Wie findet ihr dieses Verhalten des Hausmeisters?

3 Antworten

Ich finde das Verhalten des Hausmeisters nicht in Ordnung, aber ich hab auch nicht das Gefühl, dass du besonders kooperativ warst, sonst hätte er es wahrscheinlich nicht so gemacht.

Das Problem mit den Kakerlaken lässt sich sicher auch besser beheben, wenn du aufräumst und alles seine Ordnung hat.

Ich kann deine Mitbewohnerinnen verstehen, ich würde auch etwas gegen Kakerlaken unternehmen wollen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:14

Ich wusste gar nix da sie sich verstecken.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Es macht für die grundrechtliche Beurteilung keinen Unterschied, ob es sich um eine Wohnung handelt, bei denen Art. 13 Abs. 1 GG für gehalten wird, oder um gemietete Räume innerhalb eines Studentenwohnheim.

 Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), GG I, 4. Aufl. 1999, Art. 13 Rn. 31; Roller, VSSR 2001, 335 (340); vgl. auch Kühne, in: Sachs (Hrsg.), GG, 3. Aufl. 2003, Art. 13 Rn. 17.  

  Das Grundrecht dient der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht um eine Konkretisierung des allgemeinen Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, um die „Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht“ (BVerfGE 97, 228/265), weiterhin Gast- und Hotelzimmer, Zimmer in Studentenwohnheimen oder Altersheimen. 

Vor diesem Hintergrund sind abgeschlossene Wohnungen, Appartements und Zimmer in Studentenwohnheimen zweifelsohne durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt.  

nach Ihrem Mietvertrag darf der Hausmeister nicht einfach so in die Zimmer kommen.

Vor diesem Hintergrund ist das von Ihnen beschriebene Verhalten nicht in Ordnung und nach meiner Bewertung auch durchaus potentiell strafrechtlich relevant.

Ihre Geschichte klingt so als würde der Hausmeister das ganz bewusst machen. Vielleicht werden Sie auch von ihm beobachtet oder man versucht Sie aus der Wohnung zu vertreiben. Das Problem ist, dass Ihre Hausverwaltung das nicht ernst nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Röthig

Rechtsanwalt

Ich wundere mich etwas, dass du dich anscheinend so gut im deutschen Strafrecht auskennst - und andererseits nicht das geringste über Ungeziefer-Vermeidung.

Was war doch gleich der Grund für die "heftige Unordnung" in deinem Zimmer? Dass du psychisch krank bist? Oder dass du Ausländer bist? Das habe ich noch nicht verstanden...

schlapp2  14.07.2020, 21:10

111

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:16

Wieso gibst du mir Schuld? Kakerlake war bei den allen!! im Wohnheim A

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:18
@darlehenspaar

Dann prüft man erst recht gründlich, ob man eventuell welche mitnimmt!

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:19
@ErsterSchnee

Das rechtfertigt nicht dass man absichtlich keine Ankuendigung verschickt, um Schlafzimmer zu fotographierien lol

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:20
@darlehenspaar

Du hast ihn reingelassen. Punkt. Dazu muss er keine Ankündigung verschicken.

Und kannst du Gedanken lesen? Oder woher weißt du, WARUM er keine Ankündigung verschickt hat?

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:27
@ErsterSchnee

Nein hab ich ihn nicht reingelassen. Er hatte die Tuer aufgemacht waehrend ich im Bett schlafe. das ist Straftat.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:27
@darlehenspaar

Zitat von dir: "Ich hab eigentlich den Zutritt zugelassen, weil ich dachte, dass er was aktues beheben will."

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:28
@ErsterSchnee

Ja nachdem er aufgemacht hatte war ich danach auf und sah ihn und dann hab ich mit ihm gerdet dann zugelassen. das war aber keine Zulassung um ueberhaupt die Tuer aufzumachen waehrend ich schlafe.

Begreifst du?

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:32
@darlehenspaar

Ich begreife, dass deine psychischen Probleme anscheinend schlimmer sind als gedacht. Vielleicht solltest du diese erstmal behandeln lassen (am besten in deiner Muttersprache), bevor du dich so komplexen Dingen wie einem Studium und dem Verhalten im Studentenwohnheim widmest.

Alles zusammen scheint ja nicht zu funktionieren.

salome77  14.07.2020, 11:41
@darlehenspaar

Laut anderer Fragen wurde Deiner WG bescheid gesagt. Das Du es nicht mitbekommst ist Den Verschulden oder Deine Mitbewohner wollten Dich auflaufen lassen. Ich nehme Letzteres an.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:42
@salome77

Nein. Die Mitbewohner schickte nur Email.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:43
@salome77

Wieso kannst du nicht begreifen dass mich heir aergert dass er fotos in Schlafzimmer macht und nicht Hausfriedensbruch.

Hausfriedensbruch aergert mich nicht wenn man wirklich was sinnvolles machen will.

salome77  14.07.2020, 11:48
@darlehenspaar

Indem er Dein Chaos fotografierte, stellte er fest, wo die Kakerlaken herkamen und warum sie sichvermehren konnten. Sei froh, dass das Studentenwerk Dich nicht noch den Kammerjäger hat bezahlen lassen.

