Schlossfalle kaputt und in Zimmer eingesperrt. Wer bezahlt?
Hallo an alle,
ein Freund von mir wohnt in München in einem Wohnheim, Samstag Abend ist die Schlossfalle kaputt geworden, diese lag dann verkeilt zwischen Tür und Rahmen und er war somit eingesperrt in seinem Zimmer. Daraufhin hat er den Hausmeister angerufen, dieser meinte er muss bis Montag warten. Natürlich war das keine Option, auch Brandschutz bedingt ist sowas aus unserer Sicht mehr als fahrlässig. Deswegen wurde die Tür selbstständig geöffnet, die kaputte Schlossfalle ist somit endgültig abgebrochen.
Heute war der Hausmeister da und hat sich beschwert warum man überhaupt anruft und gesagt, dass das natürlich aus der Tasche des Mieters zu bezahlen ist. Genau dort werde ich stutzig.
Ein Türschloss muss eine normale Benutzung doch standhalten und durch die entstandene Notsituation muss man ja die Tür wieder öffnen.
Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall? Wer muss die Kosten übernehmen?
6 Antworten
Bei "normaler Benutzung" geht kein Schloss kaputt. Ihr werdet also begründen müssen, wie das passiert ist, Hoffentlich hat er eine private Haftpflichtversicherung. Die bewahrt ihn auch vor unberechtigten Ansprüchen.
Ja ne war kompletter Unfug. Der Vermieter muss sich um die Instandhaltung kümmern und kaputte Türen, die Leute einsperren sind sogar Fahrlässig bzgl. Sicherheit. Braucht keine Haftpflicht, nur Argumente.
Wie gesagt. Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen (auch vor Gericht) zurück
Das ist etwas rechtliches und je nachdem was das kostet gibt es die Möglichkeit sich an den Mieterschutzbund oder Verbraucherschutz zu wenden.
Meiner Meinung nach sind alle bewegbaren Teile wie Türen, Fenster, Wasserhahn, Heizung etc. natürlichem Verschleiß ausgesetzt und somit Sache des Vermieters. Wohnt der Hausmeister im Haus oder handelt es sich um einen mobilen Service ? Ist aber auch egal, jedenfalls sollten diese einen Notdienst bereitstellen welcher rund um die Uhr erreichbar ist. Wenn mehrere HM dort arbeiten wechseln sie sich wöchentlich mit der Bereitschaft ab, wird gesondert entlohnt. Ist er alleine ist es sein Risiko. Ich hätte dem Mieter am Tel. erst mal paar simple Tipps gegeben, öfters hackt es nur um einen Bruchteil vom mm wenn das Türblatt unter Spannung steht. Wenn jetzt die ganze Tür kaputt ist, ärgert sich der HM natürlich, aber meiner Meinung nach ist er selber schuld. Der Mieter hat in einer Notsituation gehandelt, seiner Schadensminderungspflicht ist er nachgekommen da er den HM um Hilfe gebeten hat, welche dieser ablehnte.
das Schloss war kaputt zwischen Tür und Wand, später ist irgendwann die ganze Tür von der Halterung gefallen. War wild haha
Hier muss unterscheiden, zwischen dem ursprünglichen Schaden und wer diesen verursacht hat und dem Schaden, der zusätzlich entstanden ist, weil die Tür dann gewaltsam geöffnet wurde. Wenn der kleinere, ursprüngliche Schaden nun in diesem aufgeht, bspw. weil sowieso und durch den Aufbruch erst reicht ein neues Schloss notwendig ist, muss man sich darüber keine Gedanken mehr machen.
Mag sein, dass der Hausmeister nach seinen Dienstanweisungen gehandelt hat, dann ist es jetzt der Auftraggeber des Hausmeisters, also ich nehme an die Heimleitung, die den Schaden zu tragen hat. In der Tat ist es nicht hinzunehmen, dass in einem Wohnheim jemand mehr als einen vollen Tag in einem Zimmer eingesperrt wird. Womöglich ohne eigene Toilette, ohne Zugang zu Essen u. a. Man nennt so etwas auch Freiheitsberaubung. Von einer evtl. Notsituation z. B. durch ein Feuer im Haus ganz zu schweigen.
Bleibt am Ende höchstens noch die Frage, ob die Tür gewaltsam von einem Laien geöffnet wurde oder fachgerecht und damit möglichst Schaden vermeidend durch einen Schlosser oder ähnlich ausgebildeten Spezialisten. Wäre es möglich gewesen, so jemand hinzu zu rufen oder hat man einfach mal sinnlos Gewalt angewendet und damit einen Schaden verursacht, der sonst so nicht eingetreten wäre.
Also, für eine Freiheitsberaubung hätte jemand vorsätzlich das Schloss manipulieren müssen in der Absicht, denjenigen in seinem Zimmer einzusperren.
Das ist hier wohl eher nicht anzunehmen.
Naja viel Gewalt war da nicht mehr im Spiel, es war noch noch ein wenig zu drücken von außen
Dann kann der Schaden doch gar nicht so groß sein, oder?
Gibt es in Deinem Mietvertrag eine Klausel über Kleinreparaturen?
Gibt's im Mietvertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen?
Der Aufbruchschaden wird wohl über Kleinreparaturen hinaus gehen.
Tatsächlich ist (da das Teil schon kaputt war) durch den Aufbruch nur das Teil selbst rausgefallen. An der Tür und Türrahmen ist kein Schaden entstanden
Also vielleicht doch nur eine Kleinreparatur, die bei Vorhandensein einer entsprechenden Klausel vom Mieter zu bezahlen wäre.
Das Schloss war halt schon vorher nicht mehr einwandfrei