Was passiert, wenn der im Versäumnisurteil geforderte Betrag nicht stimmt und der Beklagte Widerspruch einlegt?
Hallo,
ich habe meinen ehemaligen Chef verklagt, weil er mir nach der Kündigung einen Lohn und Auszahlung des Urlaubsanpruchs schuldig geblieben ist.
Zur "Güteverhandlung" vor dem Arbeitsgericht am Donnerstag ist mein Ex-Chef nicht erschienen. Er hat dem Gericht lediglich ein Schreiben zukommen lassen, dass er inwischen die noch ausstehende Forderung bezahlt hat. Ich habe dem Richter mitgeteilt, dass ich bis Mittwochabend keinen Zahlungseingang auf meinem Konto hatte.
Der Richter fragte mich, ob ich ein Versäumnisurteil beantragen wolle. Ich stimmte zu.
Am Freitagmorgen sah ich, dass mein Ex-Chef einen Teil des ausstehenden Betrages überwiesen hat.
Das Versäumnisurteil wird nun aber die ursprünglich geforderte Summe ausweisen und ich gehe davon aus, dass mein Ex-Chef Widerspruch einlegen wird.
Wie geht es dann weiter?
LG
Karianda
2 Antworten
Das grundsätzliche Procedere ist, dass du aus dem Versäumnisurteil vollstrecken kannst. Titel im Arbeitsrecht geben insoweit eine vorläufige Vollstreckbarkeit. So weit Zahlung bewirkt worden ist, kann der Arbeitgeber sich hiergegen im Wege der Beschwerde wehren.
Im Zweifel würde ich ihr noch ein paar Tage warten. Die Zwangsvollstreckung läuft auch nicht so ganz schnell und das Hickhack mit Beschwerde und sofortiger Beschwerde könnte so vielleicht vermieden werden.
Wenn dir noch was zusteht:
Vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen. Ist oft ein Stempel auf dem Urteil. Dann das ganze dem örtlichen Gerichtsvollzieher geben und vollstrecken lassen.
Oder ganz einfach, eine Kontopfändung von dem Konto durchführen von dem das Geld kam (ist billiger), macht auch der Gerichtsvollzieher. Natürlich abzüglich dessen was bereits bezahlt wurde
Ob und was dein Chef mach, wen juckts