Ich würde mir aber eher Gedanken machen, warum Deine Mitbewohner den Hausmeister auf Dich angesetzt haben und wie Du solche Zustände in Deinem neuen WG-Zimmer vermeiden kannst, denn sonst bist Du schneller raus als Dir lieb ist. Und das Studentenwerk wird Dir gewiss kein neues Zimmer vermieten, sondern wird froh sein, dass Du raus bist.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:49
@darlehenspaar

Weil der Hausmeister gekommen ist, im etwas zu erledigen - was er nicht konnte, weil DU nicht aufgeräumt hattest!

Das muss er vor seinem Auftraggeber rechtfertigen - und so, wie du dich hier gibst, ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass du alles abstreitest und einfach behauptest, dass er gar nicht dagewesen ist...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:50
@salome77

1- Das Vorgehen war eher unproduktiv, da ich dachte dass der Wohnheim auch Kakerlake hatte. Man haette eher mir Bescheid geben damit ich aufraeume und reinige bevor sie fortpflanzen. Sie blieben einfach langezeit unbehandelt weil mir niemand sagte. Das ist unproduktiv.

2- Studentenwerk hat keine Gnade. Wenn es Rechtsgrundlage gibt dass ich zahle, werden sie Rechnung verschicken.

3-Ich hab das Verhalten damals in 2018 geduldet.

Jedoch raste ich jetzt aus weil ich in 2019 viel schlimm erlebt hab.

Es gab von ihm auch Mobbing bzw Schikane in zahlreichen Situationen im folgenden Jahr. Zudem gibt es einen Ehemaligen Mitbewohner auf Google Bewertungen , der vorher von ihm diskriminierend wurde. Ich hab ihn auf Facebook gefunden und er bestätigte meine Bemerkungen. 

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:53
@darlehenspaar

Niemand muss einem erwachsenen Menschen sagen, dass er Ordnung halten muss, damit kein Ungeziefer kommt und sich vermehrt.

Normalerweise lernt man sowas zuhause. Oder man kommt von irgendwo, wo Kakerlaken zum Leben gehören und man sich nicht daran stört...

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:57
@darlehenspaar

Davon ab, dass ich clever genug bin, nicht einfach irgendwelche dubiosen Links anzuklicken - was sollte das beweisen?

Es ändert nichts daran, dass DU die Kakerlaken eingeschleppt hast - und dass DU ihnen ideale Möglichkeiten bietest, sich zu vermehren.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:58
@ErsterSchnee

Hey! Straftaten und verletzung der Menschenrechte sind diskussionslos unerlaubt.

Falls du das nicht begreife, wuensche ich dir alles gute.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:59
@darlehenspaar

Ich kann mich nur wiederholen - arbeite erstmal deine psychischen Probleme ab - und DANN widme dich anspruchsvolleren Dingen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:00
@ErsterSchnee

Nein. Dass ich unhygiensch bin darfst du mich abmahnen und kuendigen. Keine Straftaten oder Verletzung der Privatspahere.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:01
@darlehenspaar

ICH würde noch etwas ganz anderes mit dir machen, wenn du Kakerlaken anschleppst. Und zwar sowohl als Vermieter - als auch als Mitbewohner.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:02
@ErsterSchnee

Ja ok mach das.

Ich hab das Verhalten damals in 2018 geduldet.

Jedoch raste ich jetzt aus weil ich in 2019 viel schlimm erlebt hab.

Es gab von ihm auch Mobbing bzw Schikane in zahlreichen Situationen im folgenden Jahr. Zudem gibt es einen Ehemaligen Mitbewohner auf Google Bewertungen , der vorher von ihm diskriminierend wurde. Ich hab ihn auf Facebook gefunden und er bestätigte meine Bemerkungen. 

Hier ist mein Gespraech mit dem ehemaligem Mitbewohner

https://scontent-ber1-1.xx.fbcdn.net/v/t1.15752-9/108131050_625869741380652_389363421657368267_n.png?_nc_cat=105&_nc_sid=b96e70&_nc_eui2=AeHe_Hp-wDGcJhYqEfrlP1vrPbMgEA8Fuo49syAQDwW6jgFnVISoEKhnfoJDX0wN52YE4zK9wGShAR8fYcfIibaq&_nc_ohc=mg2Mz5MK5woAX9PLpzg&_nc_ht=scontent-ber1-1.xx&oh=637b056250ae247f142e0b443e148335&oe=5F329D15

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:03
@darlehenspaar

Warum schreibst du ständig dasselbe? Auch wenn das gar nichts mit der Sache zu tun hat?

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:04
@ErsterSchnee

Alles muss legal laufen. Wenn die WG-Mitbewohner einen Mitbewohner unhygienisch oder unverträglich finden, kann der Vermieter abmahnen und kündigen. Dabei hat er Beweis bzw Zeugenaussagen. Das ist keine Angelegenheit für die selbstunsicheren Mitarbeiter um Macht missbräuchlich ausüben. 

