Werden die Fahrtkosten zum Probearbeiten vom Arbeitsamt zurückerstattet?
Ich habe nächste Woche ab Mittwoch bis Freitag Probearbeiten für meine Ausbildung und muss dafür 140 km am Tag mit der Bahn fahren. Dies ist natürlich nicht günstig weshalb ich nun fragen möchte, ob mir die Kosten zurückerstattet werden ?
6 Antworten
Auf jeden Fall brauchst Du einen Nachweis.. also z.B. genaue Einladung und Ticket muss dem entsprechen (nicht: Arbeiten in Bremen und Du legst ein Ticket vor, dass bis Römö geht). Ob die Dir das für mehrere Tage erstatten.. auf jeden Fall nachfragen!!! Und unbedingt VORHER!! Dann gibts Untergrenzen- d.h. darunter wird nicht erstattet. Laut dem Formular, das vor mir liegt (letzten Di geholt,): 1)keine Erstattung wenn unter 10€ 2) pauschale Erstattung.. im Tagespendelbereich (nur bei Betrag über 10€)- innerhalb Verbund 15€, außerhalb 25€ 3) Reisekosten außerhalb Bayern...20ct/km, max 130€ Da ist aber immer nur von Terminen für Vorstellungsgespräche die Rede.. willst Du 100%ig sicher sein, frag da nach. Und es scheint evtl. nach Bundesland verschieden zu sein?
Falls nicht zu 100% erstattet wird:
Die Kosten bei der Einkommensteuererklärung ansetzen,
Also Fahrkarte vor der Abgabe beim Arbeitsamt kopieren und die Zeiten merken, bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ....gibt es Freibeträge..
Ja, werden erstattet.
Denk bitte dran, dass du das Probearbeiten vorher dem Arbeitsamt mitteilen musst. Ansonsten kann es zu Problemen mit deinen Fahrtkosten und der Versicherung kommen
Hast du die Fahrtkosten schon beantragt? Das muss immer vorher passieren....
ja, auf antrag werden die kosten zurück erstattet