Wie ist das mit Alkohol bei einer geschlossenen Gesellschaft?
Hey,
Ich plane meinen 17. Geburtstag in einer Bar bei mir in der Stadt zu feiern. Dazu würde ich die Räumlichkeiten ganz gerne mieten wollen dann an der Bar wie gewöhnlich Getränke ausschenken lassen. Nun stellt sich mir die Frage wie das mit hartem Alkohol aussieht. Wird bei einer geschlossenen Gesellschaft auch an Personen unter 18 Jahren Alkohol ausgeschenkt oder geht das ggf. nur mit Einverständniserklärung der Eltern oder mit einer volljährigen Aufsichtsperson? Vielen Dank schonmal im Voraus. LG
5 Antworten
Auch dann ist harter Alkohol für unter 18 jährige Tabu.
Du musst zusehen, das diese keine Alkohol bekommen. Bei privaten Feiern bist du dann als "Veranstalter" dafür verantwortlich.
Sind die Eltern der Kinder dabei, dann sieht das wieder andres aus, dann müssen die drauf schauen.
Du wirst vermutlich schon Problem bei der Anmietung der Lokalität bekommen, da dir dies als 16 Jähriger wohl untersagt werden müsste. Da Die Feier wohl auch bis nach 00 Uhr geht, was auch verboten ist, genau wie das ausschenken von alkoholischen Getränken an Minderjährige... Da ist es egal ob es eine geschl. Gesellschaft ist oder peng...
Und das Gesetz steht in dem Fall über deinen Eltern, also egal was die sagen, es darf dir kein Alkohol ausgeschenkt werden.
Da drohen hohe Strafen, bis hin zum Konzessionsentzug für den inhaber und Betreiber des Lokals
LG
Basti
Ich sehe das anders: Das ganze muss ja organisiert und angemeldet werden. Das kannst Du nicht, da Du noch nicht 18 bist. Also muss das ein Erwachsener machen und DER hat dann die gesamte Verantworung über Euch alle, wer WAS zu trinken bekommt. So sehe ich das, bin aber kein Anwalt! Noch ein Gedanke: Frag doch mal in der Location nach, wie die das sehen!
Eine Bar, egal ob gemietet oder nicht, darf nicht gegen Gesetze verstoßen.
Der Barbetreiber ist dann der Veranwortliche, wenn er Alk unter 18 ausschenkt !