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:06
@darlehenspaar

Mit voller Absicht Ungeziefer zu verbreiten ist auch nicht legal.

Beleidigungen übrigens auch nicht (falls du dich noch erinnerst, was du geschrieben hast).

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:06
@ErsterSchnee

Wo war die Absicht? Die Eier sind klein und verstecken sich in gegenstaenden. Wo war meine Absicht und wieso wuerde ich das machen?

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:11
@darlehenspaar

Keine Ahnung, wieso Menschen sowas machen. Bosheit? Dummheit? Keine Ahnung...

Im übrigen können Eier sich nicht verstecken - und bei schon bestehendem Ungeziefer-Befall ist man eben ganz besonders gründlich und putzt lieber doppelt (statt gar nicht)...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:12
@ErsterSchnee

1- Du hast den illigalen Eintritt geduldet

2- Du hast die illegale Bildaufnahmen geduldet.

3- Jetzt begreifst du was auch nicht

Ein Befall sollte daher bekämpft werden, sobald er erkannt ist. Die Ungeziefer rechtzeitig zu entdecken, ist jedoch schwierig: Tagsüber verstecken sich Kakerlaken in Schlupfwinkeln. Erst in der Abenddämmerung oder nachts kommen sie aus ihren Verstecken und werden auch erst dann entdeckt.

Quelle https://www.t-online.de/heim-garten/haushaltstipps/id_74073286/kakerlaken-bekaempfen-so-werden-sie-die-schaben-los.html

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:13
@darlehenspaar

Ich habe den illegalen Eintritt und die Bildaufnahmen geduldet?

Nein, keineswegs - ich war noch nicht mal dabei!

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:15
@ErsterSchnee

Ja du hast geduldet in dem du gesagt hast : Ankuendigung ist unnoetig und Er darf klingeln obwohl er die Tuer mit schluessel aufmacht.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:15
@darlehenspaar

Es war doch aber bekannt, dass die Kakerlaken auch schon VOR deinem Umzug in Wohnheim B in Wohnheim A waren. Also muss ja irgendjemand sie entdeckt haben - nur DICH hat das ganze einen Scheiß interessiert...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:16
@ErsterSchnee

Sie haben sie schon da behandelt... Ich sah die nicht.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:17
@darlehenspaar

Erstens ist das kompletter Blödsinn, dass ich dadurch irgendetwas geduldet hätte - und zweitens ist eine Ankündigung noch immer nicht notwendig - ganz egal, wie oft du das noch behauptest.

Davon ab WURDE die WG ja informiert. Wenn DU das nicht mitbekommst, ist das nicht die Schuld des Vermieters. 🤷

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:18
@darlehenspaar

Dann musst du genauer hingucken. Der Vermieter kann nichts dafür, dass du blind bist...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:18
@ErsterSchnee

Wieso ist es nicht notwendig?

ich bekam die immer in Wohnheim A

Sehr geehrte Mieter ,

zur Prävention und auch Bekämpfung der immer wieder auftretenden Befälle mit Schaben in Ihrem Wohnheim wird ihr Hausmeister gemeinsam mit den Kollegen der Schädlingsbekämpfung am Donnerstag und Freitag (3. und 4.Mai) alle Zimmer der fünften, sechsten und siebten Etage der Vettersstraße 67 begehen. Die Begehung beginnt um 8.00 Uhr morgens, Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:20
@darlehenspaar

Weil es kein Gesetz und keinen Vertrag gibt, der diese Ankündigung vorschreibt. So einfach ist das.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:21
@ErsterSchnee

Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Die Regel sind jedoch 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten 14 Tage. Möchte der Vermieter andere Personen mitbringen (Handwerker, Sachverständige etc.), so sind diese Personen in der Anmeldung zu nennen.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:24
@darlehenspaar

Da steht noch immer nicht, dass es dem Vermieter untersagt ist, bei dir zu klingeln, um zu gucken, ob du zuhause bist und ggf. etwas erledigt werden kann.

Davon ab WURDE die WG informiert - und damit auch du.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:25
@ErsterSchnee

Ok er hatte nicht geklingt. Er hatte Straftat begangen.

Nein WG wurde nicht informiert. WG ist 7 Personen. Nur 2 merkten und haben EMAIL an Hausmeister geschickt.

Hausmeister B nutzte Generalschlüssel, um mein Schlafzimmer (geschlossen mit Schließzylinder) aufzumachen, während ich im Bett schlafe und hatte Psychoterror genutzt um mich zu überzeugen, dass er das Zimmer betritt. Er kam wegen zickiger Beschwerde von den Mitbewohnern.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:35
@darlehenspaar

Nein, wenn Mitbewohner sich beschweren, dass du für den Ungeziefer-Befall verantwortlich bist, hat das nichts mit "Zickigkeit" zu tun. DEIN Verhalten schon eher...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 13:08
@ErsterSchnee

Beweis dass die 2 Mitbewohnerinnen wegen boesartigen Absichten gehandelt hatten.

Das war meine Email an die Mitbewohnerinnen damals

Mir wurde vom Studentenwerk mitgeteilt , dass Sie mich nicht gern als Mitbewohner wollen .

