Wie kann ich eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr richtig Steuerlich absetzen?
Guten Abend, ich hab letztes Jahr eine neue Versicherung ( UBR ) abgeschlossen und sitz nun da weil ich nicht weiß wie ich diese Versicherung richtig absetzen soll
-Die Versicherung deckt Berufliche und Private unfälle ab
-Am ende der Laufzeit bekomm ich aber das Geld wieder vielleicht sogar mit Bonus, dementsprechend zahle ich natürlich mehr als bei einer reinen Unfallversicherung
Nun dachte ich, ich mach die Pauschale 50%, also 50% bei Werbungskosten und 50% bei Sonerausgaben.
Da ich aber bei Sonderausgaben schon das Maximum erreicht hab würde das nicht mit rein zählen, wenn ich aber dann mal mein Geld zurück bekomme würde dies natürlich versteuert.
Ist das so, oder muss ich so eine Versicherung ganz anders angeben?
Die Versicherungsgesellschaft hat gemeint -> alles auf Werbungskosten, aber das kann ich mir nicht vorstellen, da auch Private unfälle miteinbezogen sind.
3 Antworten
Also die sog. UBR (Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr) besteht ja aus 2 Beitragsanteilen: einmal den Risikobeitrag für die Unfallversicherung und dem Sparanteil für die "Beitragsrückgewähr"!
Steuerlich geltend gemacht werden kann ja nur der Risikoanteil für die Unfallversicherung, wobei 50% des Risikobeitragsanteil als "Werbungskosten" und die anderen 50% des Risikoanteils als "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" angegeben werden können.
Sparanteile - egal ob als Lebens- oder sonstige Ansparversicherungen - können bereits seit 2005 für Neuverträge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden :-((
Gruß einer Versich.maklerin und Mediatorin
Und wie hoch bitte war die Unfall-Invaliditätsgrundsumme bisher und wie hoch bei der neuen UBR??? Kann ja wohl nicht dieselbe Absicherung sein für nur noch 18,17€ mtl. Prämie, wo doch der größte Anteil der "Sparanteil" ist - also für die eigentliche UV nur ein Minimal-Risikobeitragsanteil über bleibt...
mit diesem Vertrag hab ich durch den garantierten Gewinn bei der selben Absicherung...
Also der Garantiezins beträgt aktuell gerade mal noch 0,9% und sinkt demnächst auf 0,5% :-((
Alte UnfallV. Leistung bei Invalidität Grundsumme 57.890
UBR Leistung bei Invalidität Grundsumme 60.000
Also das ist die Garantierte Auszahlung wenn ich die 25 Jahre durchhalte,breche ich früher ab fehlen Pro Jahr 300 Euro laut der Tabelle
Ich denke du verwechselst da etwas bei den Unfall-Leistungen und bei der Auszahlung am Laufzeitende!?
Die Unfall-Leistung - also eine Invaliditätszahlung bei einem Dauerschaden durch einen Unfall - erfolgt ja nur anhand der Gliedertaxen. Hierfür bezahlst du deine 18,17€ mtl. als Unfall-Risikobeitrag gegenüber dem Altbeitrag von 23,47€ mtl.
Deine zusätzlich ca. 25€ mtl. Sparbeitrag ergeben in 25 Jahren ca. 300€ x 25 jahre, also ca. 7500€ an Auszahlsumme; du erhälst also nicht deine ganzen Beiträge zurück - wie dies im Verkaufsgespräch dargestellt wird - sondern nur dein selbst Angespartes wird dir mit einem Minimal-Niedrigzins am Ende der Laufzeit zurückgezahlt :-(((
Der Begriff der Beitragsrückgewähr ist somit total irreführend!!!
Zahlen tu ich 128,49 Monatlich beim UBR, den Risiko Betrag kenn ich garnicht :( Da bin ich gerade dran diesen herauszufinden.
Mit dem was ich "Garantiert" laut Vertrag gezahlt bekomme nach 25 Jahren wäre es letzendlich so das ich bei 18,17€ monatlich wäre.
Außer es würde ein überschuss erzielt, dann wär es natürlich noch weniger als 18,17€. Aber diese Illusion ist nun weg.
