Mobile Bar in der Öffentlichkeit zulässig?

4 Antworten

  • Besorge Dir zunächst einmal einen (Reise-) Gewerbeschein.

  • Eine Schankgenehmigung benötigst Du - wie Du bereits richtig erkannt hast - ebenfalls.

  • Darüber hinaus solltest Du Dich nach einem Gesundheitszeugnis ("Belehrung nach § ...") erkundigen.

  • Du musst damit rechnen, dass eine behördliche Prüfung (Gesundheitsamt) vorgenommen wird an Deinem gemeldeten Gewerbestandort (bezüglich Lagerung von Lebensmitteln, Getränken und ähnlichem von wegen sachgerechter Lagerung).

  • Einen Sachkundenachweis musst Du ebenfalls einreichen.

Wer Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle anbietet, muss entsprechen sanitäre Einrichtungen haben. Alleine daran wird es schon scheitern.

In den allermeisten Städten ist Alk trinken in der Öffentlichkeit verboten. Ausnahmen bilden Freisitze (Biergarten/Cafes u.s.w.) Kann mir nicht vorstellen dass für deine mobile Bar ebenfalls eine Genehmigung erteilt wird.

Da ich noch nie eine mobile Bar gesehen habe und du sicherlich nicht der Erste bist mit dieser Idee, ........

Es gibt aber schon solche Sachen.Hatte mal im TV gesehen das jemand mit einer Kaffeestation durch die Gegend tingelt.Frag mich aber nicht wo

Ich würde da jetzt erstmal an Deiner Stelle zur IHK (Industrie- und Handelskammer) gehen und mich informieren. Das ist jetzt nicht so einfach mit dieser mobilen Bar, denn Du gerade weil Du eine Art "fliegender Händler" bist, musst Du noch mehr Vorraussetzungen erfüllen als Dir lieb ist.

Es hat schon seinen Sinn, warum es keine mobilen Bars gibt ;)