Ebay Verkäufer bricht Kauf ab, angeblich sei der Artikel nach Verkauf kaputt gegangen. Welche Rechte habe ich nun?
Ich hab bei EBay einen Artikel ersteigert. Nach Beendigung meldete sich nun der Verkäufer, dass ihm der Artikel kaputt gegangen sei und bricht den Kauf ab. Nun möchte ich gerne den Artikel ersetzt bekommen, da dieser normalerweise weit mehr kostet, ca, das 5 fache. D laut 433. BGB ein Vertrag zustande gekommen ist habe ich Rechte.... Kann ich nun Schadenersatz fordern, dh das er diesen Artikel neu kaufen soll und mir schicken soll um den selben Preis oder er mir das Geld für einen neuen Artikel dieser Art ueberweisst?. Es handelt sich um einen neuen Artikel! Und um einen privaten Verkäufer. Gezahlt habe ich noch nicht. Ich möchte aber diesen Artikel wie ersteigert ohne Mangel erhalten! danke für eure Hilfe :)
4 Antworten
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Schaden z.B. durch Bilder nachweisen kann. Dann war es das.
Sollte er das nicht können, hast Du Ansprüche aus dem Kaufvertrag, musst jedoch wahrscheinlich den Klageweg beschreiten. Für die Kosten musst Du in Vorlage treten. Ein Beispiel, aber auch eine Einzelfallentscheidung:
Das heisst nichts anderes, als dass Du für Deinen Fall auch bis schlussendlich zum BGH, ein eigenes Urteil benötigst.
Wie ein Richter Dein Begehren unter diesem Aspekt beurteilt:
da dieser normalerweise weit mehr kostet, ca, das 5 fache.
steht in den Sternen.
Du hast keinen Anspruch, wenn der Defekt nachgewiesen werden kann.
Und Du Rest müsstest Du zivilrechtlich erstreiten. Das lohnt sich eher nicht.
Der Verkäufer hat das Recht, wenn der Artikel kaputt gegangen ist, den Kauf zu beenden, bzw dem Käufer mitzuteilen, das es kaputt ist. Er braucht ihn dann nicht mehr zu liefern. Nun kann man das sicher bezeifeln, das der Artikel nicht mehr in Ordnung ist - nur wissen tust du es nicht.
Wenn der Verkäufer nicht ehrlich ist, macht er dir keine Fotos von dem kaputten Artikel. Du kannst es aber versuchen, das er Fotos macht. Frag nur recht freundlich an. Bekommst du keine Fotos, kannst du aber auch nichts machen und bekommst auch keinen neuen Artikel.
Einklagen würde ich den Artikel aber nicht. Es könnte zu viel schief gehen und am Ende müsstest du die Ganze Sache zahlen.
Solange du nicht bezahlt hast, hast du keine Ansprüche.
Warum nicht? Ich habe sogar Ansprüche wenn die Auktion von Käufer abgebrochen wird nach 1 min, wenn ich zu dem Zeitpunkt Höchstbietender bin auch bei einem Produkt dass 1000000 kostet und ich 1.50 biete
pech gehabt würd ich sagen.
neu kaufen und dir schicken? hallo? was hast du denn für vorstellungen xD
Schon mal von den Typen gehört, der ein auto für 1,5 Euro ersteigert hatte da der Verkäufer die Auktion nach ein paar min abbrach (da war der Hoechstbierter). Der ging vors Gericht und hat knappe 6000 Schadenersatz bekommen weil der andere das Auto weiterverkauft hatte...
ja stimmt. aber dafür muss man dem verkäufer ja auch erstmal diese absicht nachweisen. wenn ich mich recht erinnere war der autoverkäufer sich ja ziemlich sicher im recht zu sein und hatte es auch garnicht abgestritten.
Tja... Der will nicht verhandeln, schickt keine Fotos und deshalb würde ich einfach gerne die genaue rechtslage kennen im Bezug auf Schadensersatz
Nein, Fotos hat er noch keine geschickt. Habe ich kein Recht auf Schadenersatz wenn es kaputt ist? Ich weiss, dass ich eines haette, wenn er die Auktion einfach so abbricht oder den Artikel an jmd anderen verkauft.