Wie finde ich heraus, ob Jemand die Vermögensauskunft abgegeben oder sich ein P-Konto eingerichtet hat?
Reicht es aus, formlos beim zuständigen Amtsgericht nachzufragen, am Einfachsten sogar per email? Und weiss man dort auch über das P-Konto Bescheid?
3 Antworten
Man kann Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen (beim zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslands, oder teilw. wohl auch beim örtlichen Amtsgericht des Wohnsitzes des Schuldners). Die Vermögensauskunft (früher E.V:) ist dort in jedem Fall erfasst. Ob P-Konto auch, weiß ich nicht, glaube aber eher nicht.
Hier am Beispiel Baden-Württemberg:
Aus Datenschutzgründen wird Dir das Amtsgericht die Auskunft verweigern.Ob der Schuldner ein P-Konto hat, weiß das AMtsgericht auch nicht, nur die Kontoführende Bank.
Auskünfte über den Gerichtsvollzieher, wie wäre es mit einer Gehaltspfändung? Du brauchst einen Titel.Den Mahnbescheid würde ich machen, vielleicht versäumt der Schulder ja den Widerspruch. Ich habe das vor zig Jahren mal gemacht, der Gerichtsvollzieher rief mich an und fragte nach Sachpfändung oder Lohnpfändung. Da ich die Wohnung kannte, habe ich Lohnpfändung genommen und mußte dann erfahren, es lägen 9 Vorpfändungen vor. Ich habe dann wegen dauernd wechselnder Arbeitsstellen aufgegeben.
Einen Titel zu erlangen kostet Geld, für das ich in Vorleistung gehen muss. Wenn es keinen Lohn oder kein Gehalt gibt, oder der Schuldner sich ein P-Konto hat einrichten lassen, bleibe ich auch auf diesen Kosten sitzen.
Daher möchte ich das vorher geklärt haben.
Wenn der Schuldner di Ev abgibt erfährt es der Glaubiger.Ich denke auch das die meisten Leute die Schulden haben,ein P-Konto besitzen.
Schuldner im rechtlichen Sinne ist er ja erst, nachdem das Mahnverfahren zu meinen Gunsten abgeschlossen wurde. Dann bin ich mit den Nebenkosten bereits in Vorleistung getreten.
Daher möchte ich vor Eröffnung eines Verfahrens wissen, ob überhaupt was zu holen ist.
Ich möchte vermeiden, dass mir Kosten entstehen für die Zustellung einer Zahlungsaufforderung, die, da der Schuldner von mir keine Einschreibesendungen in Empfang nimmt, über einen Gerichtsvollzieher erfolgen müsste.
Und weitere Kosten durch die Beantragung eines Mahnbescheids und, bei Widerspruch, der Durchführung eines Gerichtsverfahrens.
Und bei für mich positivem Ausgang weitere Kosten für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung, und ich dann erst erfahre, dass der Schuldner mittellos ist.
Da muss es doch eine Möglichkeit geben, sich bei Aussichtslosiglkeit die ganzen Schritte ersparen zu können?
Unter welcher Voraussetzung würde mir die kontoführende Bank Auskunft über ein mögliches P-Konto erteilen dürfen?