Dürfen minderjährige Alkohol ausschenken und verkaufen?
Wir haben auf unserem Dorffest einen Vereinsstand. Dort verkaufen wir Bier, Cocktails und hochprozentige Kurze. Wir haben unsere freiwilligen Helfer engagiert. Das erwirtschaftete Geld kommt dem Verein zugute. Bei den Helfern werden zum Teil 15-jährige anwesend sein. Dürfen sie beim ausschenken und verkaufen der alkoholischen Getränke mitwirken?
6 Antworten
Für den Ausschank gibt es keine Begrenzung. Hier gilt nur das Alter, ab dem Jugendliche Arbeiten dürfen, und das ist bei körperlich nicht anstrengenden Jobs schon mit 13 möglich!
Also mein Sohn hat auf einer Hochzeit auch mit an der Zapfanlage gestanden,andere Kinder von den Gästen auch. Nur er hat von uns die anweisung bekommen nur Bier und nicht Alkohol aus zuschenken.
Das beantwortet nicht die Rechtslage.
Hallo Bier ist auch Alkohol oder sehe ich das falsch.
Nein, das geht meines Wissens nicht. Da ihr auch hochprozentige Kurze auschenken wollt, wäre es am allerbesten, wenn alle hinterm Thresen 18 sind. Da erspart man sich viel Ärger.
Klar wäre es besser, aber das klärt die Frage nicht.
nein! das ist gg das Jugendschutzgesetz!
§ ? Absatz ?
15 Jährige die im Zusammenhang mit Alkohol aufgegriffen werden werden mit Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren verurteilt oder lebenslangem Hausarrest bei Mama