Kann jemand für seine Tante ein Auto verkaufen?

6 Antworten

Ja, jeder kann für jeden etwas verkaufen, solange der Eigentümer seine Zustimmung erteilt hat. Das sollte in einigen Fällen durch eine schriftliche Vollmacht dokumentiert werden.

In deinem Fall würde ich eine schriftliche Vollmacht jedoch nur bei gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Personalausweises des Vollmachtgebers akzeptieren.

Außerdem solltest du bei der Polizei nachfragen, ob der PKW als gestohlen gemeldet und/oder überhaupt zugelassen ist und wenn ja, auf wen. Schildere deinen Fall. Vielleicht hast du Glück und du bekommst Auskunft von der Polizei. Ich bin mir nicht sicher.

Außerdem kannst du den Verkäufer bitten, dir die Versicherungspolice zu zeigen. Daraus geht der Fahrzeughalter hervor.

Derjenige, der den Fahrzeugbrief bzw. die ZB II in den Händen hält, ist nicht automatisch der rechtmässige Eigentümer des Fahrzeuges.
Das steht übrigens auch auf der Vorderseite der ZB II: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."

Besitzverhältnisse werden in Deutschland komplizierter geregelt.

Ist das Auto noch zugelassen?
Ist die Geschichte des Verkäufers schlüssig?
Ist die Verkäuferin lt. Kaufvertrag die Tante und kann der Verkäufer eine Verkaufsvollmacht vorlegen?
Oder hast Du den Eindruck, dass der Verkäufer eher ein Küchentisch-Autohändler ist, der versucht auf diese Art ('Verkauf im Auftrag') irgendwelche Gewährleistungspflichten zu umgehen?

laikesh 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 12:49

Na ja, der Eindruck ist immer so ne Sache. Man will ja auch nicht vorurteilsbehaftet sein, nur jemand ein Ausländer ist. Das Auto ist abgemeldet. Dein letztes Argument bzw. Frage finde ich denkenswert, allerdings verkauft er als Privatmann. 

Mach einen schriftlichen Kaufvertrag.

Mignon5  13.12.2016, 12:27

Wenn das Fahrzeug gestohlen ist, nützt auch ein schriftlicher Kaufvertrag nichts. Der Fragesteller macht sich der Hehlerei schuldig.

https://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Chogath  13.12.2016, 12:48
@Mignon5

Zum Strafrecht:
Wer Diebesgut (weiterver-)kauft, begeht tatbestandsmäßig eine Hehlerei, § 259 StGB Allerdings entfällt der Vorsatz gemäß § 16 I 1 StGB, wenn der Täter, einen Umstand nicht kannte, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Er wusste es nicht. daher entfällt die Strafbarkeit wegen Hehlerei. Was die strafrechtlichen Folgen angeht, geht er also wahrscheinlich straflos aus, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er von dem Umstand wusste, dass er Diebesgut kauft.

Das Diebesgut zurückgeben/ ersetzten müsste er da der Vertrag nichtig wäre. 

Beispiel Fall: 
https://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/643.html

Nein, eine Vollmacht brauch er!

MEGAMORPH  13.12.2016, 12:21

Wozu?
Nur, wenn die Tante als Verkäuferin im Kaufvertrag steht.

laikesh 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 12:23
@MEGAMORPH

er steht im Kaufvertrag

martin0815100  13.12.2016, 12:27
@laikesh

Er kann nichts verkaufen was ihm nicht gehört, ausser er hat eine Vollmacht:

Die sollte schriftlich sein mit Unterschrift und möglichst dem Original des Ausweisdokuments.

MEGAMORPH  13.12.2016, 12:34
@martin0815100

Natürlich darf man nichts verkaufen, das einem nicht gehört oder wozu man nicht bevollmächtigt ist. Allerdings wirst Du das nicht anhand der Fahrzeugpapiere herausbekommen.
Noch einmal: Die Tante muss nicht seine Tante sein. Er könnte das Auto von seiner angeblichen Tante gekauft haben und möchte es nun weiter verkaufen. In dem Fall steht er weder in den Fahrzeugpapieren als Halter noch benötigt er eine Vollmacht. Er muss auch nicht zwingend ein Händler sein, aber es könnte wahrscheinlich so sein.

martin0815100  13.12.2016, 12:37
@MEGAMORPH

Wir schreiben hier aber über einen konkreten Fall. Daher ist Dein theoretischer Einwand völlig unberechtigt.

Wir wissen bereits, dass es seine Tante ist.
Zudem wissen wir, dass der Wagen der Tante gehört. Damit sind die Eigentumsverhältnisse bereits in der Fragestellung klar.