Studentenwerk hat mir die Gründe mitgeteilt .

1- Kakerlaken. .. Die sind mit mir mitgebracht nicht weil ich nicht hygienisch bin . Ich wohnte in Wohnheim Vetterstrasse 67 . Da gab es dieses Problem im Allgemein ... bei allen Bewohnern und es gab dauernd Untersuchungen . Dieses WOhnheim ist jetzt wegen Renovierung geschlossen , deshalb bin ich hier . Ich dachte das ist bei euch auch . deshalb hab ich mich nicht beschwert . Ich sagte vielleicht hier wie da .

Sobald Anna mir deswegen angesprochen hat . Sie hat das spät gemacht . Hab ich sofort ein Mittel gekauft und mein Zimmer mehrfach gereinigt . Das heißt : Ich reagiere auf eure Hinweise Sofort !! nicht einfach ignorieren oder sehr spaet reagieren .

2- Mein Zimmer riecht : Ich nehme Omega 3 . Bei der reinigung vom Zimmer sind einige Kapseln kaputt gegangen und mit dem Wasser gemischt . Ich hab den Geruch nicht gemerkt . Sobald Anna mir gesagt hat : Ahmed dein Zimmer riecht Fisch . Ich ging sofort zum Supermarkt und ich hab 20 EUR ausgegeben , um verschiedene Mittel dagegen zu kaufen . dann hab ich mehrfach die anderen gefragt : Anne + Mehrdaad : Riechest du was ? riechest du was ? sie sagten nein . alles gut jetzt dann hab ich gesagt : wenn du etwas riechst wieder melde dich bei mir .

3- Sie sagen ich meide euch anders gesagt : ich bin asozial

Ich leide unter Depression . Depression ist bei mir bis dem Alter 28 Jahre alt geblieben , weil in meinem Land sowas nicht ernstgenommen ist . Ich nehme momentan Antidepressiva . Ich kann euch sogar das zeigen .

Das ist eigentlich nicht der Grund fuer sowas , weil ich trozt ADHS sehr offen und kontaktfreudig bin .

Der Grund ist eigentlich :

Da ich unter Depression leide , war ich irgendwie mehrmals anfällig fuer den Narzisstischen Missbrauch . Narzissten sind sehr manipulativ . Dadurch hab ich gelernt : Am Anfang muss ich eher zurückhaltend sein . Ja ich finde euch ehrlich gesagt : Tolle Menschen . Ich will euch nicht belasten . und wenn ihr draussen seid und spricht ihr ueber private Themen , warte ich , damit ihr einen freien Raum habt . Ich kann trotz Depression gern mit euch sprechen und reden und kochen und so weiter . Aber ich bin erst seit kurzem eingezogen und wir sind in der Klausurzeit und ich hab schon gesagt ich bin eher am Anfang so .

Ich bin ehrlich gesagt geschockt , weil er euch bei mir nicht gemeldet habt , und einfach Beschwerde beim Vermieter gemacht habt .

Ich biete euch an , dass ich selber ohne Zwang vom Vermieter rauszugehe , sobald ich nicht ernsthaft und absichtlich auf einen Hinweis von euch nicht reagiere .

Ich spreche mit euch heute wieder darueber.

Die Mitbewohnerinnen sagten mir dass sie nicht gesagt hatten dass sie mich nichgt wollen und dass sowas vom studentenwerk erfunden wurde um mich einzuschuechtern und sie haben sich entschuldigt dass sie so gehandelt hatte weil es missverstaenisse gab

ErsterSchnee  14.07.2020, 13:32
@darlehenspaar

Dann sagen deine Mitbewohner dir wohl nicht die Wahrheit...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 13:38
@ErsterSchnee

Studentenwerk-Mitarbeiterin sagte mir die allen Mitbewohner wollen dich nicht. Sie wussten aber gar nix deswegen. LOL.

Kristall08  14.07.2020, 13:41
@darlehenspaar

Oben behauptest du wieder was anderes. Du musst schon mal bei deiner Storyline bleiben.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 13:42
@Kristall08

Ich investierie keine Zeit in solch einem Streit, was schon abgelaufen ist.

Eher geniesse ich das Geld was ich durch unerlaubte Ruecklastschriften und unbezahlte Rechnungen bekommen hab, wo die Glaeubger vergeblich und erfolglos versuchen, das einzufordern.

Kristall08  14.07.2020, 13:45
@darlehenspaar

Mal sehen, wie lange noch... 😈

Wo spürst du die Nadel, die ich gerade reinsteche? 😁

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 13:46
@Kristall08

LOOOOOOOOOOL ich hab das denen gesagt.

Kristall08  14.07.2020, 13:46
@darlehenspaar

Bauch war falsch. Das hat ja keinen Sinn bei Fettschichten.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 13:48
@Kristall08

Es ist wirklich dumm, um dieses Thema in details zu besprechen.

Auch wenn der Hausmeister illegal gehandelt hatte. Was bringt das jetzt?

Sowas hat keine Erfolgsaussichten bei den allen Gerichten oder Behoerden.

