wie ist die teilung der miete wenn ich hartz 4 bekomme und mein freund arbeitet?

8 Antworten

ihr bildet eine bg. in einer bg wird der gesammtbedarf (regelsätze plus angemessene kosten der unterkunft und heizung)ermittelt und das anrechenfähige einkommen angerechnet.auf das einkommen deines freundes hat er einen freibetrag (100 euro grundgfreibetrag, 100-800 euro 20%, 800- 1200/1500 10%) der von der arge nicht berücksichtigt werden darf.

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen Deines Freundes wird abzüglich der Freibeträge angerechnet. Das hat mit der Miete nichts zu tun. Diese wird weiterhin voll übernommen, aber im Bescheid eben durch 4 Personen geteilt.

hilal2008 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 20:18

danke endlich mal jemand der einen nicht gleich verurteilt. und danke für deine supi antwort :)

Das Gehalt deines Freundes wird doch bei dein Hartz4 angerechnet....die Frage wäre, wieviel bekommst Du überhaupt noch dann..? Da musst du bei diesen Forum hier nachfragen

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/index.php

kenne da welche da arbeitet die Frau, und der Mann bekommt nur noch 150 Euro Hartz4....

hilal2008 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 19:21

danke für deine antwort

schelm1  19.10.2010, 19:36
@hilal2008

Hast du es ihm denn schon erzählt, dass wieder was unterwegs ist?

Ihr Hartz IV fällt endlich weg, weil Ihr Freund Sie gut ernähren kann, in der Lage ist die gemeinsame Miete alleine zu übernehmen und damit die Stuerzahler zu entlasten; also im Prinzip nichts anderes, als das, was Millionen treusorgender Partner für ihre Lebensgefährtin oder Ehefrau ebenfalls machen.

Willkommen im Club der "Normalos" und Steuerzahler!

Zunächst erlaube ich mir mal eine moralische Wertung: Das ist ziemlicher Betrug, den ihr da verzapft. Und das auf dem Rücken eurer Kinder - und auf dem der Allgemeinheit. Aber gut, wenn die ARGE das mit macht, dann ist das halt so. Allerdings könnte es durchaus sein, daß die ARGE ihn fragen wird, ob er der Vater der Kinder ist. Macht er hier falsche Angaben, kann das hinterher zu einer Anzeige wegen Betruges und zur Rückforderung von Hartz IV führen. DAS nur dazu...

Nun zu Deiner Frage: Wenn Partner zusammenleben, ohne daß sie gemeinsame Kinder haben, werden sie im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Dein Bedarf beträgt dadurch 3/4 der Miete, der Heizkosten und der Nebenkosten.

Zu allem weiteren lies auch meinen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv

letiki05  19.10.2010, 20:03

Es sind gemeinsame Kinder.

hilal2008 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 20:01

also jetzt nochmal. er hat die vaterschaft NOCH nicht anerkannt, was nicht heißt das er das gar nicht macht. und wir würden jederzeit zugeben das es unsere gemeinsamen kinder sind. und ich finde betrug wäre es wenn ich alleine eine wohnung miete und er für lau dort mit wohnen würde. das dazu aber danke für deine antwort

skyfly71  19.10.2010, 20:05
@hilal2008

Jedenfalls werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und sein Einkommen voll angerechnet, wenn ihr mit gemeinsamen Kindern zusammen lebt.