Alkoholausschank an Geschlossene Gesllschaft ohne Konzession
Hallo, wir betreiben eine Gastronomie ohne Alkoholausschank.(in NRW) Es handelt sich hierbei um ein Mittags Bistro / Flammkuchenhaus wobei ein Alkoholausschank auch nicht gefragt ist.
Wir schliessen um 18:30 Uhr.
Seit einiger Zeit bekommen wir Anfragen für Feierlichkeiten. (Gebrtstage, Firmenfeiern etc.) als Geschlossene Gesellschaft. Ist es hierbei möglich, Alkohol auszuschenken OHNE eine Konzession zu beantragen ? (Wir würden den "Laden" abschliessen, während dieser Veranstaltung.) Ich finde keine eindeutigen Antworten im Internet.
Vielen Dank für Eure Hilfe Gruss Sabine
9 Antworten
Schanklizenz muss bei zuständigem Ordnungsamt nach beantragt werden, die Kosten findet man hier:
Egal ist, ob geschlossene oder offene Gesellschaft, da es um den Ausschank von Alkohol an Personen geht.
Nein, Ihr habt keine Konzession fuer Alkoholausschuss, also dürft ihr auch keinen ausschenken.
Nein, nur wenn Du eine Konzession beantragst! Sonst gibt das Ärger mit den Ämtern..
Hallo-bin selbst Gastronm und denke das Ihr in eurem Geschäft auch "Getränke verkauft. Wenn z.B. kein Fassbier verkauft wird habt Ihr sicher auch keine Zapfanlage /Kühlung die abgenommen wurde dafür. - Also gäbe es wahrscheinlich Flaschenbier. Und ne Konzession irgendwelcher Art müsst Ihr doch haben da müsste auch drinstehen was Ihr an Getränken ausschenken dürft. Und wenn das nichts drin steht von Getränken dürft Ihr ja gar keine ausschenken. Also - mal richtigh lesen was in eurer Konzession / Schankerlaubnis drin steht.
Und wenn gar nix geht-dann vermietet doch euer Lokal an die "geschlossene Gesellschaft" Und die Getränke besorgen die halt selber und zahlen dann halt STOPPENGELD _ pro Flasche nen Euro z.B. ;-)
Du brauchst trotzdem eine Konzession.