Kann ich Widerspruch gegen ein medizinisches Gutachten einlegen??
Hallo im November 2016 wurde auf Anweisung des Jobcenter ein medizinisches Gutachten beim medizinischen Dienst in Stade erstellt. Da ich seit 2006 unter Arthrose in der rechten Schulter leide und man mir in den letzten 2 Jahren die rechte Hand in 5 OP's zerstört hat ( die 6.steht schon in den Startlöchern ,da mir ein Finger amputiert werden muss), bin ich schon seit langer Zeit krank geschrieben. Dazu nehme ich täglich starke Medikamente auf Morphium Basis. Das Gutachten ist ein Lacher, und auch meine Hausärzte stimme zu 100 % nicht damit überein. Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam als Antwort * da es sich nicht um einen Verwaltundsakt handelt ist ein Widerspruch nicht möglich *. Was kann ich nun machen?
6 Antworten
Gern geschehen.
kontere dem Jobcenter mit der Information das das keine echte Untersuchung war da das Ergebnis ein Gefälligkeitsgutachten für das Jobcenter war wende dich auch an die Ärztekammer und Klage gegen den beschied. Den das passiert öfters mal .Verlange ein neues Gutachten mit der Begründung dein Gesundheit zustand hat sich extrem verschlechtert dan müssen die ein neues machen aber diesmal achte darauf das das von der Krankenkasse und Nicht zb vom Gesundheitsamt. Durch fürt wird das recht hast du wen du bezweifelst da da Gutachten wahr ist,.
das werde ich mal versuchen... mein behandelnder Arzt, der mich am 09.03 wieder operieren wird, sagte heute ich müsse wohl zum Sozialgericht und klagen... aber danke für die Antwort
Für das Jobcenter und das Arbeitsam ist mittlerweile das Verwaltungsgericht zuständig weiß aber nicht ob das auch in deinem Fall so ist.! Leider kann man den Entscheidungen des Jobcenters nicht trauen,
Wie schon geschrieben - gegen ein Gutachten kannst Du keinen Widerspruch einlegen - nur gegen den daraus resultierenden Verwaltungsakt. Sollte hier ein entsprechender Bescheid ergehen, kannst/solltest Du gegen diesen zwar vorerst widersprechen - jedoch muß dann zeitnahe der entsprechende Beleg /Beweis erbracht werden.
Wer die Kosten für das Gegengutachten aufkommt kann ich Dir nicht sagen, aber dies wäre nötig um den weiteren Verlauf zu ändern.
Hattest Du mal den Hausarzt gefragt ob er einen wirklich unabhängigen Gutachter kennt. Dies ist immer das schwierigste Problem bei solchen Geschichten. Der Gutachter hat im Sinne der Arge / Jobcenter begutachtet. Der nächste arbeitet wohl für die Rentenversicherung und schreibt Dich gesünder, als Du es jemals warst....
ich habe nächste Woche wieder nen Hausarzt Termin, da werde ich nochmal nachfragen... danke für die Antwort
Wir haben schon einmal gegen ein Gutachten vom Amtsarzt Widerspruch eingelegt, wurde abgelehnt und dann über einen Anwalt beim Sozialgericht Klage eingereicht. Es ging dabei um die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen. Zwischenzeitlich wurde ich von einem Anwalt des medizinischen Dienstes des Kreises noch telefonisch massiv bedroht.
Blieb nur der Weg über den Anwalt. Kurz vor dem Gerichtstermin machte das Amt dann einen Fallrückzieher. Da darf man sich wirklich nicht einschüchtern lassen.
oh, da kann ich mich ja noch auf Stress einstellen.. gut das zu wissen. Aber wenn es sein muss dann klage ich halt. Dieses Gutachten wird mir bei meinem Rentenantrag sonst nur schaden. Vielen Dank für die Antwort
- Gegengutachten
kann ich dafür selber zu einem medizinischen Dienst gehen, oder kann auch mein Haus-oder Facharzt das anordnen?
oh, dankeschön