Wie finde ich heraus, ob Teile einer Strasse zu einem privaten Grundstück gehören?
Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation: ich habe vor einiger Zeit eine neue Wohnung bezogen. Nun gibt es leider Streitigkeiten um die Parkplätze, die sich hier befinden. Vor dem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich 3 Parkplätze. Als wir eingezogen sind, haben wir uns darüber sehr gefreut, da vorher die Parkplatzsituation eine Katastrophe und Abends ein echtes Glücksspiel gewesen ist. Nachdem wir immer wieder mal dort geparkt haben, kam eines Tages meine Freundin auf mich zu und meinte, eine Frau wäre auf sie zugekommen, wir sollen doch da nicht mehr parken. Ein Grund wurde nicht genannt. Da sich die drei Parkplätze über 2 Hausnummern von zwei Unterschiedlichen Nachbarn erstrecken, kam uns das zusätzlich spanisch vor. Als wir uns noch einmal mit unserem Auto dort hinstellten, wurde kurzerhand unser Auto zugeparkt, sodass wir nicht mehr rausfahren konnten. Da ich mich gerade im Hof befand, konnte ich das Treiben rechtzeitig bemerken und mich bei dem Fahrer erstmal als neuen Nachbarn vorstellen und fragen, was er da tue. Höchst gereizt schrie er mich an, dass seine Frau uns doch gesagt hätte, wir sollen da nicht parken. Da der Parkplatz nicht mal vor seinem Grundstück war, fragte ich, wem dieser Platz denn gehöre. Darauf kam keine Antwort, aber er versicherte, er würde jeden Winter diesen Platz räumen (?) und ein halber meter vom Haus weg, würde zu ihm gehören. Er hätte außerdem 4 Wagen, die würden nicht alle auf seinen Hof passen, deswegen müsse er sie dort abstellen. Seltsamerweise hat er aber auch kein Schild angebracht, dass es privat wäre. Ich verstehe ihn ja, dass, wenn er schon ewig dort parkt, irgendein "Neuer" ihm ja ein Dorn im Auge sein könnte, also beließ ich es dabei und wir stellen unser Auto seit dem ungefähr dreihundert Meter weiter bergab ab, da in unserer Straße sonst keine Parkplätze sind. Ein paar Schritte sind nun echt kein Problem. Nun ist die Situation aber so, dass meine Freundin nun schwanger ist. Vor unserem Haus halten geht leider nicht, da es eine sehr enge Zufahrtsstraße ist. Und ich möchte es meiner Freundin nicht zumuten, mit Sack und Pack und Kinderwagen oder Kinderschale jeden Tag den Berg auf und ab zu laufen, bzw. in der Endphase der Schwangerschaft auch nicht.
Deswegen möchte ich gerne herausfinden, ob die drei Parkplätze auf dem Gehweg gegenüber öffentlich sind, oder wirklich zu seinem Grundstück gehören. Bei welchem Amt, oder bei welcher Verwaltung kann ich denn einsehen, wie die Besitzrechte sind? Habe ich überhaupt das Recht, Auskunft einzuholen?
LIebe Grüße
6 Antworten
das steht im Grundbuch, das wird beim Amtsgericht geführt
für eine Auskunft braucht man ein berechtigtes Interesse
ich weiß nicht, ob da parken zu dürfen, als berechtigtes Interesse gilt, vielleicht
der auszug kostet 10€
ich denke es reicht aber auch beim Ordnungsamt anzurufen
so aus dem bauch würde ich zu 99% sagen, dass es öffentlichen parkplätze sind
aber wenn du da parkst, wird er dein Auto beschädigen, ist mir auch passiert
und das war noch geiler, das war mein Parkplatz. nur einer meinte, dass der allen gehören würde
Letztlich kann Dir nur die Gemeinde sagen, ob die Plätze "privat" sind, aber nach meiner Erfahrung gibt es reichlich Menschen, die jeden Platz, der annähernd vor ihrem Haus ist, als ihren Privatplatz betrachten und sich furchtbar aufregen, wenn sich dort jemand anderes hinstellt.
Falls der Platz etwa zwischen Bürgersteig und Fahrbahn ist, dann ist das aber mit Sicherheit öffentlicher Grund und Boden und kein Privatplatz.
Diese Parkplätze sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit öffentlich.
er würde jeden Winter diesen Platz räumen (?) und ein halber meter vom Haus weg, würde zu ihm gehören. Er hätte außerdem 4 Wagen, die würden nicht alle auf seinen Hof passen, deswegen müsse er sie dort abstellen
Das begründet keinerlei Alleinnutzungsrechte an den Parkplätzen.
Als wir uns noch einmal mit unserem Auto dort hinstellten, wurde kurzerhand unser Auto zugeparkt, sodass wir nicht mehr rausfahren konnten.
Das könnte durchaus den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.
Parkplätze an einer öffentlichen Straße werden grundsätzlich nicht einer bestimmten Person / einem bestimmten Haus zugeordnet (Ausnahme: Ausweisung eines Parkplatzes als Behindertenparkplatz für den Inhaber eines Behindertenausweises mit einer bestimmten Nummer, dies muss aber durch ein Verkehrszeichen ausdrücklich angeordnet sein). Auch kann man weder das Nutzungsrecht an solchen Parkplätzen noch die Parkplätze selbst kaufen.
Daher dürft ihr diese Parkplätze aus ordungsrechtlicher Sicht nutzen. Wie sich das auf das Verhältnis eurem Nachbarn gegenüber auswirkt ... ?
Parkplätze auf öffentlichen Strassen sind immer öffentlich und unterliegen der Straßenverkehrsordnung; anderenfalls müssen sie als Privatbesitz gekennzeichnet sein. Das Schneeräumen etc. rechtfertigt keine Inbesitznahme.
Also bei nochmaligem Zuparken Polizei bzw. Ordnungsamt holen oder fotographieren und anzeigen.
Die Flurkarte gibt Ihnen Aufschluß darüber, welche Grundstücke im einzelnen vorhanden sind und eine Anfrage bei katasteramt läßt Rückschlüsse auf den im Grundbuch eigetragen Eigentümer zu. Sie sollten lediglich eine berechtigtes Interesse an der Auskknft nachweisen können. - Nur reine Neugier nutzt da nichts. Ihre eigenen Flurstücke müßten Ihnens selber ja hinreichend bekannt sein!