Mahngebühren, muss ich bezahlen oder nicht?
Hallo ihr lieben,
kurz zum Sachverhalt:
ich habe im Januar bei einer "Partylite" Party teilgenommen. (Ähnlich wie Tupper nur mit Kerzen). Ich habe also auch ein paar Kerzen gekauft und einen Bankeinzug des Betrages von 28,- € erteilt. Jedoch wurde der Betrag, nicht abgebucht, weil mein Konto 3 Wochen später nicht gedeckt war. Ich habe aber keinen Hinweis bekommen, das das nicht funktioniert hat. Ich war also der Meinung, der Betrag wurde Sachgemäß abgebucht und alles ist bezahlt.
Jetzt! im April?! bekomme ich eine Zahlungserinnerung mit sage und schreibe 17,- € Mahngebühren. Obwohl ich vorher, weder einen Hinweis noch eine Aufforderung zur Überweisung bekommen habe.
Ich soll also jetzt ca 48,- € bezahlen.
Ich bitte um schnelle Antworten, ob so etwas rechtens ist und ob ich Widerspruch einlegen kann, weil ich nicht Informiert wurde.
Liebe Grüße
Sarah
11 Antworten
dass das Geld nicht abgebucht wurde von deinem Konto hättest du jederzeit merken können und müssen da du das ja auf dem Kontoauszug siehst und außerdem weißt, dass das Konto nicht gedeckt war. Mahngeb. sind erlaubt, weil es ja ein personeller Aufwand ist, plus Porto........ Diese Kosten hast du verursacht. viele setzen eine fiktive Summe an......€ 17.- sind viel zu viel, aber ein paar € sind schon gerechtfertigt. ruf dort an und versuch eine Einigung zu treffen auf etwa € 3.-
Ich habe aber keinen Hinweis bekommen, das das nicht funktioniert hat.
Muss auch niemand. Es ist doch dein Konto, also musst du auch den Überblick über die Zahlungsvorgänge haben. Wenn versucht wurde zu buchen und durch mangelnde Deckung eine Rücklastschrift entstand, ist diese verzugsauslösend.
17,- € Mahngebühren.
Wie setzen diese sich zusammen? Pro Mahnbrief dürfen 2,50 € pro Rücklastschrift 3-6,- € verlangt werden zzgl. Zinsen. Scheint mir also etwas hochgegriffen (insgesamt sollten dies also keine 10,- € sein).
Widersprechen kannst du immer. Dem Grunde nach ist die Forderung aber korrekt, nur der Höhe nach eben angreifbar. Bei Lastschriftrückläufern braucht es keinen Hinweis, keine Mahnung, keinen sonstigen Schnickschnack. Der Verzug tritt automatisch ein, und damit ist auch dem Grunde nach der Verzugsschaden zu ersetzen.
Möchtest Du Dein Fehlverhalten nun auf den Lieferanten schieben? Dein Konto war zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt und somit bist Du natürlich dafür verantwortlich dass eben genau dieser Lieferant sein Geld bekommt.
Hast Du nicht getan und somit nun die Mahnung inkl. der Mahngebühren. Eine Rücklastschrift ist kein kostenloses Vergnügen sondern ein teurer Spaß für den Versender. Ob nun die Mahngebühren in der Höhe gerechtfertigt sind, dieses steht auf einem anderen Blatt. Grundsätzlich werden aber bei Rücklastschriften bis zu 10 Euro fällig.....
Anstatt nun zu diskutieren solltest Du einfach den offenen Betrag zahlen und immer daran denken, dass man nicht per Lastschrift shoppen kann, wenn man keine Kohle auf dem Konto hat. Andere Unternehmen stellen hier auch gerne Strafantrag §263 .....
Eine Rücklastschrift ist kein kostenloses Vergnügen sondern ein teurer Spaß für den Versender.
Wo nimmst du denn diese falsche Weisheit her?
Banken berechnen untereinander 3€, gegen Kunden bis zu 5€. Alles darüber, da würde ich grundsätzlich eine Rechnung der Bank verlangen. Sehr selten nimmt eine Bank insbesondere gegen Geschäftskunden mehr als 5€. Wirklich selten.
aus Deinen Deinen Kontoauszügen ist die Tatsache der fehlgeschlagenen Abbuchung mit Sicherheit ersichtlich und das war höchstwahrscheinlich sogar bereits kostenträchtig. Wenn man die Kontoauszüge liest muss so etwas auffallen und um die Zahlung kommst Du nicht herum. Lass Dir von der Bank einen Dispokredit einräumen, dann können derartige Sachen nicht mehr passsieren.
Du hättest selbst überprüfen müssen, ob dein Konto gedeckt ist bzw. die Zahlung erfolgt hat, per Onlinebanking oder Kontoauszug. Auch wenn die Mahngebühren hoch sind, wirst du da kaum drum rumkommen.