Eher sucht man was produktives wie ich ja gemacht hab in dem ich viel Geld erlangt hab.

Kristall08  14.07.2020, 15:22
@darlehenspaar
Es ist wirklich dumm, 

Du sagst es.

Allerdings bist du es, der immer wieder davon anfängt.

Eher sucht man was produktives wie ich ja gemacht hab in dem ich viel Geld erlangt hab.

Ich wäre nicht stolz darauf, ein mieser kleiner Betrüger zu sein.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 15:43
@salome77

Hab gerade einen Anwalt online gegen 25 Eur gefragt.

Sehr geehrter Fragesteller,

der Vermieter muss mit Ihnen direkt eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren.

Der Mitbewohner, der einen eigenen Vertrag hat, ist kein Vertreter von Ihnen (es sei denn, Sie hätten etwas anderes mit Ihrem Vermieter vereinbart) und damit gelten die §§ 164 ff BGB nicht, wonach eine Willenserklärung, die ein Vertreter abgibt, auch für und gegen den Vertretenen gilt.

Der Mitbewohner war allenfalls ein so genannter Erklärungsbote des Vermieters. Der Mitbewohner hätte im Auftrag des Vermieters höchstens bei Ihnen anfragen können, ob die Wohnungsbesichtigung in Ordnung wäre und dies dann dem Vermieter wiederum ausrichten.

Wenn dieser Mitbewohner die Anfrage aber gar nicht an Sie weitergeleitet hat und Sie die Anfrage damit auch gar nicht bestätigen konnten, sind Sie nicht schuld, sondern der Vermieter, der die Wohnungsbesichtigung nicht 24 Stunden vorher Ihnen gegenüber wirksam angekündigt hat.

Der Vermieter hätte sich einen zuverlässigeren Erklärungsboten suchen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Judith Freund

Rechtsanwältin

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 19:03
@salome77

Bitte lies dies nochmals ganz genau gut:

Das Verhalten der Mobber schadet dem Ruf des Arbeitgebers.

Das Verhalten der Mobber ist der Firma nicht wirtschaftlich da sie handeln um deren Interessen zu befriedigen.

Solche Mentalitäten sind niemals positiv für deinen Betrieb. 

Ich hab zum Glueck hohe Toleranz. Also ich kann gern viel dulden, wenn das wirklich zweckmaessig ist.

Aber er hatte auf den Kammerjaeger 3 Tage gewartet und in diesen 3 Tagen hatte er mir kein Bescheid gesagt.. auch nach seinem Besuch hab ich nicht schnell geraeumt, da ich dachte dass das Problem einfach in diesem Wohnheim auch und dass sie einfach mich besuchen wie sie mich da besuchten.

Produktives und Wirtschaftliches Verhalten wenn man sehr schnell mir per Email sagt:

Hi , Du hast Kakerlake beim Umzug mitgenommen, bitte raeume auf und wir kommen bald um das zu beseitigen.

Hier schaffst du viel bevor sie weit fortpflanzen.

ZEIT ONLINE: Es heißt, Manager mit psychopathischen Zügen seien gut für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Herr Hoffmann, können Sie das bestätigen?

Jens Hoffmann: Auf keinen Fall. Psychopathen sind gefährlich – auch für den Unternehmenserfolg.

ZEIT ONLINE: Warum?

Hoffmann: Weil sie extrem gefühlskalt und hochmanipulativ sind. Sie denken nicht an das Unternehmen, sondern handeln nur in ihrem eigenen Interesse. Sie haben Spaß an Dominanz und Kontrolle. Sie demütigen gern andere und mögen es oftmals auch, wenn andere Angst vor ihnen haben. Selbst haben sie keine Angst. Gerade das macht sie in Führungspositionen gefährlich, denn sie treffen oft hochriskante Entscheidungen, die ein Unternehmen in den Ruin treiben können.

Kristall08  14.07.2020, 21:56
@darlehenspaar

Warum gibst du jetzt noch Geld für eine anwaltliche Beratung aus in einer Sache, die längst gelaufen ist?

Bist du so dumm?

Es bringt außerdem nichts, sich einen Zweitaccount zuzulegen, um sich selber unterstützende Kommentare zu schreiben. Dein Deutsch ist so schlecht, dass das sofort auffällt. 😈

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:15

Ich wusste gar nix da sie sich verstecken.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Es macht für die grundrechtliche Beurteilung keinen Unterschied, ob es sich um eine Wohnung handelt, bei denen Art. 13 Abs. 1 GG für gehalten wird, oder um gemietete Räume innerhalb eines Studentenwohnheim.

 Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), GG I, 4. Aufl. 1999, Art. 13 Rn. 31; Roller, VSSR 2001, 335 (340); vgl. auch Kühne, in: Sachs (Hrsg.), GG, 3. Aufl. 2003, Art. 13 Rn. 17.  

  Das Grundrecht dient der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht um eine Konkretisierung des allgemeinen Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, um die „Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht“ (BVerfGE 97, 228/265), weiterhin Gast- und Hotelzimmer, Zimmer in Studentenwohnheimen oder Altersheimen. 

