Mein Nachbar möchte sein Haus verkaufen und möchte nun die Garage mit Hebebühne vom Tüv prüfen lassen. Muss ich die hälfte der Tüvkosten tragen...?
4 Antworten
Es handelt sich dabei vermutlich um einen sogenannten Stapelparker, ein Gebäude, in dem auf einer hydraulischen Hebebühne 2 Fahrzeuge übereinander geparkt werden. Diese Bühnen müssen regelmäßig vom TÜV geprüft und abgenommen, d. h. frei gegeben werden.
Handelt es sich bei der Überprüfung um die Regelprüfung, tragen beide Eigentümer die Kosten, wird die Prüfung veranlasst, weil der Käufer einen Funktionsnachweis fordert, trägt der Verkäufer die Kosten alleine. Navajo.
Wenn Ihr beide zu gleichen Teilen Eigentümer der Garage seid, kommt Ihr (in der Regel zumindest) auch gemeinsam zu gleichen Teilen für die Kosten auf. Doch ist die Hebebühne alleiniges Eigentum Deines Nachbarn, hat dieser auch für die Kosten aufzukommen.
ja das ist schon klar,aber eigentlich wäre es ja gar nicht Notwendig.
Sie lässt es nur machen weil sie das Haus verkaufen möchte.
... das verstehe ich nicht, mein Nachbar möchte...... , aber laut u.a. Antwort bin ich Miteigentümer. Dann kann der Nachbar doch gar nicht Nachbar sein und alleine verkaufen geht auch nicht. Viel Glück.
Was hast Du mit den Kosten deines Nachbarn zu tun ?