Kann ich das Ausschlagen eines Erbes rückgängig machen?
Zwar bin ich noch nicht vom Nachlassgericht als Erbe ermittelt worden, habe aber schon mal präventiv im Notariat die Erbausschlagung eingereicht, da ich sicher in der Erbfolge berücksichtigt werde. Vielleicht war das jedoch zu vorschnell. Denn nun hat eine Verwandte ein Schreiben einer Bank bekommen, dass - entgegen unserer Erwartung - die Verstorbene doch noch zwei Konten besessen hat. Kann ich a) einsehen, ob die Konten im Plus oder im Minus stehen und b) falls sie im Plus stehen, das Ausschlagen des Erbes rückgängig machen?
3 Antworten
Wird ein Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt, und tauchen im Nachhinein unbekannte Vermögenswerte auf, kann der Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Gründe die Ablehnung anfechten.
Dasselbe gilt, wenn unbekannte Schulden erst nach dem Antreten der Erbschaft bekannt werden.
Ist man sich nach Ablauf der sechs Wochen nicht sicher, ob ein Nachlass überschuldet ist, kann man das Erbe annehmen und dann eine Nachlassinsolvenz beim Gericht beantragen. Dann werden die Schulden nur aus dem Erbe bezahlt, und nicht aus dem Privatvermögen des Erben.
Eine Konteneinsicht ohne Vorlage eines Erbscheins wird die Bank ablehnen.
Wenn ich mir den § 119 Abs. 2 BGB ansehe, dann hast du wenig Chancen.
Du hast nicht mal gewusst, ob du überhaupt Erbe werden könntest, hast keine Kenntnis über den Nachlass und schon mal ausgeschlagen.
Das sind keine ausreichenden Gründe- vor Gericht wirst du damit wohl nicht durchkommen.
Gönn den anderen das Erbe, die abwarten konnten.