Vor diesem Hintergrund sind abgeschlossene Wohnungen, Appartements und Zimmer in Studentenwohnheimen zweifelsohne durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt.  

nach Ihrem Mietvertrag darf der Hausmeister nicht einfach so in die Zimmer kommen.

Vor diesem Hintergrund ist das von Ihnen beschriebene Verhalten nicht in Ordnung und nach meiner Bewertung auch durchaus potentiell strafrechtlich relevant.

Ihre Geschichte klingt so als würde der Hausmeister das ganz bewusst machen. Vielleicht werden Sie auch von ihm beobachtet oder man versucht Sie aus der Wohnung zu vertreiben. Das Problem ist, dass Ihre Hausverwaltung das nicht ernst nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Röthig

Rechtsanwalt

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:17
@darlehenspaar

Der Hausmeister ist ja auch nicht "einfach so" in dein Zimmer gekommen - du sagst ja selber, dass du ihm das erlaubt hast.

Und natürlich weiß man bei Kakerlakenbefall, dass die Viecher sich auch verstecken und nicht freiwillig rausspazieren, wenn man sie darum bittet...

Das geht gar nicht, er darf nicht einfach bei dir eindringen und deinen Raum fotografieren. Ich würd mal mit der Polizei sprechen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:12

Ich hab eigentlich den Zutritt zugelassen, weil ich dachte, dass er was aktues beheben will.

Brudiiimusslos  14.07.2020, 11:14
@darlehenspaar

Hm ok tretzdem hat er gelogen

Binchen1208  14.07.2020, 11:19
@Brudiiimusslos

Vielleicht wollte er wirklich was machen, hat es aber nicht machen können durch die beschriebene heftige Unordnung.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:23
@Binchen1208

Wieso keine ankuedigung?

Binchen1208  14.07.2020, 11:24
@darlehenspaar

Ich denke er wollte nachweisen, dass er nichts machen konnte. Wie hätte er das sonst machen sollen?

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:27
@ErsterSchnee

Vertraglich ist Ankuendigung erforderlich.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:31
@ErsterSchnee

§ 7 Allgemeiner Zugang zu den Zimmern (1) Der Mieter ist verpflichtet, werktäglich nach Vorankündigung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr dem Vermieter oder seinen Beauftragten den Zugang zu den Mieträumen zu ermöglichen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:32
@Binchen1208

Fotos in Schlafzimmers ist straftat. Das ist hoeschstpersoenliches Lebenbereich.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:34
@darlehenspaar

Ja und? Da steht nur, dass der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Zugang zu gewähren, wenn er sich angekündigt hat.

Da steht nicht, dass es dem Vermieter verboten ist, bei dir zu klingeln und ggf. etwas zu erledigen, wenn du zuhause bist.

Binchen1208  14.07.2020, 11:36
@darlehenspaar

Ich denke, du hast Recht damit und das wirst du auch bekommen. Trotzdem finde ich dein Verhalten nicht okay und kann ein bisschen mit dem Hausmeister mitfühlen. Denk doch einfach mal drüber nach, ob du vielleicht auch selbst einen Fehler gemacht hast und was du hättest besser machen können.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:37
@ErsterSchnee

1- Tuer mit schluessel aufmachen ist straftat!!! Das sind abgeschlossene Raeume

2-Ankuendigung ist laut den Gerichtsurteilen : Mindestens 24 Stunden werden als angemessen angesehen. Es erfolgt Schriftlich.

Binchen1208  14.07.2020, 11:37
@ErsterSchnee

Ja, das denke ich auch. Ich dachte du meinst mit Ankündigung, dass er einfach Bilder gemacht hat. Ich denke du hättest ihn nicht reinlassen müssen ohne Ankündigung, aber da du es gemacht hast, durfte er natürlich rein.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:38
@darlehenspaar

Nochmal - es ist dem Vermieter nicht verboten, bei dir zu klingeln. Du hast den Vertrag falsch verstanden!

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:38
@Binchen1208

Ich hab das Verhalten damals in 2018 geduldet.

Jedoch raste ich jetzt aus weil ich in 2019 viel schlimm erlebt hab.

Es gab von ihm auch Mobbing bzw Schikane in zahlreichen Situationen im folgenden Jahr. Zudem gibt es einen Ehemaligen Mitbewohner auf Google Bewertungen , der vorher von ihm diskriminierend wurde. Ich hab ihn auf Facebook gefunden und er bestätigte meine Bemerkungen. 

Binchen1208  14.07.2020, 11:38
@darlehenspaar

Wieso hat er denn den Schlüssel benutzt, wenn du ihn reingelassen hast? Irgendwie passt das nicht zusammen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:38
@ErsterSchnee

Er hatte nicht geklingt. Er hatte die Tuer mit schluessel eigenmaechtig aufgemacht.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:40
@Binchen1208

Seid ihr schlau?

Er hatte erstmal mit schluessel aufgemcht. Dabei war ich im bett, dann bin ich auf um mit ihm zu reden und hab dann es zugelassen dass er weiter im Zimmer was macht.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:41
@darlehenspaar

Du hast ihn aber nicht rausgeworfen - was du durchaus hättest machen können.

