Geschlossene Gesellschaft - Jugendschutz?
Ich habe eine Frage,
Wie siehts eigentlich rechtlich aus, wenn man in einer Discothek eine Feier im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft feiert?
♦ Dürfen Jugendliche mit dem Einverständnis ihrer Eltern länger als bis 0 Uhr, jedoch ohne Aufsichtsperson bleiben?
♦ Darf Alkohol ausgeschenkt werden?
Die Party soll im Zuge der Realschulabschlussklasse stattfinden, und der großteil der teilnehmenden Personen ist minderjährig. Ist eine solche Veranstaltung rechtens? Bzw. Wie muss eine solchene Veranstaltung ablaufen?
Bitte um eine schnelle Antwort! Danke im Voraus!
4 Antworten
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ein Discothekenbetreiber sich darauf einlässt, dass in seinem Haus Realabschlussschüler ohne Aufsichtspersonen bis in die Puppen mit Alkoholausschank feiern.
Organisiert das mal ein wenig um, Aufsichtspersonen gebildet aus einigen freiwilligen Eltern, die könnt ihr irgendwo im Nebenraum platzieren. Sicherheitsservice bestellen, die eine Einlasskontrolle gewährleisten. Grundsätzlich mit den Bedienkräften absprechen, was Alkoholausschank anbelangt.
Als „geschlossene Gesellschaft“ gibt es keine Sperrstunde zur Beendigung der Veranstaltung.
Nicht vergessen, den Diskobetreiber bezüglich GEMA ansprechen. Im Regelfall haben die eine monatliche Pauschale und somit entfällt für euch die gesonderte Anmeldung.
" Als geschlossen ist eine Tanzveranstaltung nur dann anzusehen, wenn zu ihr lediglich ein nach bestimmten Merkmalen begrenzbarer Personenkreis Zutritt hat (z.B. Zugehörigkeit zu einem Verein oder Tanzkurs). Eine ursprünglich geschlossene Tanzveranstaltung kann zu einer öffentlichen werden, wenn z.B. im Verlauf einer geschlossenen Tanzveranstaltung in einem öffentlichen Lokal allmählich andere Personen Zutritt haben." (http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/j/jugendschutzgesetz_durchfuehrungsvorschriften.htm )
Also den Ratschlag von helmutgerke befolgen um Probleme aus dem Weg zu gehen.
Auch eine "geschlossene" Gesellschaft muß sich an die Gesetze halten, das heißt: Alkohol nicht an Minderjährige und ab 00°°Uhr ist Schluß. Es sei denn die Feier ist unter Beaufsichtigung einiger erziehungsberechtigten Eltern oder anderen Personal.
das alkoholverbot gilt auch weiterhin, egal ob geschlossene gesellschaft oder nicht. bier etc ab 16, harter alkohol ab 18. alles andere wäre gegen das gesetz.
natürlich ist es so. wenn der vater dem sohn daheim alkohol gibt wird es niemand mitbekommen. wenn der sohn dann aber raus geht betrunken mist baut und dann jemand nachfragt woher er den alkohol hatte muss der vater sich zur rechenschaft ziehen lassen...
gesetzlich erlaubt ist es nicht. solange es aber in den eigenen 4 wänden passiert und danach etwas passiert was das Interesse der öffentlichkeit auf sich zieht ist das wieder eine ganz andere geschichte.
wenn keiner was mitbekommt wird es auch niemanden interessieren. das geschrei ist nur groß wenn da jemand was mitbekommt.
wenn ich daheim 15jährigen wodka ausschenke und jemand hat eine alkoholvergiftung... tja, dann kann ich mich nicht auf "geschlossene Gesellschaft" beziehen.
wenn ich es aber tute und keiner bekommt was mit wird es keinen interessieren. erlaubt ist es aber trotzdem nicht.
besser verstanden?
ne, http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html Wenn du mit Papa in einem Restaurant bist, darfst du, sofern er es dir erlaubt auch ein Bier Trinken
bei einem bier wird wohl auch niemand was sagen. probiers mal aus. und dann soll mal was schief laufen und dann berufe dich auf diesen paragraph... wird nicht klappen.
das sind so viele andere gesetze mit denen man einen belangen kann... .
animaster, wurde von dir schön auf den Punkt gebracht
Kein ellenlanges Palaver zu wenn und aber, alle Eventualitäten egal wie gefeiert wird, lassen sich ohnehin nicht abdecken und sind auch keinesfalls zur Beantwortung der Frage hilfreich.
ich habe in 2 zeilen geantwortet auf die frage bei dem punkt den ich weiß . du hast danach kommentiert so dass ich das nicht so stehen lassen wollte ;-)
wenn ich daheim 15jährigen wodka ausschenke und jemand hat eine alkoholvergiftung... tja, dann kann ich mich nicht auf "geschlossene Gesellschaft" beziehen.
Offenbar gehörst du zu dem Menschenschlag, die auf einfache Fragen – wie diese seitens Brumak eingebrachte – ausmährend und allumfassend mit allen Eventualitäten antworten. Mit anderen Worten wenn dich jemand nach der Uhrzeit fragt, erklärst du ihm erst das Uhrwerk oder wenn hier jemand fragt, ob er einen Führerschein machen sollte, wirst du vermutlich antworten, dass es gefährlich sei anschließend mit einem Auto zu fahren.
unter "geschlossene Gesellschaft" versteht man auch Privatfeiern am heimischen Herd. Also muss sich Vater daran halten und darf auch zu Hause seinem 15jährigen Sohne keine Flasche Bier geben?
LOL
Erzähle weiter, hört sich zwar gut an liegt aber neben der Spur