Wie ist das mit einem Gutachten bei einer privaten Unfallversicherung nach einer Kreuzband OP?
Hallo,Ich hatte nun ca. 1 Jahr nach einer Kreuzband OP ein ärztliches Gutachten beim einem Gutachter, den meine private Unfallversicherung beauftragt hat.
folgende Nachricht bekam ich von meiner Versicherung:
Beinwert 70% der Gesamtsumme:Funktionseinschränkung 2,5%
Da ich eigentlich dauernde Schmerzen habe und in der Bewegung sehr eingeschränkt bin, kommen mir die 2,5% sehr wenig vor. Im Vergleich mit Anderen Patienten, die haben da min. 10-15%. Ich habe bei der Versicherung nachgefragt, und die sagen mir, dass ich keine Kopie des Gutachtens bekomme.Habe ich eigentlich nicht das Recht, Einblick zu bekommen? (Anm., bin aus Österreich)
Meine Frage ist nun, was kann ich machen? Kann ich ein erneutes Gutachten beantragen (Versicherung ist Uniqa)? Oder muss ich das auf meine Kosten machen? Wenn ja, was kostet so ein Gutachten ca.?Würde mich über Antworten sehr freuen!
4 Antworten
Beinwert 70% der Gesamtsumme: Funktionseinschränkung 2,5%
Steht das wortwörtlich so da? Hast du die Möglichkeit ein geschwärztes Foto des Entscheids beizufügen?
Kleine Info zum Berechnen von Invaliditätsleistungen:
https://www.versicherungsberaterin.net/invaliditaetsgrad-berechnen-gliedertaxeunfallversicherung/
Ansonsten hast du natürlich das Recht, Gutachten anzuzweifeln und auch einzusehen. Letztlich handelt es sich hier um deine privaten Gesundheitsdaten. Bei Streitigkeiten mit dem Versicherer kann ich dir nur den Ombudsmann oder Bemühung einer etwaigen Rechtsschutzversicherung / eines Rechtsanwalts raten. So kann unter Umständen auch eine Neubegutachtung erwirkt werden.
Ob es einen solchen Ombudsmann in Österreich gibt, weiss ich nicht mit Sicherheit, es würde mich jedoch wundern, wenn nicht.
Das ist oftmals typisch für die Hinhalte-Taktik der Versicherungen: Gutachten und Gegengutachten werden erstellt, nur um Zeit zu gewinnen ganz nach dem Motto: "Mal sehen, wer hier am längeren Hebel sitzt, wenn es ums Zahlen geht."
Wenn Du zu Deinem Recht kommen willst, kommst Du meist nicht um ein (selbst in Auftrag gegebenes) Gegengutachten sowie rechtlichen Beistand herum.
Schmerzen sind jetzt per se noch keine großartigen Funktionseinschränkung.
Gegengutachten kannst du erstellen lassen. Vorerst gegen Eigenleistung. Ob viel dabei rumkommt ist aber fraglich. Wenn du da was machen willst, solltest du dir auf jeden Fall einen Anwalt holen.
https://www.patientenberatung.de/de
vielleicht können die dir weiterhelfen.