Da ich nun aber noch auf dieses "garantierten Gewinn" Steuern zahlen darf in 25 Jahren werd ich letzendlich mehr als 18,17 zahlen. Das hat natürlich keiner gesagt :((
Also zusätzlich zum Beratungsprotokoll gehört zum Vertragsabschluß immer das Produktinformationsblatt, in welchem der Risiko- und der Sparanteil aufgeschlüsselt sein müssen! Ohne diese beiden kann der Vertrag jederzeit per Beginn rückgängig gemacht werden.
Ansonsten einfach mal den Versicherungsombudsmann einschalten: https://www.versicherungsombudsmann.de/
In der Funktionsweise ist die UBR der Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz verwandt. So fließt ein kleiner Teil des Beitrags in eine Unfallversicherung, während der überwiegende Anteil angelegt und verzinst wird. Im Ergebnis steht dann eine garantierte Kapitalauszahlung und gegebenenfalls noch eine Überschussbeteiligung. Somit ist die Bezeichnung "Beitragsrückgewähr" eigentlich nicht zutreffend und damit irreführend. Denn Versicherungsbeiträge bekommt der Kunde ja gar nicht zurück, sondern nur den schlecht verzinsten Sparanteil seiner Beiträge, so war auf finanzen.de zu lesen.
Für den Risikoanteil der UBR gilt: Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfall-versicherung ausschließlich private Risiken abdeckt. Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Mein Tipp hierzu: du solltest den UBR-Vertrag wegen Falschberatung per Beginn widerrufen!
Die Prämienrückgewähr ist ja eine Kapitalansammlung (eigentlich eine Milchmädchenrechnung, die nur für den Vermittler mehr Provision bringt)
Diesen Sparanteil kannst du natürlich NICHT als Vorsorgeaufwendung absetzen.
Oh Mann !
Wer hat dich denn beraten ?
Du solltest dir wirklich gut überlegen diesen Vertrag weiterzuführen . Anders als man dir erzählt hat, bekommst du eben nicht dein gesamtes eingezahltes Geld + Bonus zurück.
Zurück bekommst du nur den Anteil , der über dem Risikobeitrag liegt und ein paar Minizinsen. - Wie hoch ist der Risikobeitrag, was wird wirklich gespart ?
Dir sollte bewusst sein , dass eine UBR nichts anderes ist als eine umgebaute Kapital -Lebensversicherung mit Unfallschutz ist .- Also , ein total überteuerter Vertrag !
Zudem darfst du den Beitrag auch nicht bei den Werbungskosten ansetzten, sondern bei Sonderausgaben. Sollten diese schon erschöpft sein , hast du leider Pech gehabt.
Du solltest dir auch überlegen deinen Berater zu wechseln . Deiner scheint stark an seine eigenen Vorteile zu denken. Seriöse Berater bieten dieses Produkt schon seit Jahren nicht mehr an .
...außerdem kann nur der Risikoanteil für die UBR steuerlich geltend gemacht werden und der Sparanteil bereits seit 2005 nicht mehr!
Danke! Werd morgen gleich mal einen Termin vereinbaren,
Ursprünglich hatte ich bei der Volksbank einen reinen unfall vertrag mit 23,47 im Monat also im Jahr 281,64
Nun hab ich einen Vertrag der die selben Bedienungen im Schadensfall erfüllt für 128,49 Monatlich mit Jährlichen garantieren 1.323,86 -> 1.541,88-1323,86
18,17 Monatlich die ich im "Schlimmsten" Fall zahle
Wenn ich nun dadurch den Steuervorteil verliere machts natürlich noch weniger Sinn :(
Such dir einfach einen Versicherungsmakler und lehne die Zusammenarbeit mit Versicherungsvertretern ab!
Ein Versicherungsmakler hat im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter keine Verkaufsziele und muss dir daher nichts unnötiges aufquatschen.
Vielen lieben dank für die Schnelle Antwort! :)
Die Volksbank hat mir diesen Vertrag Angeboten da ich bei der Unfallversicherung monatlich 23,47 gezahlt habe.
mit diesem Vertrag hab ich durch den garantierten Gewinn bei der selben Absicherung 18,17 monatlich
Ich werd morgen gleich mal einen Termin bei der Bank machen.
Ich danke ihnen, war für mich sehr aufschlussreich !:D