Darf ich einen Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück vor dem Haus parken?
Nachbarn meinen, ich dürfte meinen Wohnwagen auf meinem Grundstück vor dem Haus nicht dauerhaft abstellen. Wie ist die Rechtslage?
6 Antworten
Auf Deinem Privatgrundstück darfst Du prinzipiell auch einen Panzer, eine Kutsche und natürlich Deinen WoWa abstellen - es ist schließlich Dein Grund.
Solange Du nicht die Räder durch einen Unterbau ersetzt und / oder ihn als Wohnraum, Stall oder Scheune nutzt, kommt auch keiner der hier vermuteten Baugenehmigungsverstöße zum tragen.
ganz klar: ja, ein Wohnwagenanhänger darf auf dem eigenen Grundstück geparkt werden! Wichtig: die Räder müssen dran bleiben, sonst gilt der Wohnwagen als Gebäude und die jeweilige Landesbauordnung/Nachbarschaftsrecht kommt zur Geltung!
Räder sind dran.
Da musst du abklären, was das Gemeinde oder Stadtrecht dazu sagt. Ein dauerhaftes Abstellen vor dem Haus, wer will das schon. Aber wenn es die Strasse vor dem Haus ist, ich denke das ist nicht o.k.
Du kannst natürlich auf deinem Grundstück machen was du willst, wenn die Gemeinde oder Stadtverordnung nicht was anderes sagt. Deshalb ist es besser, wenn man mal nachfragt.
also zur deiner frage. wenn es dein eigengrund ist dann darfst du den wo.wa. abstellen. ist es ein gemeindegrund dann darfst du nur im angehängten zustand mit dem zugfahrzeug abstellen.
Wenn Du sicherstellst, dass er die Umwelt nicht verschmutzt, dann darfst Du das.
Du meinst jetzt aber nicht den Grünstreifen zwischen Grundstück bzw. Zaun und Straße, oder?
Nein, er steht komplett auf meinem Grundstück und verschmutzt auch die Umwelt nicht. Einfach nur Winterquartier.
Dann ist das ok.
Es behindert keinen und nimmt auch nicht die Sicht (ausser mir). Es handelt sich um meine Parkplätze vor dem Haus. Keine öffentliche Strasse,