Prozesskostenhilfe, muss der Lebensgefährte an die Mutter unterhalt zahlen?
Ich habe vor 1 Jahr Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, bisher ratenfrei da ich in Elternzeit bin und kein Einkommen habe.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht, welche nun zu Ende sind und ich bald wieder in Teilzeit arbeite.
Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, wir sind aber nicht verheiratet und haben getrennte Kasse/Konten. Solange es Elterngeld gab haben beide zu 50% z.b. Miete etc. gezahlt. Das 2. Jahr gab es kein Elterngeld mehr, somit zahlte der Vater alle Kosten ( zu diesem Zeitpunkt wurde PKH beantragt. ) Wenn ich nun dazu verdienen muss ich auch wieder 50% der Mietkosten tragen.
Meine Frage ist nun: kann das Gericht festlegen, das mein Lebendsgefährte bis zum 3. Geburtstag des Kindes summe X an mich Unterhalt zahlen müßte plus dann ja mein Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung?
Kann mir da irgendwer weiterhelfen?
2 Antworten
Sorry, dann bin ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen! Wer von Euch hat denn das Kind auf der Steuerkarte und bezieht das Kindergeld? Was jetzt zu Deinem Einkommen angerechnet wird, kann ich Dir leider nicht beantworten! Evtl. doch einmal den Anwalt konsultieren! Viel Glück!
Da Ihr nicht verheiratet seid, muß Dein Lebensgefährte rechtlich gesehen, keinen Unterhalt für Dich zahlen. Lediglich als leiblicher Vater des Kindes ist er verpflichtet, den Kindesunterhalt zu zahlen! Allerdings hat er auch steuerliche Vorteile (andere Steuerklasse) und erhält das Kindergeld! Daher wäre gut, wenn Ihr Euch ohne Gericht über die Unterhaltszahlung einigen könntet!
Danke für sie schnelle Antwort, sie trifft nur leider nicht ganz die Fragestellung.
Da wir nicht verheiratet sind, hat er zum einen keine andere Steuerklasse, zum anderen bekommt er auch nicht das Kindergeld und unterhaltspflichtig ist er mir gegenüber auf jeden Fall bis zum 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes als betreuungsunterhalt.
Meine Frage ist nun, wenn ich wieder arbeite und genauso viel verdiene wie vor der Elternzeit, muß mein lebensgefährte dann fiktiven betreuungsunterhalt zusätzlich an mich zahlen, den die Prozesskostenhilfe als Einkommen meinerseits wertet.
Das Gericht unterscheidet leider auch nicht unter Einkommen von mir und unterhaltszahlungen für die Kinder.
Würde ich mehr Unterhalt für ein Kind bekommen, muß ich Prozesskostenhilfe in höheren raten zurückzahlen, also den Unterhalt des Kindes für die Tilgung einsetzten.
Und mit meinem Lebensgefährten lebe ich weiterhin zusammen, daher brauchen wir uns nicht außergerichtlich einigen, mir geht es um die Prozesskostenhilfe.