Parken gegenüber von Grundstücksausfahrten?
Und zwar steht vor unserem Haus regelmäßig der Nachbar (blaues Auto) dessen Haus mit zwei Stellplätzen inkl. Garagenplatz direkt gegenüber ist, jedoch nie genutzt wird. (Markiert)
aber weil dieser Nachbar vor unserem Haus steht gibt es für mich keinen Parkplatz mehr.
Dürfte ich theoretisch so parken wie das blaue Auto?
Ein und ausfahren ist ja möglich..
Gruß
8 Antworten
Sofern nicht aus irgendwelchen Gründen dort Parkverbot ist, wüsste ich nicht, was rechtlich dagegen sprechen sollte.
Moralisch natürlich arg fragwürdig, was der Nachbar macht 🤷🏻
Schonmal das Gespräch gesucht?
Recht nicht, nein, sagte auch niemand
Und nicht alles, was rechtlich ok ist, ist auch moralisch ok,
Das Recht ist die Konkretisierung der Moral. Das Recht wurde aus den moralischen Vorstellungen heraus erlassen.
Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark. Recht kann moralischen Bewertungen entspringen. So ist beispielsweise Bigamie in Deutschland verboten § 1306 BGB und strafbar. Es gibt allerdings auch moralisch neutrale Rechtssätze, zum Beispiel das Links- oder Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr. Recht und Moral decken sich also häufig, jedoch nicht immer.
Recht bezieht sich vornehmlich auf das äußere Verhalten des Menschen, während sich die Moral an die Gesinnung des Menschen wendet. Das Recht unterscheidet sich von der Moral auch durch die Art, wie es Geltung fordert und in einem normierten Verfahren durch von der Gemeinschaft autorisierte Organe (Justiz, Sicherheitsbehörden) zwangsweise durchgesetzt wird. Moralisches Verhalten kann durch staatliche Organe nur erzwungen werden, soweit es durch das Recht gefordert wird.
Eine Sitte wie eine Kleiderordnung kann rechtlich verbindlich sein, muss es aber nicht. So sind Richter und Rechtsanwälte häufig gesetzlich verpflichtet, eine Robe zu tragen
Und nu Tschüß, wenn dir langweilig ist, geh draußen spielen oder setz dich mit nem Duden in den Schatten und lern etwas
Man, wo hast du das denn abgeschrieben?
Aber wenn ich mir deine Themen so ansehe, dann solltest du vielleicht mal arbeiten gehen, wie andere anständige Bürger auch? Würde echte Chancen bieten.
Und du stellst deine persönliche und dazu noch rechtswidrige Meinung als allgemeingültig dar. Nicht viel besser.
😂😂😂 Du kennst mich nicht!
Du mich zu deinem Glück auch nicht.
Kauf dir'n Eins auf Hartz 2 und kühl dich ab.
Die StVO sagt dazu:
§ 12 Abs. 3 Ziffer 3 StVO (Halten und Parken)
Das Parken ist unzulässig...
... vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
Wenn die restliche Fahrbahnbreite, gemessen vom Außenspiegel bis zum gegenüberliegenden Bordstein 3,05 m (= schmale Fahrbahn lt. Rechtsprechung) unterschreitet, dann gilt dort ein generelles Parkverbot.
Ansonsten darf dort jeder parken, es gilt das Windhundprinzip (wer als erster da ist):
§ 12 Abs. 5 StVO (Halten und Parken)
An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
Ein Recht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür gibt es im öffentlichen Verkehrsraum nicht. Das verstößt gegen das Prinzip der Öffentlichkeit.
Damit ist alles gesagt....
Vielen Dank, so war es gedacht. Aber wenn ich die Moralapostel so höre... :-(
Danke das wollte ich hören!
😂😂😂 Dir würde mehrfach gesagt, dass das so ok ist und Du dem Nachbarn nichts vorwerfen kannst.
Einziger Grund, warum ein § für Dich relevant ist: Du bist der Nachbar und willst dich rechtfertigen
Oder er wohnt da, versucht seinen Parkplatz zu retten und braucht rechtliche Argumente für die bevorstehende Diskussion mit dem Nachbarn dem die Einfahrt gehört.
Dafür spricht auch der Blickwinkel, aus dem das Foto gemacht wurde.
Schnarchix so ist es
So weit ich weiß, darf man überall am Straßenrand parken, wenn es kein Parkverbot gibt und du keine Ein- bzw. Ausfahrt blockierst. Ob nun auch dein Grundstück danebenliegt oder nicht, ist egal. Auf Nachbars Grundstück selbst darfst du aber natürlich nicht parken.
So kenne ich das, ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.
Ja, suche nur nach der gesetzlichen Regelung weil ich unsere Nachbarn dann doch recht pingelig und kleinkariert einschätze. Die laufen auch zum Ordnungsamt 😅🤦🏻♂️
Trotzdem vielen Dank!
Du darfst, soweit ich weiß, rechtlich gesehen bei jedem vor dem Grundstück parken.
ja natürlich ist das erlaubt, aber ich finde es eine frecheit von deinen nachbarn das die ein eigernen parkplatz haben und dan den parkplatz wegnehmen die keinen haben, irgendwie gemein und eigensinnig
Wenn es rechtlich O.K. ist, dann kann es moralisch nicht fragwürdig sein. Niemand ist verpflichtet, auf seinem Grundstück zu parken und niemand hat das Recht auf einen Parkplatz vor seinem Haus.
Kennst du den Grund, weshalb der Nachbar auf der Straße parkt?
Leider gibt es viele solcher Zeitgenossen, die die eigene Garage oder Auffahrt nicht nutzen und die Karre auf der Straße parken. In Gegenden ohne Parkdruck ist das nicht so schlimm. Wenn man das aber bei Parkplatzknappheit so macht, ist das kein soziales Verhalten und ziemlich respektlos gegenüber den Leuten, die auf die Parkplätze am Straßenrand angewiesen sind.
Also leider ja, der Nachbar darf auf der öffentlichen Straße seinen Parkplatz frei wählen.
Evtl. hat es den Grund, dass die Einfahrt bei gegenüber parkendem Auto ziemlich eng ist. Parkt er selbst dort, erspart er sich aufwendiges Rangieren.
Wenn es rechtlich O.K. ist, dann kann es moralisch nicht fragwürdig sein. Niemand ist verpflichtet, auf seinem Grundstück zu parken und niemand hat das Recht auf einen Parkplatz vor seinem Haus.