Wie kann ich auf Zustimmung verklagen? und wie viel kostet es?

6 Antworten

Du bist ein freier Mensch und kannst gehen, wohin du willst und wohnen wo du willst und umziehen wann und wohin du willst. Kein Mitbewohner kann dich daran hindern.

Über das Finanzielle kann man sich auch hinterher noch streiten.

justauser, Dir scheinen die Antworten zu Deinen beiden anderen Fragen nicht zu gefallen.

Aber zu Deiner Frage

Wie kann ich auf Zustimmung verklagen?

bei einem Gericht

und wie viel kostet es?

das hängt vom Streitwert und vom Ausgang aus.

Bis zu einem Urteil - das sehr lange dauern kann - bist Du übrigens weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Deswegen mein Vorschlag: versuche, Dich mit dem anderen Mieter und der Hausverwaltung an einen Tisch zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wenn 2 Mieter gemeinsam einen Mietvertrag über ein Wohnung mit dem Vermieter abschließen, dann stehen als Mieterpartei 2 Namen im rubrum des Vertrages und 2 Unterschriften am Ende des Vertrages mit Ort und Datum für die Mieterpartei. Sollte ein Mietername im rubrum fehlen, dann ist die die 2. Unterschrift bei fehlendem Namen unbeachtlich.

Eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages hat nur Sinn, wenn der Mietvertrag ordnungsgemäß die Namen der Mieter enthält und deren unterschriften im Vertrag ersichtlich sind.

Der Streitwert würde hier eine Jahresgrundmiete betragen.

Suche dir eine Musterklage (Amtsgericht) im Netz und begründe die Klage.

Du brauchst dazu keinen Rechtsanwalt!

Das fuehrt hier zu nichts. Wie auch die 2 weiteren Threads, die Justauser zum gleichen Thema aufgemacht hat.

Justauser ist offenbar nicht in der Lage, uns die mietvertragliche Konstellation darzustellen. Angeblich soll der betreffende Mitmieter zwar nicht im Mietvertrag stehen aber dennoch einer von 2 oder 3 gemeinsamen Hauptmietern sein. 

Ohne Klaerung der tatsaechlichen mietvertraglichen Konstellation wird dann auch dieser Thread wieder ergebnislos im Sand verlaufen.

Du kündigst deinen Mietvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, wenn ihr euch sonst nicht einige werden könnt um das Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen.

justauser 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 10:09

Also muss ich nur mit dem Vermieter sprechen, richtig? Ich brauche keine Zustimmung von den Mitbewohnern, wenn ich ein Auflösungsvertrag machen.

DerCaveman  31.05.2017, 10:21
@justauser

Wenn du alleiniger Mieter bist, brauchst du keine Zustimmung deiner Mitbewohner. Bei mehreren Hauptmietern geht hingegen ohne Zustimmung der anderen Hauptmieter gar nichts ausser Gericht.

Gerhart  31.05.2017, 15:57
@DerCaveman

Hier gibt es weder Hauptmieter noch Untermieter, sondern nur 2 Mieter als Mieterpartei in Personenmehrheit, die eine Wohnung mit 3 Zimmern bewohnen.