Wer zahlt im Falle einer Erwerbsunfähigkeit nach schwerem, unverschuldeten Autounfall?
Im Bekanntenkreis besteht Unklarheit, wie die Versorgung im Hinblick auf eine Unfallrente nach einem schweren Unfall geregelt ist.
Wenn ein selbständig Tätiger so weit verletzt ist, daß er und seine Ehefrau nicht mehr berufstätig sein können, zahlt dann
a) die vorhandene private Unfallversicherung
b) der Unfallverursacher, bzw. natürlich dessen Versicherung, selbst wenn er tot ist
c) wird eine Rente lebenslänglich von den genannten Versicherungen gezahlt?
d) zahlen beide oder wird die private Versicherung auf die Zahlungen des Auto-Haftpflichtversicherers angerechnet?
6 Antworten
Deine Fragen kann man so pauschal nicht beantworten, denn es kommt immer auf den Einzelfall an - welche Verletzungen und Beschwerden vorliegen - und welche Versicherungsbedingungen bei den Verträgen bestehen.
Daher sollte man sich mit dem zuständigen Versicherungsvermittler zusammen setzen um die Fragen zu klären und um evt. fehlerhafte, bzw. fehlende Verträge abzuschließen bzw. zu ändern.
ich würde sagen die Unfallversicherung.Vielleicht auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
1. die private Unfallversicherung zahlt 2. der schuldhafte Unfallgegner zahlt 3. die eigene gesetzliche/ private Krankenkasse zahlt ( und holt sich evt was wieder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ) 4. wenn es während der Arbeitszeit bzw auf den Weg zur Arbeit oder zum Kunden, dann zahlt die Berufsgenossenschaft! Wie lange jeweils gezahlt wird, hängt vom Krankheitsbild ab, jedoch maximal 78. während der Rehabilitation kann unter Umständen dann eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden
Sie zählen „ UND Kriterien „ auf, nicht ODER!
Sofern der Sachverhalt geklärt ist und die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind, würden:
Die private Unfallversicherung
(gezahlt würde die vereinbarte Rente)
UND
die Kraftfahrzeughaftpflicht des Verursachers
(gezahlt würde der Einkommensverlust)
UND
Die Berufsgenossenschaft
(gezahlt würde die ermittelte Rente, sofern zutreffend)
UND
Deutsche Rentenversicherung
(gezahlt würde die vorhandene EM - Rente, sofern zutreffend)
UND
private Berufsunfähigkeit
(gezahlt würde die vereinbarte Rente, sofern vorhanden)
leisten.
Das Ganze funktioniert unabhängig voneinander.
Ich hoffe, dass es sich bei Ihrer Frage um eine fiktive Frage handelt…
FROHES OSTERFEST und eine
Unfallfrei Zeit.
:)
Vorhandene Unfallversicherung,ob auf Dauer entscheidet die Versicherung