Bier an unter 16-jährige mit Einverständniserklärung der Eltern ausschenken?
Hallo,
ich plane eine Party für unsere Klasse (Klassenstufe 9). Es gibt unter uns schon 16-jährige, die Bier trinken dürfen und es auch tun. Allerdings gibt es natürlich auch unter 16-jährige, die Bier trinken. Meine Frage: Darf ich / Dürfen meine Eltern rechtlich gesehen unter 16-jährigen Bier ausschenken, wenn sie eine Einverständniserklärung ihrer Eltern mitbringen, wo drin steht, dass die Eltern es erlauben? Es würde sich lediglich um Bier handeln, nicht um harten Alkohol!
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
6 Antworten
Wie erwartet kommen bei diesem Thema immer seltsame Antworten.
So wie Du es beschreibst, handelt es sich um eine private Party und ist somit nicht öffentlich.
§ 9 Jugendschutzgesetz:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Genau genommen brauchst Du noch nichtmal die Einverständniserklärung der Eltern.
Du solltest Dir aber trotzdem darüber im Klaren sein, dass es mächtig Ärger mit den Eltern geben wird wenn sich auch nur eins der Kids zusäuft und z. B. in der Notaufnahme landet.
Nur, wenn die Eltern jewils DABEI sind.
Ansonsten macht Ihr Euch strafbar.
Wenn du jetzt z.B. 15 Jahre alt bist und deine Eltern dir allauben mal ein Bier zu trinken ist es Ok, das sagt kein Mensch was.
Aber wenn deine Eltern oder du "Fremden" Jugendlichen (unter 16) Bier ausschenken machen sie/du auf jeden fall Strafbar.
Also ich würde dir empfehlen Alkoholfreies Bier zu kaufen
ich würde es nicht tun,egal wie auch immer
Nein das dürfen sie nicht - in ihrer eigenen Wohnung jedoch können Eltern den Alkoholgenuß ( beim eigenen Kind ) zulassen.