerbe. Dann ist es aber auch kein Café.
Mein, Du brauchst eine Gewerbeanmeldung und musst die Gesetze und Verordnungen einhalten, auch wenn Du keinen "Ganzjahresbetrieb" machst.