Und das hat noch immer nichts damit zu tun, ob er sich angekündigt hat oder nicht.

Du solltest vielleicht auch mal DEIN Verhalten überdenken - und nicht immer nur die Schuld bei "den anderen" suchen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 11:43
@ErsterSchnee

Du darfst nicht mein Schlafzimmer zu betreten begreifst du?

Antwort von Anwalt:

nach Ihrem Mietvertrag darf der Hausmeister nicht einfach so in die Zimmer kommen.

Vor diesem Hintergrund ist das von Ihnen beschriebene Verhalten nicht in Ordnung und nach meiner Bewertung auch durchaus potentiell strafrechtlich relevant.

Ihre Geschichte klingt so als würde der Hausmeister das ganz bewusst machen. Vielleicht werden Sie auch von ihm beobachtet oder man versucht Sie aus der Wohnung zu vertreiben.

ErsterSchnee  14.07.2020, 11:43
@darlehenspaar

Ich will dein Schlafzimmer auch gar nicht betreten - verstehst du?

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:23
@ErsterSchnee

Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Die Regel sind jedoch 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten 14 Tage. Möchte der Vermieter andere Personen mitbringen (Handwerker, Sachverständige etc.), so sind diese Personen in der Anmeldung zu nennen.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html

ich bekam die immer in Wohnheim A

Sehr geehrte Mieter ,

zur Prävention und auch Bekämpfung der immer wieder auftretenden Befälle mit Schaben in Ihrem Wohnheim wird ihr Hausmeister gemeinsam mit den Kollegen der Schädlingsbekämpfung am Donnerstag und Freitag (3. und 4.Mai) alle Zimmer der fünften, sechsten und siebten Etage der Vettersstraße 67 begehen. Die Begehung beginnt um 8.00 Uhr morgens, Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:25
@darlehenspaar

Ist in diesem Fall überhaupt nicht relevant.

Und es wird weder besser noch richtiger, je öfter du es aufschreibst.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:26
@ErsterSchnee

WG wurde nicht informiert.

WG ist 7 Personen.

2 haben Email geschickt und entsprechend wurde den illegalen Eintrtt geplant. Fertig. die anderen 4 Wussten nicht.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:37
@darlehenspaar

Dann ist es die Schuld der beiden WG-Bewohner. Der Vermieter kann davon ausgehen, dass diese beiden die anderen entsprechend informieren.

Demzufolge war der Zutritt auch rechtmäßig. Der Besuch würde angekündigt, du hast dem im Vertrag zugestimmt (auch dass deine Anwesenheit nicht erforderlich ist) - also alles gut!

Dem Anwalt hast du vermutlich auch nur die halbe Geschichte erzählt - sonst hätte er anders geantwortet...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:41
@ErsterSchnee

Es gibt hier kein Davon ausgehen.

Man schickt offiziell Ankuendigung. Vorm Gericht kannst du nicht sagen : ich bin davon ausgegangen lol. Gericht fragt dich nach Beweis dass du IHM angekeundigt hattest nicht dass du andere angekeundigt.

Die Zimmer sind abgeschlossene Räume auch wenn sie in Studentenwohnheim oder WG sind. Im Vertrag steht:  "Zugang ermöglichen" (Subjekt ist der Mieter). Es stimmt nicht, dass der Vermieter sich selbst Zugang verschaffen darf. besonders wenn es vorher keine Ankündigung gibt.

Kristall08  14.07.2020, 12:44
@darlehenspaar

An anderer Stelle hast du gesagt, es sei eine Email geschickt worden. Dass du das nicht mitbekommen hast, ist ja nicht das Verschulden des Hausmeisters.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:44
@Kristall08

Nein. Er hatte bei dem oben genannten Fall keine Email geschickt.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:45
@Kristall08

Das war bei anderen Faellen.

Kristall08  14.07.2020, 12:45
@darlehenspaar
Gericht fragt dich nach Beweis dass du IHM angekeundigt hattest nicht dass du andere angekeundigt.

Und den Satz jetzt noch einmal in einem ordentlichen Deutsch.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:52
@darlehenspaar

Du bist verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen - durch Anwesenheit oder Bevollmächtigung. Du hast nicht geöffnet, der Hausmeister kam rein, du hast ihn nicht rausgeworfen. Also hast du es erlaubt und ermöglicht.

Und wenn die WG informiert ist, bist DU auch informiert. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zusätzlich zu WG nochmal jeden Bewohner einzeln anzuschreiben.

Und nochmal - die Ankündigung HAT es gegeben - auch wenn du dich noch so dagegen sperrst. Der Fehler liegt nunmal bei DIR!

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:53
@ErsterSchnee

Mein Anwalt sagte mir er ist verpflichtet dir schriftlich zu informierien. Wieso sollte ich dir hier glauben?

