Wie fülle ich die Mietbescheinigung korrekt aus?

3 Antworten

Der Mietvertrag kann nicht einseitig von einem Mieter gekündigt werden. Wenn er ausziehen will, müssen beide kündigen und sie können mit ihr einen neuen Vertrag abschließen.

Bezüglich des Wohngeldes der Bescheinigung würde ich mal bei der Wohngeldstelle anrufen.

Wenn dieser schriftlich nicht gekündigt hat und ansonsten so gar nichts schriftlich Weiteres vorliegt und in der Mietbescheinigung

ein Pflichtfeld für die Personen im Mietvertrag in dieser Bescheinigung vorgesehen ist, wer die Wohnung genau angemietet hat und wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

Dann würde ich diesen Herrn angeben, da dieser dein Vertragspartner laut Mietvertrag nun mal ist.

Wenn es z. B. um Wohngeld gehen sollte und er ist z. B. über alle Dörfer auf und davon, dann kann sie dieses für sich gesondert bei welcher Agentur auch immer darlegen, wenn sie z. B. irgendwelche Zuschüsse aufgrund von keinem Einkommen beantragen möchte.

Offiziell hast du damit nichts zu tun, deine Mieter sind Frau als auch Herr so und so. Und das andere betrifft nur die Frau mit der Institution xy.

Du kannst nur das bescheinigen was laut Mietvertrag vorliegt und je nach dem wofür man eine Mietbescheinigung benötigt, dass ist ja das Problem der Dame, so muss diese wahrscheinlich aller Wahrscheinlichkeit bei Antrag auf irgendwelche Gelder den Mietvertrag vorzeigen.

Geht es um eine Anmeldung beim Bürgerservice, dass Frau So und so bei euch wohnt, so nach dem Motto Anmeldung oder Ummeldung, so würde ich den Herrn dennoch auf dieser Bescheinigung vermerken.


Eine Mietbescheinigung für was oder wen?

Das muß die Mieterin schon genauer sagen.

Auch eine schriftliche oder mündliche Mitteilung seinerseits, ihn aus dem Mietvertrag zu entbinden, liegt nicht vor.

Dann bleibt er halt Mieter, und euch gegenüber haftbar, bis zum Sanktnimmerleinstag bzw. der Vertrag endet.

Das er nicht mehr dort wohnt ist völlig egal.

Eine Vertragsentlassung ginge übrigens nur wenn alle am Vertrag beteiligten Personen zustimmen.


xxviv 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 11:23

Sie möchte bzw. muss Wohngeld beantragen da sie sich die Wohnung ohne geregeltes Einkommen nicht leisten kann. Sie geht keiner Tätigkeit nach.