Darf ich mit einer Einverständniserklärung länger als 22.00 uhr auf ein Fest?
Ich möchte am Wochenende auf ein Winzerfest gehen, da ich jedoch noch nicht 16 bin darf ich nicht länger als 22 uhr dort bleiben..was sehr schade wäre. dürfen mir meine Eltern eine einverständniserklärung schreiben dass ich dort länger bleiben kann und es dort eine volljährige aufsichtsperson gibt....wenn ja was müsste darin enthalten sein und muss ich diese nur bei einer ausweiskontrolle vorzeigen?
4 Antworten
Deine Eltern müssen ihre Einverständnis dafür geben, dass eine bestimmte (also nicht irgendeine) volljährige Person die Aufsichtspflicht für Dich übernimmt.
Hierfür gibt es Vordrucke im Internet, die nur noch ausgefüllt werden müssen.
Solch ein Dokument findest du z.B.: hier:
http://sicher-feiern.party-clubwear.com/vordruck-aufsichtspflicht-uebertragung-an-begleitperson.html
Um bereits im Vorfeld Ärger zu vermeiden, würde ich Dir raten, den Vordruck bereits beim Eintritt vorzuzeigen.
da steht dabei dass dieser bei jugendlichen ab 16 gültig ist und das bin ich noch nicht
Normalerweise müsste dies gehen. In dem Brief müsste halt stehen: Hiermit erlauben wir(die Namen deiner Eltern) unserer Tochter mit der volljährigen Begleitperson (Name der Person) länger als bis 22.00Uhr auf dem fest zu sein. Dies müsste eigentlich richtig sein den meine Eltern haben sowas auch schon mal bei mir gemacht.
Ich glaub mit Einverständniserklärung und einer volljährigen Aufsichtsperson dürfen U16 bis maximal 12 bleiben.
ohne aufsichts person Nein
ich habe doch geschrieben dasss es dort eine aufsichtsperson gäbe...