wie kann ich vorgehen, wenn das Amt nicht die volle Miete zahlt?

7 Antworten

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Ich vermute, daß Du in die Wohnung ohne Zustimmung der ARGE eingezogen bist und bereits die Wohnung davor von der ARGE bezahlt wurde? Dann werden nämlich weiterhin nur die Kosten der vorherigen Wohnung übernommen, auch wenn die neue Wohnung teurer ist. Es ändert dann auch nix, daß auch die neue Wohnung in den Mietgrenzen der ARGE liegt.

Sollte es anders sein, dann solltest Du in der Tat schnellstens einen Antrag auf Überprüfung bei der ARGE stellen. Einen Anwalt brauchst Du dafür zunächst nicht. Erst dann, wenn die ARGE weiterhin nicht die vollen Kosten für die Vergangenheit übernehmen will, solltest Du einen Anwalt einschalten.

sandra200479 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 14:38

ich habe mir die Zustimmung von der Arge geholt. die sagten dann, daß es ok sei und ich diese Wohnung nehmen kann. Nun zahlen die mir aber 250 euro weniger an Miete. das kann doch nicht richtig sein?

skyfly71  02.07.2011, 17:05
@sandra200479

Wenn der Anmietung sogar zugestimmt wurde, kommt eigentlich nur noch in Frage, daß die Kinder eigenes Einkommen haben und deshalb aus der Bedarfsgemeinschaft heraus gefallen sind. Dies betrifft ja auch die kopfanteilige Miete. Wenn das nicht der Fall ist, dann war es wohl wirklich Willkür oder schlicht ein Fehler der ARGE. Aber ich denke, dann solltest Du die volle Mietzahlung in jedem Fall durch bekommen.

Claud18  02.07.2011, 01:25

Bei Familienzuwachs hätte man aber Anspruch auf eine größere Wohnung - allerdings muss die ARGE vor dem Umzug zustimmen.

In solchen Fällen würde ich Dir wirklich zu einem Anwalt raten, das sollte von Fachleuten geprüft werden.

Geh erstmal und laß Dir erklären warum die Miete nicht im vollen Umfang übernommen wird. Zum Anwalt kannst Du dann immer noch, wenn irgend etwas nicht stimmt.

Wurde dir die Wohnung vom Amt gestellt oder hast du den ALG-Antrag erst stellen müssen, nachdem du in die Whg eingezogen bist?

Denn wenn du die Whg hattest, bevor du ALG beantragt hast, kann das durchaus sein. War bei mir auch so, meine Whg liegt absolut im Rahmen (ist sogar kleiner und billiger) und trotzdem wurden ca. 5 € weniger übernommen.

Claud18  02.07.2011, 01:21

In so einem Fall müssen sie die volle Miete übernehmen. Es könnte nur sein, dass es bei dir eine Warmmiete ist, in der auch die Warmwasserkosten enthalten sind. Diese konnten sie bisher herausrechnen, da sie vom Regelsatz zu zahlen waren (Richtwert 6,22 €). Ab 01.07.2011 ändert sich da wohl etwas, so dass sie diese jetzt auch übernehmen.

Bevor Du einen Anwalt einschaltest, solltest Du erst mal beim Amt nachfragen. Vielleicht handelt es sich einfach um ein Missverständnis oder ein Versehen.