Wie kann ich ich gespartes Geld vor Zugriff bei Tod vor unliebsamen Miterben schützen?
Ich habe einen Sohn aus erster Ehe, der pflichteilberechtigt ist aber leider ständig viel versäuft. Das er den Pflichteil des Hauses bei meinem Todesfall erhalten muss, ist uns bewusst. Aber wie kann ich gespartes Geld (im Erbfall) vor seinem Zugriff schützen , so dass meine Ehefrau nicht auch hier noch das Geld zum Versaufen weggeben muss? Gibt es hier eine Möglichkeit - außer der, dass man das Bargeld unsicher im Haus lassen müsste?
8 Antworten
Klar. Vererbt wird ja nur das was Dir zum Zeitpunkt des Todes gehört hat.
Du könntest also durchaus einfach Dein Haus, etc. jetzt schon an die Menschen überschreiben, denen Du es gerne geben möchtest.
Einfach mal zum Notar und den Besitz mit entsprechenden Auflagen (lebenslanges Wohnrecht, kein Kredit aufs Haus ohne Deine Zustimmung, etc.) wunderbar erledigen und idealerweise passiert das mindestens 10 Jahre bevor Du dann abtrittst.
Dann gehört das Haus nicht mehr zum Erbe und somit ist auch kein Pflichtteil vorhanden.
Gemeinsames Sparbuch (Ehepaar). Aber ist es nicht möglich, dass er in einem Testament vom Erbe ausgeschlossen wird? In Österreich gibt es im nächsten Jahr ein neues Erbschaftsrecht, da gibt es solche Möglichkeiten.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/alleinerbe.html
Du kannst doch ein Bankschließfach auf ihren Namen anlegen.
Also mit ihr zusammen. Und das Bargeld dort deponieren.
Und ihr den Schlüssel geben.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie durch Testament Ihre Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen. Dann kann der Sohn nur seinen Pflichtteil verlangen, der in diesem Fall sich auf 1/4 des Nachlasswertes belaufen würde. Da diese Forderung Ihre Frau dazu zwingen könnte, das ererbte Haus zu verkaufen oder zu belasten, um den Geldbetrag für den Pflichtteil des Sohnes zu beschaffen, sollten Sie daran denken, das Haus bzw. Ihr 1/2-Miteigentum an dem Haus auf Ihre Ehefrau zu übertragen (und sich ggf. ein lebenslängliches Wohnrecht bestellen lassen), so dass es bei Ihrem Tod nicht in den nachlass fällt. Das setzt natürlich voraus, dass Sie 100%iges Vertrauen zu Ihrer Ehefrau haben können (wenn das zweifelhaft wäre, sollte ein Rückübertragungsrecht im Falle der Trennung oder Scheidung vorbehalten werden). Ihre Gelddmittel sollten Sie zumindest auf ein gemeinsames (Oder-)Konto mit Ihrer Frau stellen; dann würde es im Erbfall nur zu 1/2 Ihrem Nachlass zugerecdhnet, so dass sich dann der Pflichtteilsanspruch des Sohnes rechnerisch auf 1/8 der Geldmittel reduzieren ließe (weil bei einem Oderkonto nur 1/2 des Bestandes Ihnen bzw,. Ihrem Nachlass zugerechnet würden !). Ideralerweise müssten Sie die Übertragungen an Ihre Frau um 10 Jahre überleben, denn ab dann würden die unentgeltlichen Übertragungen an Ihre Frau nicht mehr fiktiv dem Wert Ihres Nachlasses hinzugerechnet. Innerhalb der 10 Jahre schmilzt die Hinzurechnung um 10% pro Jahr ab.
Hat man da eine Pflicht. Schreib doch einfach rein Person xy bekommt alles.