Erststudium, Zweitstudium, Drittstudium absetzen?
Hallo,
soweit ich weiß darf man absetzen, was einem hilft seine Berufstätigkeit durchzuführen bzw. besser zu machen. Wobei da natürlich Handlungsspielraum besteht.
Habe ein paar Fragen aufgeschrieben um mein Wissen aufzubereiten. Freue mich auf Bestätigungen bzw. Antworten auf die Fragezeichen.
Fall 1: Gymnasium, dann Bachelor Wirtschaftsmathematik
Resultat: Bachelor Sonderkosten
Fall 2: Gymnasium, dann Bachelor WiMA, dann Master Finance, dann Job in einer Bank Resultat: Bachelor Sonderkosten, Master Werbungskosten
Fall 3: Gymnasium, dann Bachelor WiMA, dann ein Auslandssemester an einer Uni um Englisch zu verbessern, dann Master Finance, dann Job in einer Bank
Resultat: Bachelor Sonderkosten, das Auslandssemester als Fortbildung berufsqualifizierend und damit Werbungskosten?, Master auch Fortbildung berufsqualifizierend auch Werbungskosten?
Fall 4 (der ewige Student): Gymnasium, dann Bachelor WiMA, dann Bachelor Agrarwissenschaften, dann Master Geschichte, dann Job in einer Unternehmensberatung Resultat: Bachelor WiMA Sonderkosten, Bachelor agrar?, master Geschichte ?
Lieben Gruß gmat 2016
5 Antworten
Du kannst bereits während der Erstausbildung Steuererklärungen abgeben, um deine Ausgaben abzusetzen, auch wenn du während dessen noch keine Einkünfte hast. Das Resultat ist, dass du dadurch über die Jahre einen Verlustvortrag aufbaust, der dann in der Berufstätigkeit dein zu versteuerndes Einkommen mindert.
Aktuell steht noch eine Entscheidung beim BGH aus, in welchem Umfang diese Werbungskosten abgesetzt werden können während der Erstausbildung.
Ok, ich fasse meine Antwort zusammen. Du kannst Ausgaben nur für das Erststudium steuerlich absetzen (vorbehaltlich der ausstehenden Entscheidung des BGH).
Das bedeutet im Umkehrschluss, dein Fall 4 ist steuerlich gesehen ungünstig, weil dieser mehrere Ausbildungen beinhaltet, aber nur die erste steuerlich relevant ist.
Fortbildungen kannst du dann erst absetzen, wenn du berufstätig bist, also als Weiterbildungsmaßnahme.
Hm.. ich habe das so verstanden: die erste Ausbildung im leben ist aktuell nicht als Werbungskosten absetzbar (ob es jetzt eine Ausbildung nach dem Gymnasium ist oder ein Bachelor Studium egal). BGH entscheidet ob die erste Ausbildung Werbungskosten wird. Das alles ist aber nicht meine frage.
Habe das so verstanden, dass nach der Erstausbildung alles als Werbungskosten absetzbar ist, wenn es wie ich in der Frage geschrieben habe mir hilft meine Berufstätigkeit durchzuführen bzw. meine Leistung verbessert.
Zum Falle 4: In der Konstellation Bachelor Wima, Bachelor agrar, master finance, wird er wohl wahrscheinlich nur den master absetzen können. hingegen wenn er Bachelor agrar, Bachelor Wilma, master finance gemacht hätte, so hätte er den Wima bachelor und den master finance absetzen können.
Genauso Fall 3: er wird das Auslandssemester (als Zweitstudium) und den Master (als Drittstudium) ansetzen können, ja?
Erst mal ist nur die Erstausbildung absetzbar. Weitere Möglichkeiten zur Absetzung gibt es erst wieder, wenn man im Berufsleben steht und sich weiterbilden möchte.
Diese Regelung ist ja auch sinnvoll, weil alles andere die ewigen Dauerstudenten unterstützen würde, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Ziel ist es, junge Menschen zu unterstützen, dass sie in absehbarer Zeit ins Berufsleben gehen können. Daher ist deine bisherige Annahme falsch.
Falls jetzt noch etwas unklar ist, schreib mir bitte konkret welche Frage noch offen ist. Du hast gesehen, dass ich nicht der Einzige bin, der dachte, mit der Antwort wäre deine Frage beantwortet.
Resultat: Bachelor Sonderkosten
Nach aktueller Rechtslage wären die Studienkosten für den Bachelor Sonderausgaben. Der § 9 Abs. 6 EStG ist aber vermutlich verfassungswidrig und wird vom BVerfG gekippt, also als Werbungskosten angeben (u.a. 2 BvL 24/14)!
Das kommt auf die Kosten drauf an! Das klassische Beispiel mit dem derzeit immer geworben wird ist der "Verlustvortrag"
Hierbei setzt du die Werbungs und Fahrtkosten für deine Weiterbildung als Verlustvortrag bis 500€ im Jahr in einer Summe am Ende von deinem ersten Einkommen ab.
Oder willst Du auf etwas anderes hinaus?
Du müsstest also zwischendurch gearbeitet haben, oder ne Ausbildung gemacht haben?
Für ein Erststudium kannst du nur Sonderkosten absetzen und diese nach den quellen die ich gelesen habe nicht als Verlustvortrag buchen (spannenderweise hat das das Finanzamt bei mir anders gesehen)
Nach meinem Wissen ist das noch nicht per Gericht entschieden.
Für die Ausbildung ja, für das Studium (echten Erstis, wie es unten heißt) nein.
Weiteres hier:
Trotzdem Steuererklärungen machen. Wenn die Gerichtsentscheidungen vorliegt, werden bis dahin ergangene Steuerbescheide automatisch korrigiert.
Das stimmt, ihr habt beide Recht.. aber wieder am Thema vorbei. Bitte meine Fragen lesen..
Verstehe ich das richtig ? Deine Studieninteressen gehen von Wirtschaftsmathematik über Geschicht bis Landwirtschaft und Du planst deine Kariere jetzt ganz akribisch je nachdem wie Du die Kosten bei der Steuer absetzen kannst ? Ist schon eine sehr abgehobene Vorgehensweise...
Du kannst ganz grundsätzlich nur Kosten absetzen, die Du hast, wenn (und während) Du ein Einkommen hast. Also Studienkosten kannst Du nicht später nach Aufnahem einer Beruftätigleit absetzen (das verstehe ich so im Fall 1, wobei mir nicht klar ist, was "Sonderkosten" steuertechnisch sind.)
Ganz genau, woher weist du das?
Leider hilft deine Antwort aber null, nada.
Auch deine Antwort hat leider null Inhalt. Bitte in Zukunft richtig lesen.