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:56
@darlehenspaar

Weil dein Anwalt nur die halbe Geschichte kennt - somit kann er auch nur aufgrund der ihm bekannten Details antworten. Denn würde er ALLE Details kennen, würde er anders antworten, weil dann die Rechtslage auch anders wäre.

Du hast hier ja auch schon Dinge behauptet, die sich im Nachhinein als schlichtweg FALSCH herausgestellt haben.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:57
@ErsterSchnee

Beweis dass er Ankuendigung geschickt hatte.

ErsterSchnee  14.07.2020, 12:58
@darlehenspaar

Das kann er ohne weiteres durch den Mailverlauf beweisen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 12:59
@ErsterSchnee

Ok falls das wirklich geschah,dann alles gut.

Ich bespreche hier falls es sowas nicht gab.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 15:50
@ErsterSchnee

Hab gerade einen Anwalt online gegen 25 Eur gefragt.

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?novarnish=1&topic_id=345904

Ich sagte ihm WG in Studentenwohnheim

Sehr geehrter Fragesteller,

der Vermieter muss mit Ihnen direkt eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren.

Der Mitbewohner, der einen eigenen Vertrag hat, ist kein Vertreter von Ihnen (es sei denn, Sie hätten etwas anderes mit Ihrem Vermieter vereinbart) und damit gelten die §§ 164 ff BGB nicht, wonach eine Willenserklärung, die ein Vertreter abgibt, auch für und gegen den Vertretenen gilt.

Der Mitbewohner war allenfalls ein so genannter Erklärungsbote des Vermieters. Der Mitbewohner hätte im Auftrag des Vermieters höchstens bei Ihnen anfragen können, ob die Wohnungsbesichtigung in Ordnung wäre und dies dann dem Vermieter wiederum ausrichten.

Wenn dieser Mitbewohner die Anfrage aber gar nicht an Sie weitergeleitet hat und Sie die Anfrage damit auch gar nicht bestätigen konnten, sind Sie nicht schuld, sondern der Vermieter, der die Wohnungsbesichtigung nicht 24 Stunden vorher Ihnen gegenüber wirksam angekündigt hat.

Der Vermieter hätte sich einen zuverlässigeren Erklärungsboten suchen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Judith Freund

Rechtsanwältin

ErsterSchnee  14.07.2020, 16:01
@darlehenspaar

Wie gesagt - ohne alle Details kann der Anwalt auch keine korrekte Auskunft geben. Oder hast du zum Beispiel deinen Mietvertrag mitgeschickt?

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:08
@ErsterSchnee

Das war abgesehen vom meinen Fall. Hier ging draum dass der Vermieter dem Vertragsinhaber direkt bescheid geben muss.

Falls der Hausmeister das bei meinem Fall hatte, ist alles ok.

Du darfst aber das nicht verdrehen.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:09
@ErsterSchnee

Vertrag ist hier ein Kriterium. Niemand hat Vertrag fuer die WG. jerder hat Vertrag fuer sein Zimmer.

ErsterSchnee  14.07.2020, 16:17
@darlehenspaar

Und deine Frage kann man nur korrekt beantworten, wenn man (neben anderen Details) den genauen Wortlaut deines Vertrages kennt.

Also - hast du den mitgeschickt? Wenn nicht, ist die Antwort vom Anwalt für nichts zu gebrauchen. 25 Euro in den Sand gesetzt. Herzlichen Glückwunsch!

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:18
@ErsterSchnee

Du hast gesagt man darf jemandem von der WG sagen und so ist es ausreichend und dass ich es nicht mitbekommen hab ist das meine Schuld.

Das ist schwachsinn. Egal alles.

ErsterSchnee  14.07.2020, 16:21
@darlehenspaar

Ist kein Schwachsinn - aber egal - wenigstens DAMIT hast du Recht...

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:24
@ErsterSchnee

Du hast mir gesagt: Der Hausmeister sagte der WG und deshalb ist alles gut.

1- Er sagte niemandem. Er bekam nur Nachricht von 2 aus 7 Mitbewohnern.

2- Wieso ausreichend? Es gibt Vertrag zwischen mir und ihm. Er muss wirksam mir ankuendigen. Laut dem Vertrag und laut dem Anwalt.

darlehenspaar 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:27
@ErsterSchnee

Ich hab bei denen wegen der kompletter Geschichte fristlos gekuendigt und hilfsweise fristgericht gekuendigt.

Sie koennten wegen der fristloser Kuendigung vorm Amtsgericht klagen wenn sie recht haben. Sie werden mich sowieso loswerden da ich gleichzeitig fristgercht gekuendigt hab.

Jedoch mussten sie die fristlose kuendigung annehme, weil sie Angst vorm Gericht haben weil sie im Unrecht sind.

Sehr geehrter Herr xxx,

wir haben Ihre Kündigung erhalten und akzeptieren diese.

Bitte teilen Sie mir noch mit wann Sie das Zimmer verlassen möchten. Wir werden Ihnen dann einen anderen Hausmeister für die Übergabe schicken.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

ErsterSchnee  14.07.2020, 17:39
@darlehenspaar

Die haben keine Angst vorm Gericht - die sind heilfroh, dass sie dich so schnell los werden!