Schön wenn Du einen theoretischen Vortrag über was wäre wenn halten willst.

In dem konkreten Fall benötigt der Verkäufer aber definitiv eine Vollmacht, da er etwas verkauft an dem die Tante die Eigentumsrechte hat.

Nur so kann man sicher sein, dass der Vertrag auch wirksam ist.

Vielleicht hilft die Info, dass ich im Rahmen meines Studium auch Wirtschaftsrecht studiert habe??? Ich weiß also wann ein Kaufvertrag wirksam ist und wann man ihn anfechten kann.

Wenn der Käufer sicher gehen will, dann habe ich bereits gesagt, was er benötigt. Alles andere ist Gutgläubigkeit. Das funktioniert auch meistens, aber eben nicht immer!

laikesh 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 12:50
@martin0815100

aber rein praktisch ist eine Vollmacht ein in drei Minuten auf dem Küchentisch verfasstes Dokument ohne Stempel oder sonst was. Das ist nicht sehr vertrauenserweckend, finde ich

MEGAMORPH  13.12.2016, 13:01
@martin0815100

Wir wissen eigentlich nur, was der Verkäufer erzählt. Dies muss nicht der Wahrheit entsprechen ;) .
Ob und was Du studiert hast, das interessiert mich nicht. So wie es Dich nicht interessiert, weshalb ich täglich mindestens einen Kfz-Kaufvertrag in den Händen halte, den ich unterschreibe. Die rechtlichen Grundlagen für den Kfz-Handel kenne ich notgedrungen. Ebenso weiss ich, wer wie und unter welchen Umständen Kfz verkauft werden.
Und deswegen noch einmal: wenn das Auto zugelassen ist (auf die Tante), dann hat sie als Verkäuferin im Kaufvertrag zu stehen und der Verkäufer eine Vollmacht vorzulegen.
Ist das Auto abgemeldet, so kann ich mehrere Setups nennen, weshalb und wie der Verkäufer ein Kfz rechtmässig verkaufen kann.

Es wurde auch nie die Frage beantwortet, ob das Auto abgemeldet oder zugelassen ist.
Hat der Käufer die Tante kennengelernt?
Ist die Historie plausibel? Innerhalb der Familie sollte es ja Einiges zu erzählen geben bzw. Dokumentation vorhanden sein.

MEGAMORPH  13.12.2016, 13:02
@laikesh

Wenn Du kein Vertrauen in diese Käufer/Vollmacht-Konfiguration hast, dann lass es am besten einfach sein, wenn Du Verbraucher bist und das Auto nicht zur Weiterveräusserung benötigst.

martin0815100  13.12.2016, 13:04
@MEGAMORPH

Lies einfach die Frage und plauder nicht aus dem Nähkästchen. ^^

Wie auch immer, die Frage ist beantwortet. Tante hat EIgentumsrecht an dem ab- oder angemeldeten Fahrzeug. Egal wie die Praxis ist, der Verkäufer steht im Kaufvertrag ergo VOLLMACHT.

laikesh 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 13:10
@MEGAMORPH

ist abgemeldet

laikesh 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 12:17

aber kann nicht jeder eine formlose Vollmacht in 3 Minuten fälschen? 

Was steht denn hier für einen Unsinn?

Also er braucht eine Vollmacht wenn im Kaufvertrag sein Name auftaucht. Ansonsten kann die Tante den Kaufvertrag jederzeit anfechten.

Das man eine Vollmacht fälschen kann ist ein anderes Thema. Man kann auch Geld fälschen.

Es ändert nichts daran, dass der Verkäufer eine Vollmacht braucht wenn er im Kaufvertrag auftaucht.

MEGAMORPH  13.12.2016, 12:30

Nicht richtig.

Der Verkäufer benötigt eine Vollmacht, wenn DIE TANTE als Verkäuferin im Vertrag steht.

Wenn der Verkäufer das Fahrzeug auf seinen Namen verkauft, dann benötigt er gar nichts.

Es ist zu klären, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht.
Ein zugelassenes Fahrzeug würde ich ausschliesslich von der Halterin erwerben, das allerdings auch mit der entsprechenden Vollmacht.

Wenn das Auto abgemeldet ist und der Verkäufer nicht der letzte Halter war, dann könnte er auch einfach nur ein (privater) Händler sein.

martin0815100  13.12.2016, 12:31
@MEGAMORPH

Natürlich benötigt er dann nichts.

Aber genau so könnte ich den Eiffelturm verkaufen. Er ist nicht EIgentümer an dem Auto und ich nicht am Eifelturm.

Denkfehler erkannt oder immer noch Bahnhof???